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Hund verletzt Kind
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 11:53    Titel: Hund verletzt Kind Antworten mit Zitat

Ein Hund verletzt in seiner häuslichen Umgebung ein ihm bekanntes Kind durch einen Schnapper.
Hat der Hundebesitzer mit einer Anzeige durch den behandelnden Arzt zu rechnen?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Mit einer einer Anzeige beim Ordnungsamt oder gar einer Strafanzeige nicht.
Allerdings wird der Arzt wohl als Ursache der Verletzung Hundebiss schreiben, weil das nun mal die richtige Diagnose ist, die die Behandlung rechtfertigt, was damit die Krankenkasse erfährt, die Regressansprüche stellen könnte. Wobei sich natürlich die Frage nach der Schwere der Verletzung und damit den anfallenden Kosten stellt. Eine Schramme am Bein ist anders zu werten als ein Biss ins Gesicht mit eventuell notwendigen kosmetischen Folgeoperationen.

Grundsätzlich ist ein Hundehalter für alle durch den Hund angerichteten Schäden voll haftbar zu machen, unabhängig davon, ob ihn dafür eine Schuld trifft. Ausnahmen gibt es nur, wenn der Geschädigte die Verletzung nachweisbar provoziert hat, was bei einem Kind aber kaum nachweisbar ist. Denn man muss davon ausgehen, dass ein Kind die Folgen seiner Handlungen nicht voll übersehen kann und es deswegen beim Umgang mit Hunden beobachten (hängt natürlich auch vom Alter ab). Also kann, außer dem Opfer (Schmerzensgeld) auch die Krankenkasse Schadenersatzansprüche stellen, wird sich bei Bagatellverletzungen allerdings kaum die Mühe machen.

Alles andere hängt von den Umständen des Vorfalles ab. Sehen die Betroffenen die Sache als beidseitige Ungeschicklichkeit oder als Unfall an, dürfte normalerweise keine große Sache daraus werden.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 16:08    Titel: Re: Hund verletzt Kind Antworten mit Zitat

Hallo Lissy,

das hängt wahrscheinlich vom Bundesland ab, in welchem der Arzt praktiziert. In Hessen sind die Ärzte angeblich angewiesen worden, jeden Biss der betreffenden Behörde zu melden. Ich kenne eine Hundehalterin, die deswegen mit ihrem Hund zum Wesenstest mußte, der sie selbst verletzt hatte (und sie hat sich nicht selbst angezeigt).

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Dann hatte der Arzt wahrscheinlich Tollwutverdacht, gerade weil der Hund sein eigenes Frauchen biss.
Tollwut ist meldepflichtig.
Dass ein Bundesland berechtigt wäre, die ärztliche Schweigepflicht zu brechen, indem es Ärzte verpflichtet, Behörden Ordnungswidrigkeiten zu melden (und das ist ein Hundebiss erst einmal) halte ich für ausgeschlossen.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 19:36    Titel: Antworten mit Zitat

Der Hund war tollwutgeimpft.

Ein Hundebiss ist heute keine Bagatelle mehr, sondern eine Straftat. Ärzte sind ja auch verpflichtet, z.B. jede Schußverletzung oder jeden Verdacht auf Kindesmißhandlung zu melden, da werde sie ihrer Schweigepflicht enthoben, machen sich strafbar, wenn sie sowas nicht melden.

In Hessen muß inzwischen jeder Hundebiss, durch den ein Mensch verletzt wird, angeblich nach Wiesbaden gemeldet werden. Darauf stützt sich zumindest eine Dienstanweisung bei uns im Klinikum. Ich kann mir nicht vorstellen, daß das frei erfunden ist. Die Dienstanweisung zumindest gibt es und das Register in Wiesbaden ebenfalls.

LG Waschbärin
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Obermotzbruder
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Anmeldungsdatum: 06.09.2005
Beiträge: 3164
Wohnort: In Deutschland. Und das ist gut so.

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Dann hatte der Arzt wahrscheinlich Tollwutverdacht, gerade weil der Hund sein eigenes Frauchen biss.
Tollwut ist meldepflichtig.
Dass ein Bundesland berechtigt wäre, die ärztliche Schweigepflicht zu brechen, indem es Ärzte verpflichtet, Behörden Ordnungswidrigkeiten zu melden (und das ist ein Hundebiss erst einmal) halte ich für ausgeschlossen.


Hallöle

Ein Widerspruch in sich. Wenn Tollwut meldepflichtig ist und ein Tierarzt den entsperechnden Verdacht hat, ist seine Meldung gerechtfertigt und verstößt nicht gegen die ärztliche Schweigepflicht.

