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Verfasst am: 15.11.04, 05:10 Titel: Delikates Problem
Ein Firmenanwalt hat in einem Arbeitsrechtsstreit dem Kontrahenten unbewußt einen außergewöhnlichen Vorteil verschafft aufgrund seiner bei Gericht abgegebenen Erklärung. Der Kontrahent will diesen Vorteil geltendmachen, muß es auch wegen seiner wirtschaftlichen Situation, findet aber keinen Anwalt dafür, weil offenbar die Solidarität unter den Anwälten stärker ist als das Verantwortungsbewußtsein gegenüber den Mandanten. Wie soll der Kontrahent verfahren, wenn er selbst nicht in der Lage ist, seiner Rechtsschutzversicherung eine ordentliche Vorlage zu machen?
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 15.11.04, 09:06 Titel: Re: Delikates Problem
diode hat folgendes geschrieben::
Ein Firmenanwalt hat in einem Arbeitsrechtsstreit dem Kontrahenten unbewußt einen außergewöhnlichen Vorteil verschafft aufgrund seiner bei Gericht abgegebenen Erklärung. Der Kontrahent will diesen Vorteil geltendmachen, muß es auch wegen seiner wirtschaftlichen Situation, findet aber keinen Anwalt dafür, weil offenbar die Solidarität unter den Anwälten stärker ist als das Verantwortungsbewußtsein gegenüber den Mandanten. Wie soll der Kontrahent verfahren, wenn er selbst nicht in der Lage ist, seiner Rechtsschutzversicherung eine ordentliche Vorlage zu machen?
Die Beschreibung, "diode",
ist viel zu diffus, als dass darauf eine sachliche Diskussion irgendeines Themas gegründet werden könnte.
Die pauschale Unterstellung, dass "die Solidarität unter den Anwälten stärker ist als das Verantwortungsbewußtsein gegenüber den Mandanten", ist unsinnig und legt den eigentlichen Zweck des Beitrages offen. Das kann nicht Gegenstand einer sachlichen Diskussion hier sein.
Verfasst am: 15.11.04, 09:16 Titel: Delikates Problem
Das Problem ist durchaus nicht diffus dargelegt. Ich könnte ja auch sagen, es geht um eine Erklärung, die abhängig von den Randbedingungen auch ein Anerkenntnis sein kann bzw. ist. Dann würde aber ein Herr Hofferbert sagen, das ist zu konkret, das tangiert das Rechtsberatungsgesetz.
Anmeldungsdatum: 13.09.2004 Beiträge: 379 Wohnort: Frankfurt am Main
Verfasst am: 15.11.04, 09:35 Titel: Re: Delikates Problem
diode hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist durchaus nicht diffus dargelegt. Ich könnte ja auch sagen, es geht um eine Erklärung, die abhängig von den Randbedingungen auch ein Anerkenntnis sein kann bzw. ist. Dann würde aber ein Herr Hofferbert sagen, das ist zu konkret, das tangiert das Rechtsberatungsgesetz.
Das ändert nichts daran, dass der einzig in diesem Forum interessierende Aspekt des Anwaltlichen Berufsrechts völlig im Dunkeln bleibt. Woraus der angebliche Vorteil resultiert, den der gegnerische Anwalt verschafft haben soll, ist dafür ohne Bedeutung.
Sie fragen in Wirklichkeit danach, wie Sie Ihre Rechtsschutzversicherung zu einer Deckungszusage bewegen können, wenn sich kein Anwalt findet, der bereit ist, Ihnen Erfolgsaussichten zu bestätigen. Das ist allenfalls eine Frage des Versicherungsrechts. Ich verschiebe daher den Beitrag dorthin.
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