Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Paketsendung verschwunden - Zielort Italien - Wer haftet?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Paketsendung verschwunden - Zielort Italien - Wer haftet?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
miwe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 26.01.06, 15:53    Titel: Paketsendung verschwunden - Zielort Italien - Wer haftet? Antworten mit Zitat

Hallo,

Am 26.09.05 habe ich über (Wortsperre: Firmenname) ein Paket Wert 500 € nach Italien verschickt, was leider verschwunden ist. Die Post weigert sich, den Verlust in vollem Umfang zu ersetzen. Hier die Fakten, die den Versand betreffen:

Es handelt sich um ein Privatverkauf, d.h. ich habe als Privatperson an eine Privatperson verkauft. Der Käufer hat seinen Wohnsitz in Deutschland, bat mich jedoch, das Paket nach Italien zu schicken, was ich auch tat. Der Einlieferungsbeleg ist vorhanden.
Bei der Post erhielt ich die Aussage, daß alle Pakete, egal ob In oder Ausland mit 500 € Standartmäßig versichert sind. Bei der Schadensanzeige der Post berief sich die Post auf Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen steht, daß dies nur bei Luftpost der Fall sei. Ich wurde also bei der Aufgabe des Paketes falsch beraten, was die Haftungsgrenzen bei Verlust oder Beschädigung angeht. Der Käufer möchte logischerweise nun sein Geld zurück, da das Paket nicht in Italien angekommen ist.
Hierbei ist noch folgendes anzumerken: Ich habe immer mit einer Person in Deutschland das Geschäft abgewickelt. Im Laufe der Zeit stellte sich aber heraus, daß der Käufer eine Art Mittelsmann spielte. Jemand aus Italien hatte Interesse an der Ware, der Käufer aus Deutschland hat also das Geld überwiesen, ich jedoch sollte das Paket an einen Bekannten nach Italien schicken, der wohl das Geld auch letztendlich bezahlt hat und dieses nun wieder haben will. Natürlich habe ich auch nicht die geringste Lust, den Schaden zu ersetzen, da ich meine Pflicht, nämlich das Paket abzuschicken, erfüllt habe. Da ich kaum glaube, daß ich von der Post noch etwas zu erwarten habe (die zwei letzten Schreiben - per Einschreiben zugestellt wurden ignoriert) frage ich mich nun, wer für den entstandenen Schaden aufkommen muss.
Gesetztestexte, BGB habe ich schon gewälzt, bin aber zu keinen schlüssigen Ergebniss gekommen.

Folgende Erkenntnisse habe ich erlangen können, weiß aber nicht, ob diese richtig sind:

Die Haftung des Verkäufers geht auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Ware beim Spediteur abgegeben hat.

Ich hatte da noch etwas mit Erfüllungsort gelesen, was ich aber nicht begriffen habe.
Was ist der Erfüllungsort? Bitte mal Idiodensicher erklären Smilie
Ist das meine Wohnadresse, oder die des Käufers? Was beinhaltet der Begriff genau?

Danke für Eure Antworten.

Miwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.01.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich sollten Sie http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 lesen.
Nach oben
miwe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 27.01.06, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

rueger hat folgendes geschrieben::
Grundsätzlich sollten Sie http://www.recht.de/phpbb/kb.php?mode=article&k=6 lesen.


Das Lesen der Forenregeln bringt mich in diesem Falle nicht wirklich weiter.
Man sollte das Kind beim Namen nennen, wenn jemand einen Fehler gemacht hat.

Miwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gast






BeitragVerfasst am: 27.01.06, 18:35    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Beiträge, die gegen geltendes Recht verstoßen, dürfen wir nicht tolerieren.

Dazu gehört insbesondere die unerlaubte Rechtsberatung, wie sie durch das deutsche Rechtsberatungsgesetz verboten ist. Was bedeutet das für dieses Forum? Ganz einfach gesagt: Das Forum Deutsches Recht ist nicht dazu da, Ihnen den Gang zum Anwalt zu sparen. Sie können hier Hintergrundinformationen und Erläuterungen von Fachleuten bekommen sowie von Erfahrungen anderer Mitglieder profitieren - individuelle Rechtsberatung ist nicht möglich. Das wäre auch nicht sinnvoll, da niemand alle Einzelheiten Ihres Anliegens aus der Ferne richtig beurteilen kann.

Wenn Sie eine Frage stellen, schreiben Sie so genau wie möglich, worum es Ihnen rechtlich geht, was das Rechtsproblem ist, das Sie interessiert. Wenn Sie das richtig machen, können Sie in den meisten Fällen die konkreten Namen, Daten, Orte Ihres Problems weglassen und durch Platzhalter wie z.B. "Person A", "Firma B", "Ort C" ersetzen. Bedenken Sie auch, dass es in einem öffentlichen Internetforum prinzipielle Risiken und es keine Garantie oder Haftung für die Richtigkeit der Antworten gibt. Nicht alle, die mitdiskutieren, sind wirklich die Experten, für die sie sich halten. Verleiten Sie andere auch nicht dazu, Ihnen mehr Rat zu geben, als sie können und dürfen. Wenn in Ihrer Frage Wendungen auftauchen wie „Hilfe!!!“ oder „Was soll ich jetzt machen?“ - dann sollten Sie stutzig werden und Ihre Frage lieber neu formulieren.


Wird nicht klar, welches Recht gelten sollte und welche Zusatzvereinbarungen getroffen sein sollten. Ansonsten wäre bei einem Privatverkauf der Erfüllungsort sehr einfach festzustellen...
Nach oben
miwe
Interessierter


Anmeldungsdatum: 26.01.2006
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 29.01.06, 22:47    Titel: Antworten mit Zitat

Es war im Endeffekt ein ganz normales Verkaufsgeschäft im Internet zwischen zwei Privatpersonen. Der Käufer mit dem ich das Geschäft gemacht hatte, hatte im Auftrag einer dritten Person aus Italien gehandelt, der ich die Ware zuschicken sollte.
Zusatzvereinbarungen zwischen beiden Vertragspartnern gab es keine.
Was hat das mit dem Erfüllungsort auf sich?

Miwe
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gefahrgut-Transportrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.