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GmbH haftbar wenn ein GEsellschafter ex teilhaber einer GbR?

 
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rocketfox
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 11:53    Titel: GmbH haftbar wenn ein GEsellschafter ex teilhaber einer GbR? Antworten mit Zitat

Hallo

ich selbst hatte mal eine gbr. wegen eines artikels (grad mal 100 euro) schaltet jemand seinen anwalt und verklagt nun die gmbH die ich besitze das ist doch total unzulässig oder?
das tolle ist das die GbR ja 2 geschätsführer hatte und diese eigentlich je zu 50 % haftbar sind oder?

nach meinem verständnis ist die GmbH in keinster weise haftbar kann das jemand bestätigen

gibt es hier zu eine paar § ? die ihr mir sagen könnt
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 22.01.06, 13:43    Titel: Re: GmbH haftbar wenn ein GEsellschafter ex teilhaber einer Antworten mit Zitat

Frage Frage
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rocketfox
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 22.01.06, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

kann niemand helfen?

also noch einmal ich hatte mal eine gbr diese exestiert nicht mehr

nun habe ich eine gmbh jemand verklagt die gmbh wegen eines gbr artikels geht das?
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 12:22    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

die Gesellschafter der GbR haften gesamtschuldnerisch. Es ist daher völlig korrekt vom Gläubiger, sich an einen (beliebigen) der Gesellschafter zu wenden, wenn Forderungen offenstehen.

Die Tatsache, dass es nur 100 € ist sicher kein Grund auf die Geltendmachung der Forderung zu verzichten. Im Gegenteil:Hier stellt sich die Frage, warum der Gesellschafter der GbR nicht einfach zahlt.

Eine Forderung gegen die GmbH besteht nicht. Die GmbH zu verklagen wäre daher falsch. Aber:

Der Gläubiger könnte Forderungen der GmbH gegen den Gesellschafter oder die Gesellschaftsanteile selbst pfänden. Die Tatsache, dass der Schuldner sein Geld in eine gmbH steckt, die ihm gehört, schützt ihn nicht vor Zwangsmaßnahmen.
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rocketfox
Interessierter


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 20:31    Titel: next Antworten mit Zitat

hallo danke das wollte ich nur bestätigt haben gibt es dafür

ist ja auch ein leichtes einfach des prozess einzustellen und privat fortzuführen
mir gehts nur darum das ich die gmbh nicht haftbar ist und schon gar nicht zu 100 % höstens ich zu 50%


Eine Forderung gegen die GmbH besteht nicht. Die GmbH zu verklagen wäre daher falsch. Aber:
einen § ?? den würde ich gern um mich schmettern
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schmunzelhase
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.01.2006
Beiträge: 74

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 23:13    Titel: Re: next Antworten mit Zitat

rocketfox hat folgendes geschrieben::
Eine Forderung gegen die GmbH besteht nicht. Die GmbH zu verklagen wäre daher falsch. Aber:
einen § ?? den würde ich gern um mich schmettern


Lesen Sie doch einfach mal im Gesetz betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung nach. Darin stehen viele Paragraphen (§§). Mit Sicherheit werden Sie dort den richtigen für sich finden, mit dem Sie dann um sich schmettern können.
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