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in Niedersachsen gibt es folgenden Fall von allgemeinem Interesse, da es sicherlich häufiger vorkommt:
Ein Nachbar möchte sein Carport in der hinteren Ecke seines Grundstückes direkt auf der Grenze errichten. Der Plan sieht vor, dass er dabei 9 m auf die eine Grenze und weitere 6 m auf die andere Grenze bauen möchte. Das Carpoet hat eine Gesamtfläche von 9 m x 6 m = 54 m².
Ist es zulässig, ohne Zustimmung der Nachbarn, zusätzlich zu den 9 m auf der einen Grenze, weitere 6 m direkt auf die andere Grenze zu bauen, oder muss der Nachbar mit der 6m-Seite von der Grundstücksgrenze min. 3 m entfernt bleiben?
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