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insolventi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2006 Beiträge: 33 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 29.01.06, 23:33 Titel: |
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Zitat: | "Kein-Geld-Für-GmbH-Haben-Und-Trotzdem-Nicht-Haften-Wollen-Hab-Mal-Gehört-Da-Gibts-Was-Heißt-Limited-Oder-So"?
Wenn das ma gutgeht  |
Sorry, das konnte ich mir jetzt nicht verkneifen
Mache mir auch Gedanken über die Gründung einer Limited, jedoch aus anderen Gründen. Was die Banken darüber denken ist doch unwichtig, oder benötigt ein Dienstleistungsunternehmen Kredite ? Ein Schreibtisch mit Stuhl kostet vieleicht 500 Euro. Die laufenden Kosten sollten natürlich schon durch den Umsatz abgedeckt sein.
Was zählen wird ist das können und der Ruf, dann klappts mit jeder Gesellschaftsform.
 _________________ Wer heute nichts tut, lebt morgen wie vorgestern. |
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Servicer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1255
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Verfasst am: 30.01.06, 00:26 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Das mit der Apostille ist meistens dabei; secretay office auch; ich hab da doch schon eine Recht gute Übersicht über die Anbieter gewonnen. |
eine apostille benötigt man bei ausländischen beurkundungen. ausländische dokumente müssen auch noch ins deutsche übersetzt werden. hierfür muss ein öffentlich vereidigter übersetzer beauftragt werden, für den weitere kosten anfallen.
der "company secretary" ist etwas anderes als das "registered office". im preis ist oft nur letzteres vorhanden, und zwar in form einer büroanschrift. die dienstleistungen des company secretary kosten meistens extra.
hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Gelernt hab ich, dass die Gesellschafter nur die Hälfte direkt einzahlen müssen und den Rest auf Aufforderung, jedoch persönlich in Höhe des noch nicht eingezalten Kapitals haften. Gilt das auch wenn das Stammkapital nur insgesamt 25 T€ beträgt? |
wenn ein zweiter gesellschafter dabei ist, muss nicht das gesamte stammkapital eingezahlt werden. im zweifel einen verwandten mit an bord nehmen. |
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krischan FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 30.01.06, 09:54 Titel: |
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In Literatur und Aufsätzen wird in der Regel auch von der Limited abgeraten...
Jetzt wird ja vielleicht bald das Stammkapital der GmbH runtergesetzt oder sogar
der bayerische Vorschlag des "Kaufmann mit beschränkter Haftung" diskutiert...  _________________ Alle Angaben ohne Gewähr. |
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beinstrong Gast
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Verfasst am: 30.01.06, 10:27 Titel: |
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insolventi hat folgendes geschrieben:: | Mache mir auch Gedanken über die Gründung einer Limited, jedoch aus anderen Gründen. |
Wenn man von Ihrem Nicknamen auf die Gründe schließen kann, dann dürften Sie in der Tat zur Hauptzielgruppe der Ltd.-Anpreiser gehören. Und das erklärt ein gutes Stück weit auch den schlechten "Ruf" dieser Gesellschaftsform.
Aber auch an Sie die Frage: Wozu brauchen Sie für ein Dienstleistungsunternehmen neben einem Tisch und einem Stuhl auch noch eine Kapitalgesellschaft? An deren Kosten Sie vermutlich erst mal ziemlich knabbern müssen. Wo liegen diese immensen Haftungsrisiken, die Sie durch die KapGes unbedingt ausschließen wollen? Wobei die Frage ja ist: und auch können?.
Bei einem Buchhaltungsservice z.B. leuchtet mir das schon mal nicht ein.
Aber eigentlich hatte ich mir vorgenommen, zur Ltd. nix mehr zu schreiben... |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 30.01.06, 11:59 Titel: |
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Ein Fehler in der Buchhaltung kann immense Kosten verursachen, das wird häufig unterschätzt. Dafür persönlich haften zu müssen, wäre ein ein großes Risiko.
Und auch beim Handel mit Notebooks geht es um größere Verbindlichkeiten , die man eingeht - die persönliche Haftung kann da ganz schnell nicht nur zur Firmen-, sondern auch zur Privatinsolvenz führen.
