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Anzahlung für Katze geleistet, Rückzahlung verweigert

 
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Vanju
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Anmeldungsdatum: 22.01.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Dortmund

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 12:31    Titel: Anzahlung für Katze geleistet, Rückzahlung verweigert Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich brauche dringend Rat!

Und zwar wolte ich einen Kater bei einer Person kaufen. Die Person ist keine eingetragene Züchterin. Der Kater war zu diesem Zeitpunkt erst 3 Wochen alt und musste dementsprechend auch noch bei dieser Person bleiben. Es wurde ein Kaufvertrag gemacht in dem geregelt ist das eine Anzahlung geleistet wird.
Dem bin ich nachgekommen, ich habe zum vereinbarten Zeitpunkt die Anzahlung von 200€ per Überweisung geleistet.
Gestern habe ich einen Anruf von der Person bekommen, das der Kater verstorben ist! Demnach möchte ich nun meine Anzahlung zurück haben, doch die Person verweigert die Rausgabe der Anzahlung!
Bei Telefonanrufen meinerseits wird aufgelegt. Jedoch habe ich eine Nachricht erhalten, das die Person 150€ zurückzahlen will, doch ich möchte den vollen Betrag zurück haben!
Die Person sagt aber das sie 50€ einbehält wegen der Kosten die sie für den Kater wegen Tierarztbesuchen hatte! Doch das kann doch so nicht stimmen, denn ich habe eine Anzahlung geleistet und keine Unterhalskosten für den Kater.
Die Person kann mir keine Tierarztrechnungen vorzeigen und auch keine Sterbeurkunde (ich hoffe das nennt man in diesem Fall so).
Heute sollte ich die 150€ eigentlich auf dem Konto haben, doch es ist nichts überwiesen worden.

Zudem habe ich mich bei der Züchterin des Katers der Peson informiert und habe erfahren, das der Kater mit dem die Person züchtet nicht zur Zucht zugelassen ist, sondern vertraglich als Liebhabertier verkauft wurde.

Wie gehe ich am besten vor? Warte ich noch etwas? Gehe ich zur Polizei? Oder gehe ich zum Anwalt? Melde ich die Person beim Tieschutz?
_________________
Liebe Grüße Vanessa
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zivilrechtlich könntest du so vorgehen:
Einschreiben mit Aufforderung zur Rückzahlung mit Fristsetzung (Datum). Sollte die Frist verstrichen sein, Mahnbescheid. Kannst du selber schreiben oder du gehst zum Anwalt.

Wenn sie das Geld nicht zurückzahlt, kannst du eine Anzeige wegen Unterschlagung machen.

Ich weiß nicht, wie es bei der Katzenzucht ist, aber bei Hunden kann man auch ohne Zulassung züchten. Gibt dann eben keine Papiere. Ich denke, bei Katzen verhält es sich genauso.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

Ergänzung zu Nordlicht:
Der Tierschutz hat damit nichts zu tun. Es ist nicht verboten, Tiere Junge kriegen zu lassen oder zu züchten (solange die Haltung die tierrechtlichen Bestimmungen erfüllt).

Wer ein Rassetier kauft, sollte wissen, dass man solche Tiere mit einem von einem anerkannten Zuchtverband autorisierten Stammbaum kaufen sollte; denn das meiste Geld bezahlt man für diesen Stammbaum (ich würd's nicht tun, da ich die landläufige Wald- und Wiesenkatze für perfekt halte. Wozu Geld für ein Stück Papier bezahlen?). Wurde dir ein solcher Stammbaum schriftlich zugesagt? Aber für diesen Fall ist das sowieso egal.

Hast du einen schriftlichen Kaufvertrag? Das würde die Sache einfacher machen, aber ohne geht auch, denn du wirst ja zumindest ne Quittung haben 'Anzahlung für Katzenkauf'.

Rechtlich ist die Sache klar: der Züchter - ob Profi oder Amateur - hat dir das Tier in einwandfreiem Zustand zu übergeben. Dafür hat er eine Gewährleistungspflicht. Die Übergabe erfolgte nicht, folglich kriegst du dein Geld zurück. Und zwar alles.

