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Verfasst am: 26.01.06, 08:15 Titel: Schulden nach Scheidung
Folgender Fall:
Person A und Person B sind einige Jahre verheiratet und nehmen im Jahr 1997 ein Bauspardarlehen auf. 1998 trennen sich beide und im Jahr 2000 wird die Scheidung vollzogen. Person B zahlt weiter in den Bausparvertrag ein. Anfang 2006 erhält Person A einen Mahnbescheid von der Bausparkasse. Person A wird gemeinsam mit Person B als Gesamtschuldner in Anspruch genommen da Person B seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt. Bis dahin wusste Person A nichts davon, dass Person B seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllt.
Muss Person A zahlen oder gibt es andere Möglichkeiten? _________________ ##################
Viele Grüße Eifeler
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Wer aufhört, besser zu werden, hört auf, gut zu sein !
Wenn A nicht aus den Darlehnsverträgen entlassen wurde, haftet dieser natürlich für die Verbindlichkeiten.
Das hätte schon im vorfeld notariell gemacht werden sollen und natürlich auch bei dem Gläubiger.
Gruss
Melly _________________ Melly
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