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Falsche Bauausführung

 
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DH
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 07:16    Titel: Falsche Bauausführung Antworten mit Zitat

Hallo,

folgenden Sachverhalt mal zur Diskussion:

Bauträger baut mit Architekt B ein Haus. Auf die Wärmedämmung des beheizten Kellers wird verzichtet da der Keller kein Wohnraum sei und deshalb nicht wärmegedämmt werden müsste.

Nach der Abnahme wird bei der Einsicht in die beim Bauamt geführte Hausakte klar, das der Bauträger Architekt A hat die Eingabeplanung machen lassen. In der Eingabeplanung ist der Keller wärmegedämmt.

Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zum Sachverhalt?
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.11.04, 14:54    Titel: Antworten mit Zitat

Wichtiger als die Bauakte des Bauamtes ist die Bauleistungsbeschreibung des Bauträgers! Was sagt diese denn zum Thema Dämmung des Kellers?
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DH
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

in einer Baubeschreibung würde sich nur ein Keller mit Heizung wiederfinden, nicht eine explizite Dämmung. Wäre auch nicht nötig, da gem. der Wärmeschutzverordnung Räume mit Heizung zu dämmen sind. Egal, ob Wohnraum oder nicht.

Insofern vielleicht starfrechtlich von Bedeutung? Immerhin plant Archtekt A richtig, wird dann aber durch Architekt B ersetzt.
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.11.04, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich das sehe muss das Fundament des Hauses wieder ausgegraben und nachträglich isoliert werden.
Haben Sie den Mangel denn schon gegenüber dem Bauträger geltend gemacht?
Antwort?
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DH
Gast





BeitragVerfasst am: 12.11.04, 20:13    Titel: Antworten mit Zitat

Der Bauträger: "Der Keller ist nicht als Wohnraum verkauft worden und muss demzufolge auch nicht wärmegedämmt sein."
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Jupp
Gast





BeitragVerfasst am: 14.11.04, 12:12    Titel: Antworten mit Zitat

Welche Qualifikation hat Architekt B? Weiss die Architektenkammer von der Kunst dieses Mitgliedes?
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