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ich wohne hier in der nähe von frankfurt am main. ich bin ein sehr guter schüler mit einem zeugnis von 1,6 und gehe in eine 10 c R (real). ich möchte für das kommende jahr, von januar bis märz, nach england reisen. nach london am besten. ich möchte mich in englisch verbessern. da gibt es einige veranstallter wie "iSt" die einen unterstützen aber nun meine frage..
das problem ist das wir seit 10 jahren hier in deutschland leben jedoch bald abgeschoben werden. es wird nur gewartet, bis unsere pässe fertig sind und dann sind wir weg.. ich weiß nicht aber ich finde das alles andere als schön in ein land abgeschoben zu werden wo ich die sprache nicht lesen und nicht schreiben kann . auch verstehe ich nicht einmal alles.. ich würde gerne hier in deutschland aus mir etwas machen und hier wohnen und arbeiten. wir haben jetzt bis zum 17.11.04 visum und dann wirds bei der ausländerbehörde weiter verlängert... falls wir 6 monate bekommen sollten, wäre die zeit von januar bis märz drin und ist es möglich das die ausländerbehörde mir eine erlaubnis erteilt für die zeit nach england zu reisen über "ist-sprachreisen"..? ich möchte doch nur besser sein.. in englisch.. ich möchte etwas aus mir machen.. wenn nicht, warum nicht? übrigens.. ich bin 16 jahre alt. mein onkel würde die kosten übernehmen für mich.. ich brauch eigentlich nur noch dieses visum...
ich bin 16 jahre alt und deshalb auch verständlich wenn ich sage das ich es nicht fair finde, nicht die chansen als MENSCH zu haben, die hier weitere 16 jährige haben und sie nicht ausnutzen.. nur weil ich das pech hatte in ein armes land geboren worden zu sein? naja egal, hoffe auf baldige antwort... vielen dank im vorraus....
Zunächst würde ich sagen, frag doch einfach mal bei der Ausländerbehöre.
Ich vermute, Du hast eine Duldung. Damit sind Auslandsreisen grundsätzlich ausgeschlossen und da ja eine Ausreise von der Ausländerbehörde bereits in Arbeit ist, denke ich mir, die Chancen stehen eher schlecht.
das klingt alles danach, daß Sie und Ihre Familie als Asylbewerber oder Flüchtlinge nach Deutschland gekommen sind, die Verfahren abgelehnt wurden und nunmehr nur noch Duldung bis zu einer Abschiebung erteilt wird.
In einer solchen Situation sollte zunächst geklärt werden, ob - möglicherweise aufgrund der neuen Rechtslage ab 01.01.05 in Verbindung mit der in manchen Bundesländern eingesetzten Härtefallkommission - ein dauernder Aufenthalt zu erreichen ist.
Hierzu sollten Sie einen entsprechend erfahrenen Anwalt aufsuchen.
Die Ausländerbehörde wird in einem solchen Fall kaum die Erlaubnis zum vorübergehenden Verlassen erteilen. Hierzu wäre im übrigen ein Reisepaß erforderlich sowie die Erteilung eines Visums durch die zuständigen brittischen Behörden. _________________ Mit freundlichen Grüßen
RA Peter Nobert
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