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Ermittlung Steuerhinterziehung

 
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Meetz
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 18.08.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 18.08.05, 05:47    Titel: Ermittlung Steuerhinterziehung Antworten mit Zitat

Hallo,

zwischen 2001 und 2003 soll ich Steuern hinterzogen haben . Ich hatte damals Waren importiert und der Lieferant aus Sri lanka hat wohl die Rechnungen unterfrankiert .

Zur Vorgeschichte - wir hatten einen anwaltlich , in Deutschland aufgesetzten Vertrag mit dem Lieferanten . Dieser sollte Originalware , sowie freiverkäufliche Markenware liefern . Die Waren jedoch waren Fälschungen . Wir erstatteten Anzeige gegen den Lieferanten , jedoch wurde diese nicht weiter verfolgt , da angeblich das Geburtsdatum des Lieferanten nicht vorlag ( wäre ohne weiteres per Visa abzufragen gewesen ).
Derselbe Staatsanwalt nun möchte Anklage gegen mich stellen wegen angeblicher Steuerhinterziehung .

Die Waren wurden definitiv nicht weiter verkauft nach Feststellung der Tatsache , daß diese Waren nicht rechtens waren . Der Vorwurf geht dahin , daß ich in 61 Fällen eingeführt haben soll - auch das stimmt nicht . Es gab auch Musterlieferungen von sogenannten Eigenentwürfen , welche zur weiteren Entwicklung zugeschickt wurden .

Bin ich haftbar , wenn der Lieferant einen anderen Wert zollrechtlich angibt ?


Inwieweit schützt mich der Vertrag , da definitiv erklärt wurde , daß nur legale Transaktionen statt finden sollen ?

Die Strafe an den Markenrechtsinhaber wurde beglichen ( Schaden ca. 100.000 Euro ).

Wie geht es weiter ....

Gruß Justin
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lerdmann
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.01.2006
Beiträge: 98
Wohnort: Osnabrück

BeitragVerfasst am: 20.01.06, 11:47    Titel: Antworten mit Zitat

Leider ist der Sachverhalt zu kurz um hierzu genaues zu sagen.
Welche Steuern sollen hinterzogen worden sein? Die Umsatzsetuer aus einem angeblichen Verkauf im Inland? Oder geht es um die Einfuhrumsatzsteuer. Im letzteren Fall ist zumindest im gewerblichen Bereich Steuerschuldner immer der Erwerber der Waren gem. § 13b Abs. 2 UStG. Voraussetzung ist aber, dass der Vertragspartner seinen Firmensitz im Ausland hatte.

Hoffentlich hilft die Antwort ein bisschen weiter.
Viele Grüße und viel Glück
LE
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 24.01.06, 00:03    Titel: Re: Ermittlung Steuerhinterziehung Antworten mit Zitat

Meetz hat folgendes geschrieben::

Hallo,

zwischen 2001 und 2003 soll ich Steuern hinterzogen haben .


Lesen Sie die Forenregeln. Es ist einfach unhöflich und rücksichtslos, andere mit der Aufforderung zu belästigen eine Ordnungswidrigkeit zu begehen.

Meetz hat folgendes geschrieben::

Bin ich haftbar , wenn der Lieferant einen anderen Wert zollrechtlich angibt ?

Nicht für sein Verhalten, aber Sie können völlig unabhängig davon haftbar sein für Ihr eigens Tun oder Unterlassen. Für mehr ist die Sache eh zu vage.

Meetz hat folgendes geschrieben::

Inwieweit schützt mich der Vertrag , da definitiv erklärt wurde , daß nur legale Transaktionen statt finden sollen ?


Absolut null. Solche "Legalitätsdeklarationen sind völlig egal. Es kommt nicht darauf an, dass man das erklärt, sondern, dass es legal IST.

Fazit: Ob und inwieweit hier eine Steuerpflicht vorlag etc. sollte ein Experte unter voller Kenntnis der Details prüfen.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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beinstrong
Gast





BeitragVerfasst am: 24.01.06, 09:16    Titel: Re: Ermittlung Steuerhinterziehung Antworten mit Zitat

questionable content hat folgendes geschrieben::
Lesen Sie die Forenregeln.

Lesen Sie das Datum des Postings. Das grenzt ja schon an Leichenfledderei. Winken
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 08:26    Titel: Re: Ermittlung Steuerhinterziehung Antworten mit Zitat

beinstrong hat folgendes geschrieben::
questionable content hat folgendes geschrieben::
Lesen Sie die Forenregeln.

Lesen Sie das Datum des Postings. Das grenzt ja schon an Leichenfledderei. Winken


Womit Sie völlig Recht haben.

Mich nervt es dennoch, wenn inzwischen wieder die absolut überwiegende Mehrheit aller Fragesteller Ihre Posts derart gestaltet, dass man nur seine Zeit verschwenden und gar nicht mehr seriös antworten kann...
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