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Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung

 
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Gast001
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 13:18    Titel: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

Mir sind im Hochwasser (Dresden) alle eingelagerten Unterlagen, Belege etc. kaputt gegangen. Nun habe ich eine Betriebsprüfung.

Gibt es dazu irgend welche Regelungen? es ist nahezu unmöglich eine Rekonstruktion der Unterlagen zu machen. Meine Lieferanten, können mir die Belege nicht noch mal zur Verfügung stellen, da diese Archiviert sind und keiner dazu bereit ist die Microfilme zu sichten.

Was gibt es für mich für Möglichkeiten?

Danke im vorraus für eine Antwort.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 13:34    Titel: Re: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage ist, was der Betriebsprüfer tun kann.

Lt. Schreiben des Bundesfinanzministeriums, "BMF, 04.06.2002, IV D 2 - S 0336 - 4/02; Steuerliche Maßnahmen zur Berücksichtigung der durch Naturkatastrophen verursachten Schäden ", Tz.3
dürfen aus dem Verlust der Buchführungsunterlagen keine negativen Schlussfolgerungen gezogen werden.

Im Klartext heisst das, dass der Prüfer das wird glauben müssen, was sich aus der Buchführung ergibt. Ausser er kann dies auch ohne die Unterlagen überprüfen.

Sie sollten das der Betriebsprüfungsstelle mitteilen, vielleicht wird die Prüfung dann abgesetzt.

Gruß

beinstrong
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Gast001
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 13:46    Titel: Re: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

Dem habe ich es mitgeteilt, ich war auch zum Gespräch dort. Die wollen das ich die Belege herbeischaffe. Diese kann ich aber nicht beibringen, das ist das Problem. Sämtliche Lieferanten, mit denen ich gesprochen habe, sehen sich nicht in der Lage die Belege zu sichten, das ist mein Problem.

Ich weiß leider nicht mehr was ich tun soll.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 14:08    Titel: Re: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

versuchen Sie es doch einmal mit einem Hinweis auf das genannte BMF-Schreiben. Eigentlich müssten die das kennen und anwenden. Außer Sie sitzen im Allgäu und behaupten, die Unterlagen seien in Dresden gelagert gewesen.

Was für Unterlagen will der Prüfer denn konkret? Alles global und komplett, oder nur einzelne Belege? Was für Unterlagen haben Sie denn überhaupt noch?

Haben Sie keinen Steuerberater? Bei einer Betriebsprüfung wäre das grob fahrlässig.

Gruß

beinstrong
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Gast001
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 14:19    Titel: Re: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

Danke für die Antwort.

Ich bin aus Dresden und die Unrterlagen sind natürlich auch in Dresden gelagert gewesen.

Der Prüfer möchte alle! Unterlagen von mir haben. Ich habe keine Unterlagen mehr, da die alle in 3 großen Kartons im Keller meiner Wohnung eingelagert waren. Dort hat es den kompletten Gulli inkl. Fäkalie auf ca. 2 m hochgedrückt, von daher war da auch nichts mehr zu retten.

Die Firma wurde 2001 abgemeldet. Aktuell habe ich keinen Steuerberater und kann mir in meiner derzeitigen Finanziellen Situation auch leider keinen Leisten, sonst wäre ich schon dagewesen.

Sorry für die vielen Fragen...
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 14:56    Titel: Re: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

war denn die Steuererklärung für 2001 zum Zeitpunkt des Hochwassers schon erstellt? Gab es überhaupt einer Buchführung? Wenn ja, wer hat diese erstellt?
Welche Jahre sind Prüfungzeitraum?

Wenn die Unterlagen weg sind, dann sind sie weg. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, sämtliche Belege wieder zu beschaffen. Das dürfte auch unmöglich sein. Grundsätzlich geht das zwar zu Lasten des Steuerpflichtigen. Aber hier gilt die genannte Anweisung des Bundesfinanzministers. Schließlich hat dem das Hochwasser sein Amt gerettet.

