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Probleme nach Leasingrückgabe: Versteigerung des Fahrzeuges

 
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MEWI
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Anmeldungsdatum: 17.01.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 09:32    Titel: Probleme nach Leasingrückgabe: Versteigerung des Fahrzeuges Antworten mit Zitat

Hallo,

hatte 2002 einen MGTF geleast mit Restwertabrechnung. (12.000 €) Im Dezember habe ich das Fahrzeug nun zurückgegeben und bereits versucht einen Käufer zu finden, leider erfolglos. Es wurde ein Gutachten erstellt, Bruttowert des Fahrzeuges 10050 € wg. abgefahrenen Reifen, kleinen Kratzern usw. ist alles absolut richtig.
Jetzt soll das Fahrzeug versteigert werden am 24.01.06 das erste Mal. Da soll anscheinend noch der Gutachtenwert Mindestgebot sein. Sollte das Auto nicht ersteigert werden wird es eine zweite Versteigerung geben wieder mit Mindestgebot 10050 €.
Sollte das Auto erneut nicht versteigert werden wird es eine Dritte Versteigerung geben laut Aussage LG aber ohne Mindestgebot.
Ich habe laut Vertrag die Differenz zwischen Restvertrag und letztendlichen Verkaufserlös zu tragen. Das würde für mich bedeuten wenn das Auto dann für ca. 5000 € verkauft wird, hätte ich noch 7.000 € zu zahlen. Das kann es ja wohl nicht sein. Das Problem ist , das besagter Automobilhersteller bekanntlich ja Insolvenz angemeldet hat und die Nachfrage nach diesen Fahrzeugen gelich null ist. Aber kann das wirklich zu meinen Lasten gehen ?

Vielen Dank schon im Voraus für Eure Antworten
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Christoph
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 17.01.06, 14:40    Titel: Antworten mit Zitat

Aber kann das wirklich zu meinen Lasten gehen ?

Leider ja.

Beim Restwertleasing wird ein Restwert vereinbart, den das Fahrzeug bei Laufzeitende noch mindestens erbringen sollte.

Dieser Restwert wird aber vom LN garantiert, weil die LG das sogenannte Andienungsrecht hat. Dies bedeutet, daß sie den LN dazu verpflichten kann, das Fahrzeug zum vereinbarten Restwert zu kaufen. Dies geschieht in aller Regel dann, wenn der Verwertungserlös niedriger als der Restwert ist, was in Deinem Fall zutreffend zu sein scheint.

Du kannst nachwievor versuchen, für das Fahrzeug einen Käufer zu finden. Wird das Fahrzeug aber später mal für z.b. nur noch 8.000 € verkauft, mußt Du die Differenz zum Restwert nachlegen.

Das ist das Wesen vom RW-Vertrag.

Um das Risiko zu mininieren, hättest Du von vornherein einen niedrigeren Restwert vereinbaren müssen. das widerrum höhere Leasingraten zur Folge gehabt hätte. Diese eingesparten höheren Raten mußt Du jetzt quasi auf den Tisch legen.
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dornroeschenklein
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 18:33    Titel: Probleme nach Leasingrückgabe: Versteigerung des Fahrzeu Antworten mit Zitat

]Hallo MEWI,
wie ist es denn ausgegangen am 24.01.? Haben Sie noch einen Käufer gefunden? Habe gerade ein ähnlichs Problem. Nur das unser Leasingfahrzeug keine gravierenden Mängel hat und der Wert trotzdem weit unter dem "Rückkaufswert" liegt. Hat Ihnen der Händler auch den Restwert schriiftlich garantiert?
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 09:54    Titel: Antworten mit Zitat

Würde mich auch mal interessieren, was nun passiert ist.

Wobei der LN natürlich auch selber einen Käufer organisieren kann, um den Schaden gering zu halten.

Aber zu den Einwänden von dornroeschenklein:

Nur das unser Leasingfahrzeug keine gravierenden Mängel hat und der Wert trotzdem weit unter dem "Rückkaufswert" liegt.

Streng betrachtet und beim zweiten Nachdenken ist Dir dadurch kein Nachteil entstanden. Seinerzeit wurde der kalk. Restwert bei Dir zu hoch angesetzt, dadurch hast Du aber niedrigere Raten bezahlt.

Nun stellt sich heraus, daß der kalk. Restwert zu hoch ist, weil der am Markt erzielbare Wert zu niedrig ist. D.h. diese Differenz mußt Du ersetzen.

Wäre der damalige Restwert niedriger angesetzt gewesen, müßtest Du jetzt zwar nichts nachzahlen, aber die Raten wären höher gewesen.

Also relativiert sich das Problem wieder.

Hat Ihnen der Händler auch den Restwert schriiftlich garantiert?

Das wäre eine unzulässige Kaufpreiszusage und somit leasingschädlich, wobei das dem Privatkunden allerdings egal sein kann. Händler dich sich im Leasinggeschäft auskennen, dürften solche Kaufpreiszusagen nicht abgeben.

Und der Restwert, der im Vertrag steht, ist nur eine kalkulatorische Größe und kein Kaufpreis !!!

Das denken zwar viele, ist aber nicht korrekt.
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