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Gerichtsfall wegen geschenktem Geld?

 
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Gast223
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 23:34    Titel: Gerichtsfall wegen geschenktem Geld? Antworten mit Zitat

Hallo,

Es gibt zurzeit einen problematischen Fall
Ein ehemaliger guter Freund von Person A hat Person B damals zum Geburtstag 140€ geschenckt.
Die beiden Personen kennen sich seit fast 1 1/2 Jahre über das Internet.
Nach 6 Monaten hat Person A, Person B angeschrieben das er das Geld zurückwill, sonst schaltet er einen Anwalt ein.
Die Anwalts und Gerichtskosten würden Person B finanziell in den Ruin treiben, da zurzeit Person´s B Familie sowieso einen Kredit am laufen hat.
Person A hat als "Beweis" einen Kontoauszug, der zeigt das er Person B die 120€ überwiesen hat.
Würde dieser Fall vor Gericht kommen, wie sieht das Recht hier aus?

PS: Person B ist 16 Jahre alt, Person A ist 21 Jahre alt!

Gruß

Gast223
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Gast33
Gast





BeitragVerfasst am: 13.11.04, 14:44    Titel: Antworten mit Zitat

1. Waren es nun 140,-€ oder 120,-€?????
2. Sollte es statt geschenkt nur geliehen sein, wird´s doch wohl einen Schuldschein oder wenigstens Zeugen für die Verleihung geben! Wenn nicht, dann ist es eben (wie A behauptet) ein Geschenk gewesen.
3. Vor gericht und auf hoher See bist du alleine!
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Gast






BeitragVerfasst am: 13.11.04, 17:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nein es gibt gar nichts auser einen Kontoauszug!
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Snowflake
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.10.2004
Beiträge: 840
Wohnort: Frankfurt a.M.

BeitragVerfasst am: 13.11.04, 19:37    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin keine Juristin. (mein liebster erster Satz)

Nehmen wir mal an, jemand schenkt einer anderen Person Geld.
Dann geht das Geld somit in den Besitz der Person B über und ist ab sofort deren Eigentum.

Also gehört das Geld nicht mehr A sondern B. Ein Geschenk eben.

Ob das Geld ursprünglich Eigentum von A war, spielt keine Rolle, wenn es per Schenkung in das Eigentum von B übergegangen ist. Nach einer Schenkung hätte A auf jenes Geld ebensowenig Anspruch, wie auf irgendeinen sonstigen Gegenstand, der Eigentum von B ist.

Sagen also sowohl A als auch B aus, dass es sich bei der Summe um ein Geschenk handelte, hat A keinerlei Anspruch mehr auf den Betrag.

Gruß
Snowflake
_________________
Nichts macht die Menschen so unverträglich wie das Bewußtsein, genug Geld für einen guten Rechtsanwalt zu haben.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 14.11.04, 00:52    Titel: Antworten mit Zitat

Problematisch wird es aber, wenn A bestreitet, daß es sich um ein Geschenk handelte und behauptet, es sei ein Darlehen gewesen.
Dann ist der Ausgang nur sehr schwer zu prognostizieren.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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auaox
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 20.10.2004
Beiträge: 117
Wohnort: Bad Wildungen

BeitragVerfasst am: 15.11.04, 00:29    Titel: Re: Gerichtsfall wegen geschenktem Geld? Antworten mit Zitat

Gast223 hat folgendes geschrieben::


Ein ehemaliger guter Freund von Person A hat Person B damals zum Geburtstag 140€ geschenckt.


Also: Ein Freund von A, nennen wir ihn C, hat B Geld geschenkt.

Gast223 hat folgendes geschrieben::


Nach 6 Monaten hat Person A, Person B angeschrieben das er das Geld zurückwill, sonst schaltet er einen Anwalt ein.


Was hat denn der Freund von C, also A, überhaupt damit zu tun???

Gast223 hat folgendes geschrieben::


Person A hat als "Beweis" einen Kontoauszug, der zeigt das er Person B die 120€ überwiesen hat.


Wer hat denn nun geschenkt, A sein hier "C" genannter ehemaliger gute Freund?
_________________
Ich bin nicht befugt, verbindliche Rechtsauskünfte zu erteilen. Alle meine Postings geben nur meine allgemeine persönliche Meinung zum Thema wieder. Wenn Sie Rechtsrat benötigen, wenden Sie sich bitte an eine dafür berechtigte Person.
- auaox -
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