Grüssle
_________________
Jeden Tag kommt ein neuer Dummer am Bahnhof an, man muss ihn nur abholen.
Dummheit ist auch eine natürliche Begabung (Wilhelm Busch)
Demokratie ist eine Einrichtung, die es den Menschen gestattet, frei zu entscheiden, wer an allem schuld sein soll.
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:32    Titel: Antworten mit Zitat

Ärztliche Schweigepflicht bei einem Veterinär?
Seit wann gibt es denn so etwas!?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:34    Titel: Antworten mit Zitat

Über die ärztliche Schweigepflicht will ich mich hier nicht auslassen.

Falsch ist, dass eine Hundebiss eine Straftat ist.
Er kann auch gar keine Straftat sein, da ein Hund eine Sache ist und damit nicht rechtsfähig.
Ein Halter macht sich nicht strafbar, wenn sein Hund anlässlich einer strafbaren Handlung des Gebissenen beißt: z.B. Einbruch oder Überfall.
Ein Halter macht sich auch nicht strafbar, wenn sein Hund beißt, weil er vom Opfer angegriffen wurde; wer einen Hund tritt, muss mit seinen Zähnen im Bein rechnen.
Selbst, wenn der Hund einen beißt, der ihm auf den Schwanz oder die Pfoten tritt, macht der Halter sich nicht strafbar. In solchen Fällen prüft das Ordnungsamt ggf. zusammen mit dem Veterinäramt, ob der Hund bissig ist, weil er überreagiert hat, oder nicht.

Wann ein Hundehalter, dessen Hund gebissen hat, strafbar ist, definiert das StGB. Nämlich dann, wenn man einen Hund als gefährliches Werkzeug gebraucht, ihn also, ohne dazu befugt zu sein (wie z.B. die Polizei) auf Menschen hetzt oder Menschen damit bedroht.
Strafbar ist desweiteren der Halter, wenn er fahrlässige Körperverletzung vermittels Hund begeht; das setzt allerdings voraus, dass er um die Gefährlichkeit des Hundes weiß. Wenn er weiß, dass sein Hund keine Jogger leiden kann und er sichert den Hund nicht, wenn ein Jogger sichtbar wird und der Hund beißt den Jogger, dann handelt es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um fahrlässige Körperverletzung.
Das gleiche gilt, wenn ein Hund keine Kinder leiden kann oder wenn der Halter beim Umgang von Kindern mit seinem Hund die übliche Sorgfaltspflicht (beobachten beider) verletzt.
Und selbstverständlich gilt das Gleiche, wenn die Bissigkeit des Hundes festgestellt wurde und der Halter den verordneten Sicherungspflichten nicht nachgekommen ist.

Dies nur als grobe Richtlinie; schließlich wird jeder Fall als Einzelfall entschieden.

Im Falle, dass der Hund seine eigene Herrschaft beißt, würde Strafbarkeit bedeuten, dass die Herrschaft wg Selbstverletzung angeklagt wird; dafür aber gibt es kein Strafgesetz, also gilt hier nulla poena sine lege.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 20:53    Titel: Antworten mit Zitat

Tollwut ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine gemeingefährliche Seuche.

Wie die Vogelgrippe. Wenn du also mit Grippe aus der Türkei kommst, wird der Arzt das melden, obwohl du damit weder eine strafbare Handlung noch eine Ordnungswidrigkeit begangen hast.

Ich vermute mal, die Patientin hat zur Behandlung nicht den Impfpass ihres Hundes mitgebracht, in dem nicht nur vom Tierarzt bescheinigt, sondern auch noch amtlich beglaubigt war, dass die gültige Tollwutimpfung nicht länger als ein Jahr (oder gar nur 6 Monate) zurückliegt. Auf Hörensagen darf ein Arzt bei Verdacht auf eine gemeingefährliche Seuche nichts geben, also könnte er in diesem Falle eine Anzeige durchaus zu Recht gemacht haben.
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 22:10    Titel: Antworten mit Zitat

Es ging in diesem Fall NICHT um Tollwut, sondern darum, daß der Hund seine Besitzerin derart verletzt hatte, daß sie in der Notaufnahme des örtlichen Klinikums ambulant versorgt werden mußte. Der Vorfall ist vom behandelnden Arzt lt. Dienstanweisung an die betreffende Behörde weitergeleitet worden, die umgehend (= innerhalb weniger Tage) einen Wesenstest des Hundes veranlaßt hat (und keine Prüfung, ob der Hund tollwutgeimpft war). Der Hund ist aufgrund des Wesenstests eingeschläfert worden.

In Hessen fackeln die nicht lange. Dürfte jedem Hundehalter inzwischen eigentlich klar sein...

LG Waschbärin
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 22:53    Titel: Antworten mit Zitat

Die ärztliche Schweigepflicht verbietet natürlich nur die unbefugte Mitteilung (§ 203 StGB), nicht die befugte.

