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Verfasst am: 27.01.06, 12:34 Titel: Schenkung zählt nicht zum Zugewinn?
Hi *,
Ehepartner A bekommt von seinen Eltern meherer größere Summen
geschenkt, dieses wurde auch schriftlich festgehalten (nur Ehepartner A
unterschrieb "zur Kenntnis", nicht jedoch Ehepartner B).
Frage: Im Falle einer Scheidung, zählt der geschenkte Geldbeträg zu dem Zugewinn?
Schenkungen von Eltern oder Erbschaften gehen in den Vorab, also müssen beim Zugewinn nicht geteilt werden.
Heisst also SummeX geht ins Anfangsvermögen.
Gruss
Melly _________________ Melly
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