| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
chrome noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.01.2006 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 31.01.06, 22:03 Titel: Einbruch : Zahlt die Hausrat- oder die Gebäudeversicherung? |
|
|
Folgendes Szenario:
Es gebe drei Parteien:
- Ein Mieter A, der eine Wohnung in einem Mehrparteienhaus gemietet hat
- Ein Wohungsbesitzer B, dem die Wohnung gehört
- Eine Immobilienbetreuungsgesellschaft C, die das Gebäude verwaltet.
Angenommen, bei Mieter A wird versucht, einzubrechen, dabei wird die Wohnungstür beschädigt und muß repariert werden.
Die Immobilienbetreuungsgesellschaft hat eine Gebäudeversicherung (Feuer / LW / Sturm) für das gesamte Haus abgeschlossen, diese wird auf die Eigentümer umgelegt, die wiederum die Kosten zu 100% an die Mieter weitergeben.
Laut Auskunft der Gesellschaft deckt die Gebäudeversicherung jedoch nicht den Schaden an der Wohnungstür ab.
Laut Auskunft des Vermieters soll die Hausratversicherung des Mieters für den Schaden aufkommen.
Wer muß den Schaden wirklich zahlen
Vielen Dank für Eure Antworten![/b] |
|
| Nach oben |
|
 |
chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
|
Verfasst am: 31.01.06, 22:54 Titel: |
|
|
Hi,
wie Du richtig schreibst, ist das Gebäude gegen die beschriebenen Gefahren versichert. Einbruch ist demnach nicht versichertes Risiko und deshalb hat die Gebäudeversicherung nichts damit zu tun. Klar?
Wenn also eindeutige Einbruchsspuren erkennbar sind (wurde die Polizei um Aufnahme gebeten bzw. Anzeige gegen unbekannt gestellt?) so würde ich das umgehend einer (hoffenltich vorhandenen) Hausratversicherung melden. Je nach Bedingungen sind die sog. Schloßänderungskosten bis zu einem Betrag x mitversichert. Nachlesen bzw. bei Gesellschaft anfragen.
Sonst ist es Schicksal des Betroffenen den Schaden an der Tür alleine zu bezahlen. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
|
| Nach oben |
|
 |
chrome noch neu hier
Anmeldungsdatum: 31.01.2006 Beiträge: 2
|
Verfasst am: 01.02.06, 07:38 Titel: |
|
|
Danke für die Antwort!
Eine Anzeige wurde gestellt.
Das Schloß muß im Übrigen nicht gewechselt werden, nur die Tür selbst ist beschädigt worden.
Wahrscheinlich wird Mieter A auf dem Schaden sitzen bleiben... |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 01.02.06, 08:01 Titel: |
|
|
| chatterhand hat folgendes geschrieben:: |
Sonst ist es Schicksal des Betroffenen den Schaden an der Tür alleine zu bezahlen. |
Das mag im Wilden Westen so sein. Nach den gebräuchlichen Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Hausratversicherung ist das in Deutschland aber anders.
In der Hausratversicherung sind mitversichert "die notwendigen Kosten für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung durch Einbruchdiebstahl (...) entstanden sind" (nachzulesen im § 2 der Hausratbedingungen)
Übrigens kann es auch sein (und gar nicht mal soo selten), dass auch in der Wohngebäudeversicherung diese Position mitversichert ist. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
|
Verfasst am: 01.02.06, 11:22 Titel: |
|
|
Hi mogli,
wenn schon, dann bitte richtig zitieren. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 01.02.06, 11:36 Titel: |
|
|
| chatterhand hat folgendes geschrieben:: |
wenn schon, dann bitte richtig zitieren. |
na denn, wenn du darauf bestehst....
also, ich nehm jetzt mal die VHB 92 Fassung Januar 1995 (die sollten bei allen Versicherern noch einigermaßen gleich sein)
| VHB 92 hat folgendes geschrieben:: |
§ 2 Versicherte Kosten
1. Versichert sind die infolge eines Versicherungsfalles notwendigen Kosten
(...)
f) für Reparaturen von Gebäudebeschädigungen, die im Bereich der Wohnung (§10) durch Einbruchdiebstahl, Raub oder den Versuch einer solchen Tat oder innerhalb der Wohnung durch Vandalismus nach einem Einbruch (§6) entstanden sind (Reparaturkosten für Gebäudebeschädigungen);
(...)
. |
Zufrieden? _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst. |
|
| Nach oben |
|
 |
talla FDR-Moderator
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 2452 Wohnort: Bayern
|
Verfasst am: 01.02.06, 11:38 Titel: |
|
|
und dann stellt sich wieder die frage:
wie ist es rein rechtlich, wenn der mieter keine HR hat?
muss er dann den schaden aus eigener tasche zahlen?
und, wenn ja, warum?
letztendlich trifft ihn ja kein verschulden am schadenfall...?
positive vertragsverletzung?
hmmmm.... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben. |
|
| Nach oben |
|
 |
chatterhand FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2005 Beiträge: 1484 Wohnort: Wilder Westen
|
Verfasst am: 01.02.06, 11:48 Titel: |
|
|
Hi,
also nochmal:
ich habe dem Fragesteller geschrieben, daß er den Schaden seiner (hoffentlich vorhandenen) Hausratversicherung melden soll. OK?
Mogli, Du hast mich (nicht die Bedingingen) unvollständig zitiert und damit könnte der Eindruck entstehen, daß im Rahmen der Hausratvers. kein Versicherungsschutz für derartige Schäden bestünde. _________________ chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr |
|
| Nach oben |
|
 |
Mogli FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.12.2004 Beiträge: 3586 Wohnort: Pfalz
|
Verfasst am: 01.02.06, 12:40 Titel: |
|
|
@chatterhand:
sorry, wenn ich dich missverstanden hab. Du hattest geschrieben, in Hausrat seien Schlossänderungskosten mitversichert (ist zwar richtig, aber hier irrelevant, weil eben kein Schlüssel abhanden gekommen ist), und ansonsten bleibt der Betroffene auf seinem Schaden sitzen. So hat´s ja auch chrome verstanden. Deswgen meine Richtigstellung.
Grüße, Mogli |
|
| Nach oben |
|
 |
|