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Verfasst am: 22.01.06, 15:25 Titel: Unterhalt für die Frau..bei.. nur Einkommen uas Vermietung
Hallo, ich stehe vor einigen Fragen die meine zukünftige Lenebssituation sehr beeinflussen werden.
Ich bin 43 m , habe eine 25 jährige Freundin aus Tschechien die bei mir seit 1 Jahr lebt,
Ihre Mutter 47, ist auch hier verheiratet und die Familie würde gerne sehen wenn ich die Tochter ehelichen würde.
Man hat mir einen Ehevertrag vorgeschlagen ....
So, jetzt meine Fragen.... meine Freundin hat letztes jahr in Tschehien eine UNI Ausbildung abgeschlossen.
Ich lebe von Überschüssen aus Mieteinnahmen aus mehreren Obiekten, die alle mit Darlehen mehr oder weniger hoch belastet sind. Diese sollen auch meine Alterversorgung werden.
Wenn ich nun heiraten würde, und eine Trennung passieren würde, und mein Frau in Spe keine Arbeit findet was sehr wahrscheinlich ist..... muss ich dann Obiekte verkaufen um Unterhalt für sie zahlen zu können, wenn mein Einkommen aus Mieten zu niedrig ist, bzw. für Ihren monatl Unterhalt nicht reicht.
Kann man durch einen Ehevertrag Unterhalt für die Frau ausschliessen ?? auch wenn
sie vielleicht später keine Arbeit findet und zu Harz 4 wird....
Also ich find das schon komisch, dass die Familie eine Ehe will.
Wie sieht es denn mit Dir aus???
Also Ehevertrag nur bei einem guten Notar und den selbst aussuchen.
Gütertrennung vereinbaren, dann bekommt sie keinen Cent von den Häusern.
Verkauft muss von den Häusern nix werden, wenn das Einkommen nicht hoch genug für Unterhalt ist.
ABER....man kann heute fast keinen Unterhalt mehr ausschliessen, der Staat sagt klar, bevor wir zahlen, schröpft man den Ex-Mann.
Ich würd mir die Heirat guuuuuuuuuuuuuuuut überlegen.
Gruss
Melly _________________ Melly
Klingt ja wie ein Märchen ...... aber - trotzdem eine Antwort.
Zu Gütertrennung unter Mitwirkung eines Notars/Anwaltes würde ich auf jeden Fall raten. Habe aber auch schon gehört, dass unter gewissen Umständen (extreme Benachteiligung) das ganze als sittenwidrig angesehen wird und somit der Vertrag nichtig wäre.
Auf nachehelichen Unterhalt kann, soweit ich weiß, nur verzichtet werden, wenn beide Einkommen haben und, wie oben erwähnt, keine extreme Benachteiligung daraus entstehen würde. Wenn einer der Ex-Eheleute ALG II / Hartz IV - Bezieher wird, soll das ganze ebenfalls nichtig sein. Dann wäre der andere, trotz vorherigem Verzicht, unterhaltspflichtig.
Mein Rat:
Einen Anwalt / Notar aufsuchen.
@ Melly
Nö, ich finde das nicht komisch, dass die Familie die Hochzeit möchte. Was besseres kann doch kaum noch kommen.
Gruß
Ina _________________ Nur meine persönliche Meinung und nicht rechtsverbindlich.
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