Wenn es um eine vertragsärztliche Behandlung geht, muss der Arzt bei einem Unfall die ihm bekannten Informationen über die Ursache und den möglichen Verursacher der Krankenkasse mitteilen (§ 294a SGB V), also ist er auch dazu befugt. Grund dafür ist: die Krankenkasse muss prüfen können, ob ein Arbeitsunfall vorliegt (dann ist sie nicht leistungspflichtig) oder ob Ansprüche auf Regress gegen einen Dritten bestehen. Da ein Hundebiss immer ein Unfall ist, hat der Vertragsarzt das der Krankenkasse immer zu melden.

Man kann das vermeiden, indem man privatärztliche statt vertragsärztliche Behandlung in Anspruch nimmt.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 23:18    Titel: Antworten mit Zitat

In so einem Extremfall (ich ging davon aus, der Hund habe z.B. nur mal eben bisschen in die Hand geschnappt, was bei schlecht erzogenen Hunden schon mal vorkommen kann), wo der Hund für jeden erkennbar eine Gefahr ist und nachgewiesenermaßen selbst die Halterin den Hund nicht beherrscht, ist eine Anzeige bei den Behörden (Ordnungsamt / Veterinäramt) imho voll und ganz gerechtfertigt. Hätte die Halterin den Hund weiter halten wollen, hätte dies wohl als Selbstgefährdung (aber auch als Fremdgefährdung, irgendwann muss der Hund schließlich mal raus) betrachtet werden müssen. Im Falle von Selbst- oder Fremdgefährdung aber besteht die Möglichkeit, dass medizinische ad hoc-Entscheidungen auch gegen den ausdrücklichen Willen des Betroffenen gefällt und durchgesetzt werden können. Die Entscheidung fällte das Veterinäramt als zuständige Behörde (bei Menschen - siehe PsychKG - hätte dies ein Richter getan), in meinen Augen also war der Ablauf der Sache vollkommen korrekt und rechtmäßig.

Ich vermute, FM, es geht hier hauptsächlich um die Anzeige beim Ordnungsamt, denn die Folgen davon sind ggf. Wesenstest und Sicherungsauflagen. Fraglich ist natürlich, was mit einem 'Schnapper' gemeint ist. Bei Hundehaltern kann da erfahrungsgemäß vom Unfall beim Bällchenspielen bis zum veritablen Aggressionsbiss alles drin sein, macht natürlich bei der Beurteilung eines Vorfalles durch die zuständigen Stellen einen erheblichen Unterschied
_________________
Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 00:15    Titel: Antworten mit Zitat

Im betreffenden Fall lag eine Erkrankung des Hundes vor, gegen deren Symptome kurzfristig nichts unternommen werden konnte. Die Bisswunde der Besitzerin mußte mit ein paar Stichen genäht werden. Ich selbst habe mir schon größere Verletzungen beim Spiel mit Hunden zugezogen.

In einem anderen Fall ging es um einen blauen Fleck mit einer oberflächlichen leichten Hautverletzung. Auch hier mußte lt. Dienstanweisung durch den behandelnden Arzt Meldung gemacht werden. Das gleiche Prozedere: Wesenstest innerhalb ganz weniger Tage. Nur daß dieser Hund mit einem blauen Auge davongekommen ist = Leinen- und Maulkorbzwang, allerdings auch auf dem eigenen Grundstück (wo auch der Unfall passiert war; jemand hat unbefugt ein Privatgrundstück betreten und ist wissentlich in den Radius des vorsichtshalber angebundenen Hundes gegangen).

LG Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Hund nach einem Wesenstest von den Experten des Veterinäramtes als gefährlich eingestuft wird, kann man in aller Regel davon ausgehen, dass er auch gefährlich ist. Die subjektive Meinung des Halters zählt da nicht.

Es gibt genügend Beispiele, wo ein Hund trotz Anzeige von sachkundigen Veterinären als ungefährlich eingestuft wurde. Das sollte man auch nicht übersehen.

Wenn der Hund von den Haltern 'vorsichtshalber' angebunden war, wissen sie offenbar, dass der Hund a) gefährlich ist und dass das Grundstück b) nicht ausreichend gesichert war.

Wozu ziehen sich die Leute solche Hunde heran?
_________________
Grüße,
Abrazo
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Catlady
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Anmeldungsdatum: 10.07.2005
Beiträge: 94

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 09:37    Titel: Antworten mit Zitat

Also die Fähigkeit von Veterinären würde ich als äußerst niedrig einstufen...
Eine Bekannte hat einen Staff, der hatte Wesentest alles 2 Städte weiter bestanden. Nun zog sie hierhin und die Stadt bestand auf einen neuen Wesenstest den der Hund dann angeblich laut Vet nicht bestanden hat. Widerspruch eingelegt, weil der Hund ja vorher bei wem anders schonmal bestanden hat. Neuer Prüfer und diesmal bestanden.
Das ist doch nicht normal oder?
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