Zur GmbH: Wenn meine Verlobte als zweite Gesellschafterin auftritt reicht eine gemeinsame Einlage von 12.500 Euro?  |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 30.01.06, 12:17 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Ein Fehler in der Buchhaltung kann immense Kosten verursachen, das wird häufig unterschätzt: |
Hallo,
da würde ich statt der Ltd. folgendes vorschlagen:
1. Sinnvolle Ausbildung, regelmäßige Weiterbildung
2. Vermögensschadenhaftpflicht
Beide zusammen sind i.d.R. günstiger als die laufenden Kosten einer Kapitalgesellschaft.
Mfg vom
showbee |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 30.01.06, 12:32 Titel: |
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showbee hat folgendes geschrieben:: | hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Ein Fehler in der Buchhaltung kann immense Kosten verursachen, das wird häufig unterschätzt: |
Hallo,
da würde ich statt der Ltd. folgendes vorschlagen:
1. Sinnvolle Ausbildung, regelmäßige Weiterbildung
2. Vermögensschadenhaftpflicht
Beide zusammen sind i.d.R. günstiger als die laufenden Kosten einer Kapitalgesellschaft.
Mfg vom
showbee |
1.1. Haben wir. 1.2. Werden wir.
2. Ist nicht gerade günstig. |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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beinstrong Gast
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Verfasst am: 30.01.06, 12:52 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | 2. Ist nicht gerade günstig. |
Naja, wollen Sie jetzt professionell arbeiten, oder nur als "Grattler"? Aber es stellt sich ja eh die Frage, was das für ein Laden sein soll, wenn Sie noch nicht mal ein Betriebskapital von 12.500 € benötigen.
Im übrigen stelle ich mir grade die Frage, was passiert, wenn Sie es als "Director" einer Ltd. schuldhaft unterlassen, so eine Versicherung trotz des bestehenden Risikos abzuschließen? Und die Gesellschaft deshalb pleite geht? Da würde ich als gegnerischer RA oder IV schon mal drüber nachdenken.
Zitat: | Zur GmbH: Wenn meine Verlobte als zweite Gesellschafterin auftritt reicht eine gemeinsame Einlage von 12.500 Euro? | Ja. Jeder muß mind. 1/4 seiner Stammeinlage einzahlen. Zusammen müssen aber mind. 50% des Stammkapitals erreicht werden.
Ihren Anbieter können Sie sich wohl sparen. Den dürften hier alle kennen. Soviel schöne bunte Reklame wie der macht... |
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krischan FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.01.2005 Beiträge: 102
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Verfasst am: 30.01.06, 15:31 Titel: |
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Hier mal noch etwas zur Limited:
Trotz der Gründung als Ltd. gilt deutsches Gewerberecht, und es müssen deutsche Gewerbegenehmigungen nachgewiesen werden. Zudem wird häufig die deutsche Handelsregistereintragung der Ltd. von den Banken für die Konto-Eröffnung verlangt. Der deutsche "director" ist mitverantwortlich für Tätigkeiten und komplexe Pflichten des zwingend vorgeschriebenen "(nominee) secretary". Darüber hinaus besteht eine Gesamtgeschäftsführungspflicht bei wichtigen Geschäften. Die persönlich unbeschränkte Haftung für Ltd.-Geschäftsführer und die für die Gesellschafter ist unter Umständen sehr weitgehend (etwa aufgrund von "wrongful trading"). Die höhere Gefahr der Durchgriffshaftung auf die Gesellschafter ist auch folgerichtig. Dafür, dass das englische Recht kein Mindeststammkapital fordert, sieht es "hinterher" schärfere Haftungsvorschriften zum Gläubigerschutz vor. Die Ltd. bietet weniger Rechtssicherheit, weil noch vieles ungeklärt ist und durch die Überlagerung Rechtsordnungen (z.B. beim Insolvenz-, Steuer- und Arbeitsrecht) weniger Planungssicherheit und Haftungsschutz besteht.
(aus VentureCapital Magazin 7/2005, S. 46-47, von Kai Schadbach, LL.M.)