Gruß

beinstrong
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Gast001
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:57    Titel: Re: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Hallo,

war denn die Steuererklärung für 2001 zum Zeitpunkt des Hochwassers schon erstellt?
--> Ja

Gab es überhaupt einer Buchführung?
--> Ja gab es

Wenn ja, wer hat diese erstellt?
--> Ich selbst mit Hilfe meines Buchhaltungsbüro`s (Das gibt es aber nicht mehr, Pleite)

Welche Jahre sind Prüfungzeitraum?
--> 98 - 2001


Wenn die Unterlagen weg sind, dann sind sie weg. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, sämtliche Belege wieder zu beschaffen. Das dürfte auch unmöglich sein. Grundsätzlich geht das zwar zu Lasten des Steuerpflichtigen. Aber hier gilt die genannte Anweisung des Bundesfinanzministers. Schließlich hat dem das Hochwasser sein Amt gerettet.
--> Das sehen die anscheinend nicht so.

Dumm das alles.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 17:05    Titel: Re: Unterlagen im Hochwasser zerstört, nun Betriebsprüfung Antworten mit Zitat

Zitat:
war denn die Steuererklärung für 2001 zum Zeitpunkt des Hochwassers schon erstellt?
--> Ja


Dann dürfte das FA ja zumindest die Gewinnermittlungen und eine evtl. Ermittlung des Aufgabegewinnes-/Verlustes haben.


Zitat:
Gab es überhaupt einer Buchführung?
--> Ja gab es


und was ist davon noch übrig?

Zitat:
Wenn ja, wer hat diese erstellt?
--> Ich selbst mit Hilfe meines Buchhaltungsbüro`s (Das gibt es aber nicht mehr, Pleite)


und es ist auch niemand mehr greifbar, der Zugriff auf die Datenbestände hat? Wo sind die denn hingekommen? Haben Sie bilanziert oder eine Einnahme-Überschußrechnung erstellt. Wer hat Jahresabschluss und Steuererklärungen gemacht? Wenn Sie einen StB hatten, dann müsste der doch noch Buchführungsdaten haben. Oder ist der auch pleite?

Zitat:
Welche Jahre sind Prüfungzeitraum?
--> 98 - 2001


Warum 4 Jahre? Da müsste eine Begründung in der Prüfungsanordnung stehen. Normal sind 3 Jahre. Oder waren Sie als Großbetrieb eingestuft? Schauen Sie mal oben links auf die AB-Nr. Steht da ein G (z.B. 123/04 G)? Vermutlich eher ein K oder M

Zitat:
Wenn die Unterlagen weg sind, dann sind sie weg. Es ist Ihnen nicht zuzumuten, sämtliche Belege wieder zu beschaffen. Das dürfte auch unmöglich sein. Grundsätzlich geht das zwar zu Lasten des Steuerpflichtigen. Aber hier gilt die genannte Anweisung des Bundesfinanzministers. Schließlich hat dem das Hochwasser sein Amt gerettet.
--> Das sehen die anscheinend nicht so.


Vielleicht sehen sie es noch nicht so.

Die Frage ist doch die: Was kann der Prüfer machen?

Sie haben Ihre Steuererklärungen incl. Gewinnermittlung abgegeben. Wenn nun der Prüfer meint, die Angaben seien nicht richtig, dann muss er das nachweisen und die geänderten Besteuerungsgrundlagen ermitteln. Das kann er i.d.R. aber nur anhand der Aufzeichnungen und Belege. Die gibt es aber nicht mehr. Also kann er eigentlich nix prüfen. Grundsätzlich besteht in diesen Fällen für den Prüfer die Möglichkeit, die Besteuerungsgrundlagen zu schätzen. Da hätte er aber schon das Problem, dass er für die Schätzung vermutlich gar keine vernünftige Grundlage findet. Er kann nicht einfach sagen, die Unterlagen fehlen, deshalb verdopple ich den Gewinn.

In Ihrem Fall gilt aber die Besonderheit, dass Ihnen aus dem Untergang (!) der Unterlagen aufgrund höherer Gewalt keine Nachteile entstehen dürfen, vgl. BMF, s.o. oder auch BFH, Urteil vom 27.10.1977 - V R 34/75.

Was soll er also tun?

Etwas anderes gilt natürlich, wenn er konkrete Anhaltspunkte hat, z.B. Kontrollmitteilungen, etc. Oder wenn sich schon aus den noch vorhandenen Unterlagen ergibt, dass die Erklärung so nicht stimmen kann.


Gruß

beinstrong
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