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Verfasst am: 31.01.06, 13:43 Titel: Tiere auf Pachtgrundstück
Hallo,
ich habe mal eine Frage.Und zwar haben wir ein eigens Haus was uns gehört auf einem Pachtgrundstück. Kann der Verpächter bestimmen wiviele Tiere man hält ?
Kann er vorschreiben wie wir was zu stellen haben ?
Ich habe zur Zeit 12 Meerschweinchen die nicht stinken oder Krach machen.Wäre toll wenn ihr mir helfen könntet.
Soweit ich weiß, hängt das am Haus. Sofern das euer Eigentum ist, könnt ihr darin so viel Viehzeug halten, wie ihr wollt. Sofern es den Tierschutzbestimmungen entspricht und sofern durch Krach und Gestank die Nachbarn nicht unzumutbar belästigt werden.
Wie kann der Verpächter eines Hausgrundstückes eigentlich auf die absurde Idee kommen, er habe da noch irgendwelche Rechte, außer dem, Geld zu kassieren? _________________ Grüße,
Abrazo
danke für deine Antwort. Wir halten diese aber nicht im Haus sondern im Gartenhaus ;o)
Aber ist ja auch unser Eigentum. Wie gesagt er ist nur Verpächter vom Grundstück.
Gibt es irgendwo was wo man nachlesen kann was der Verpächter für Rechte hat ?
Im Pachtvertrag steht auch nichts wegen Tiere drinne.
BGB Untertitel 4 Pachtvertrag ab § 581.
Aber vergiss es doch einfach.
Es kann einem im eigenen Haus nicht verboten werden, Viehzeug zu halten. Im Zweifelsfalle guck mal in den Pachtvertrag, ob da drin steht, dass das gepachtete Hausgrundstück ausdrücklich nicht zu dem Zwecke verpachtet ist, dort Hühner und Schafe zu halten; wenn du ein Grundstück pachtest, kannste normalerweise nämlich auch das (vorausgesetzt die Nachbarn opponieren da nicht ...) _________________ Grüße,
Abrazo
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