Der ganze Artikel ist sehr interessant!  _________________ Alle Angaben ohne Gewähr. |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 30.01.06, 17:14 Titel: |
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beinstrong hat folgendes geschrieben:: | hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | 2. Ist nicht gerade günstig. |
Naja, wollen Sie jetzt professionell arbeiten, oder nur als "Grattler"? Aber es stellt sich ja eh die Frage, was das für ein Laden sein soll, wenn Sie noch nicht mal ein Betriebskapital von 12.500 € benötigen... |
Wir haben jeder ein modernes Notebook zum Arbeiten (die in die Gesellschaft eingebracht werden). Die Lizenzen für die notwendige Software kosten gerade mal 500 Euro. Der Notebook-Anbieter bietet erweiterten Eigentumsvorbehalt an mit einem sehr langen Zahlungsziel (bis Ware weiter verkauft wurde). Dazu noch die Gründungskosten und die sonstigen monatlichen Aufwendungen. Viel Kapital brauch man da in der Gründungsphase nicht...
Im Grunde ist alles nötige vorhanden, nur die Unternehmensform ist noch umstritten... |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 30.01.06, 17:40 Titel: |
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hanfsamen hat folgendes geschrieben:: | Wir haben jeder ein modernes Notebook zum Arbeiten (die in die Gesellschaft eingebracht werden). Die Lizenzen für die notwendige Software kosten gerade mal 500 Euro. |
Hallo,
500 EUR für eine vernünftige Buchhaltungssoftware???
Fragend:
der showbee |
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showbee FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 12.01.2005 Beiträge: 1524 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 30.01.06, 17:44 Titel: |
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beinstrong hat folgendes geschrieben:: | Ja. Jeder muß mind. 1/4 seiner Stammeinlage einzahlen. Zusammen müssen aber mind. 50% des Stammkapitals erreicht werden. |
Hallo,
kleine Korrektur: es muss nur 50% des Mindeststammkapitals sein. Bsp. Stammkapital lt. Satzung 40.000 EUR (4 x 10.000 EUR).
Dann muss auf alle 10.000er Anteile 1/4tel = 2.500 eingezahlt werden, insgesamt aber auch 50% von 25.000 EUR (sh. GmbHG) also 12.500 EUR
Im Bsp. würde es reichen, wenn 3 Gesellschafter 1/4tel einzahlen und der letzte 1/2...
Mfg vom
showbee |
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hanfsamen Account gesperrt
Anmeldungsdatum: 17.02.2005 Beiträge: 229 Wohnort: Münster
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Verfasst am: 30.01.06, 18:05 Titel: |
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Also wäre es möglich das 2 Gesellschafter( je 12.500 Anteil) je 6.250 einzahlen?
2x 250 einmalig und 50 euro pro Jahr Lizenz. |
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insolventi FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 26.01.2006 Beiträge: 33 Wohnort: Europa
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Verfasst am: 30.01.06, 23:02 Titel: |
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Zitat: | Wenn man von Ihrem Nicknamen auf die Gründe schließen kann, dann dürften Sie in der Tat zur Hauptzielgruppe der Ltd.-Anpreiser gehören. Und das erklärt ein gutes Stück weit auch den schlechten "Ruf" dieser Gesellschaftsform. |
Hoppla, da würde schon jemand "totgeredet" werden, ohne das überhaupt bekannt ist um was es überhaubt geht...
@beinstrong
Bist ein schlaues Kerlchen, hast mein Nickname richtig gedeutet. Toll
Nur... Hast Du doch überhaupt keine Ahnung warum die Insolvenz beantragt wurde, oder ? Gehört man denn für dich generell zu einer Zielgruppe die einen schlechten Ruf hat, weil die Insolvenz eröffnet wurde ? (Schade das dieses Forum keine passenden Smilies zum kot... sorry übergeben hat)
Warum könnte man deiner Meinung nach das Geld zB. in der Wohlverhaltenszeit nicht erwirtschaften können ? Eine LTD nebenher anlaufen lassen und sich selbst nur ein geringes Gehalt ausbezahlen um das Unternehmen aufzubauen.
Kannst Du dir vorstellen das ein Insolventer eine gute Stellung hat und dessen Abteilung die er leitet später ausgegliedert werden soll ? (Zur Übernahme durch die LTD).
Oder sind Insolvente bei dir automatisch Asis und Abzocker ?
Mein lieber Mann ...
 _________________ Wer heute nichts tut, lebt morgen wie vorgestern. |
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