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Zollrecht?

 
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reputir
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 21.01.06, 16:36    Titel: Zollrecht? Antworten mit Zitat

Hallo,

Angenommen ích habe exotische Nahrungsergänzungsmittel im Wert von 85$ aus den USA online gekauft und jetzt habe ich Post von der Zollübergabestelle bekommen:

Benachrichtigung über den Eingang einer Sendung mit Drittlandsware.

Für die Zollbehandlung sind folgende Angaben erforderlich:

-Zollanmeldung(Einheitspapier)
-Einfuhranmeldung, Einfuhrgenehmigung, Einfuhrlizenz
-Rechnung(zweifach, allgemein verständliche Warenbezeichnung)
-Angaben über Art und Inhalt der Sendung


Eine Ersatz-Zollinhaltsklärung ist der Benachrichtigung angeheftet.

Was bedeute das alles?
Ist USA ein Drittland?
Wie hoch könnte die Einfuhrgebühr ausfallen?
Brauche ich eine Zollanmeldung und Einfuhrgenehmigung?
Ist mit der Ersatz-Zollinhaltklärung die Zollanmeldung abgedeckt?

Vielleicht kann mir jemand weiterhelfen?

mfg
reputir
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SR73
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 23.01.06, 13:25    Titel: Antworten mit Zitat

1) USA ist ein Drittland im Sinne des Zollrechts
2) Einfuhrumsatzsteuer + Zoll (16 % + X) , schätze jedoch nicht über 21 % des Warenwertes
3) Rechnung /evtl Kontoauszüge sollen zur schnellern Abfertigung der Zollstelle vorgelegt werden
4) Falls Sie privat eingekauft haben sollte eine mündliche Zollanmeldung in Verb. mit der Zollinhaltserkärung reichen, Sie müssen das Paket an der Zollstelle im Regelfall öffnen.
5) ACHTUNG: Nahrungsergänzungsmittel werden größtenteils als Arzneimittel eingestuft und dürfen nicht Abgefertigt werden. Im schlimmsten Fall müssen Sie die Sachen zurückschicken oder vernichten. Aber dieses kann erst nach Prüfung der Einzelnen Produkte festgestellt werden.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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reputir
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 00:26    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für deine Auskunft.

Wenn eine Ware in Deutschland nicht in der Apotheke verkauft wird, dann kann sie importiert nicht als Medikament gelten, wenn sie die gleichen Inhaltstoffe enthält?


Falls es sich um Medikamente handelt, heißt dann Einfuhrlizenz haben ausschließlich Arzt sein?

Gibt es eine Alternative zwischen nicht Arzt sein und eine Linzenz haben?
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Hogwarts
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

Halo reputir,

zu Frage eins: NEIN!

zu Frage zwei: NEIN! Ein Hersteller oder Vertreiber von Arzneimittel, Apotheken oder Zentrale Beschaffungsstellen von Arzneimtteln.

Gruß
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reputir
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 11:54    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Wie wird man Vertreiber von Arzeimitteln?
Wie kann man als Privatperson nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel importieren?
Kann man sich über eine Apotheke Arzneimittel importieren lassen?
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SR73
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.01.2006
Beiträge: 186
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 25.01.06, 18:45    Titel: Antworten mit Zitat

Über Aphotheken kann man Arzneimittel einführen lassen.
Das als Einzelperson nicht eingeführt werden darf wird wohl mit Verbraucherschutz begründet. Der Zoll hat leider keine andere Möglichkeit als Beschlagnahme - läuft über die Landesregierungen die entscheiden was Arznei ist und was nicht. Kommt auf die Inhaltsstoffe an, kánn also sein das in Deutschland das Produkt nicht verkauft wird aber aufgrund der Inhaltsstoffe als Arzneimittel gilt.
Verfahrene und undankbare Sache für alle Beteiligten, würde die Finger davon lassen.
_________________
Der o.a. Text spiegelt nur meine Persönliche Meinung wieder. Dies stellt in keinster Weise eine rechtliche Beratung dar, sondern soll nur als evtl. Denkanstoß gelten.
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