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Ärztliche Gebühren bei Übersendung von Krankenunterlagen

 
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Martha
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 10:57    Titel: Ärztliche Gebühren bei Übersendung von Krankenunterlagen Antworten mit Zitat

Hallo,

habe um Zusendung meiner Patientenunterlagen gebeten und auch Kopien erhalten. Der Arzt stellt mir jetzt Kopiekosten von je 50 Cent und Porto in Rechnung. Zusätzlich verlangt er eine Schreibgebühr. Mir ist unklar, woher er das Recht nimmt, dies zu verlangen. Den Kopien sind ein Begleitschreiben (sinngemäß: "hier Ihre gewünschten Unterlagen!") und eine Rechnungsaufstellung ohne Bezugnahme auf irgendwelche Gebührenvorschriften beigefügt. Um ein Anschreiben habe ich nicht gebeten und die Rechnungsaufstellung liegt doch rein im Interesse des Arztes. Die Kopien werden mit je 50 Cent abgegolten - ich denke bei den hohen Kopierkosten kann ich erwarten, dass der ganze Verwaltungsaufwand mit inbegriffen ist, oder ?! Mit den Augen rollen
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.04, 19:15    Titel: Antworten mit Zitat

Google doch mal nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOA) ...
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Heinz K.
Gast





BeitragVerfasst am: 08.11.04, 19:52    Titel: Antworten mit Zitat

Sie können noch froh sein, daß Sie kein Nachporto bezahlen mußten.

Ich habe meine Unterlagen in einem unfrankierten Umschlag erhalten und mußte wohl oder übel an den Zusteller die Gebühren bezahlen.

Ich hatte mich damals bei meiner Krankenkasse einmal erkundigt, in der Gebührenordnung ist klar festgelegt, daß einzig und allein die Übersendung einer Arztrechnung nicht mit Porto belastet werden darf.

Bei allen anderen Sendungen darf der Arzt das Porto und auch die Kopiekosten von 50 Cent pro Seite berechnen. Theoretisch dürfte sogar der Kauf des Versandumschlages als Auslage berechnet werden. Dies wird auch manchmal gemacht, wenn z.B. große Mengen Röntgenbefunde per Postpaket versandt werden müssen.

Als sparsamer Mensch kann man allenfalls das Porto sparen und die Unterlagen selbst abholen. Die Kopiergebühr aber bleibt immer, denn der Arzt ist nicht verpflichtet, Ihnen die Originale zur Selbstkopie auszuhändigen.

MFG, Heinz
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Bernd
Gast





BeitragVerfasst am: 15.11.04, 09:35    Titel: Antworten mit Zitat

So wie ich Martha verstehe, geht es ihr weniger um des Kostenersatz für Porto und Kopien als vielmehr um das Anfallen einer Schreibgebühr - wohl nach ärztlicher Gebührenordnung. Es fragt sich zunächst, wann eine solche überhaupt entsteht.
Meiner Ansicht nach dürfte diese nicht anfallen: Wie bereits erwähnt liegt die Rechnungsstellung allein rein im Interesse des Arztes. Um ein Begeleitschreiben wird in den seltensten Fällen gebeten worden sein. Die übrigen Kosten sind durch die Kopiepauschale abgegolten. Im Übrigen ist der Arzt aus Vertrag und Gesetz verpflichtet, dem Patienten Einsicht in die Unterlagen zu gewähren.
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