Also, wie Nordlicht sagte, Mahnung über den Gesamtbetrag, Begründung, Kaufvertrag wurde nicht erfüllt. Am besten dazu schreiben, dass du, wenn die Frist überschritten wird, das gerichtliche Mahnverfahren einleitest. Dann weiß der Schuldner, dass du es ernst meint und dass er dir nicht mit 'liegen lassen, vielleicht gibt sie's ja auf' kommen kann. Kommt keine Reaktion, kommt Mahnbescheid. Falls der Kaufvertrag nicht irgend welche krummen Paragrafen enthält (kannst in dem Fall ja noch mal nachfragen) würde ich empfehlen, gleich anzugeben, dass man im Falle des Widerspruches automatisch das Klageverfahren einleitet, denn so, wie dargestellt, ist dein Anspruch bombensicher. Das hält den Schuldner u.U. davon ab, dem Anspruch generell zu widersprechen, machen nämlich viele gerne, um Zeit zu gewinnen. Gibts auf den Mahnbescheid keine Reaktion, kriegste vom Gericht Bescheid und kannst Vollstreckungsbescheid beantragen.

Sämtliche Kosten für das Mahnverfahren - Mahnbescheid, Gerichtskosten - trägt der Schuldner. Du musst sie zwar vorleisten, brummst sie aber umgehend auf deine Ursprungsforderung auf. Steht auch so in den Mahnbescheid-Formularen.

Um mögliche Strafbarkeiten würde ich mich nicht kümmern. Es sollte dir reichen, dein Geld mit Zinsen und Auslagen für das Eintreiben zurück zu bekommen.
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Ivy D.L.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 27.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 23:57    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
...denn das meiste Geld bezahlt man für diesen Stammbaum (ich würd's nicht tun, da ich die landläufige Wald- und Wiesenkatze für perfekt halte. Wozu Geld für ein Stück Papier bezahlen?). Wurde dir ein solcher Stammbaum schriftlich zugesagt? Aber für diesen Fall ist das sowieso egal.


Das stimmt so nicht, der Stammbaum kostet, je nach Verein, nur zwischen 15 und 30 Euro!
Und einen Stammbaum kann nur ein eingetragener Züchter bei seinem Verein beantragen, wenn er den Wurf ordnungsgemäß gemeldet hat und auch die Elterntiere entsprechende Stammbäume vorweisen können, zudem muss eine zur Zucht eingesetzte Katze meines Wissens nach mindestens einmal ausgestellt und entsprechend mit einem "V" ("vorzüglich") bewertet worden sein, um in einem seriösen Verein überhaupt zur Zucht zugelassen zu werden.

Nicht eingetragene Züchter, die ohne Papiere züchten würde ich eher als Vermehrer bezeichnen Geschockt

Und ob Rasse oder nicht, nu' ja, das ist wirklich Geschmackssache... Ich hab' zwei Nicht-Rassetiere, die einfach super sind, mag aber auch sehr gerne die norwegische Waldkatze oder BKH... Eine Feld-Wald und Wiesenkatze ist immer ein "Überraschungspaket", bei vielen Rassekatzen weiß man aber vorher, mit welchem Temperamet man üblicherweise rechnen kann...
_________________

Leb'! Leb'!
Eh deine Sehnsucht stirbt, eh durch den
Hauch des Zeitlosen Kraft und Fluss versiegen.
Gib! Gib,
all deine Lebenskraft, den Träumen deines Herzens,
deines freien Geist's Vision.
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 00:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meinte selbstverständlich nicht den Preis des Stücks Papier, sondern den Preis, den das Tier hat, das mit einem solchen Stück Papier verkauft wird.

Wie die bekannte Katzenbuchautorin Margaret Cooper-Gay schrieb (aus dem Gedächtnis zitiert): Wenn der schönste Kater mit Ringelschwanz ein Dummkopf ist, dann züchtet man eben eine Spielart von ringelschwänzigen Dummköpfen.
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