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Hund verletzt Kind
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Eben.
Doch das positive Ergebnis kann oft schon nach einer Minute festgestellt werden: "legen Sie den Hund doch mal auf den Rücken!" Wenn der Hund das trotz fremder Umgebung und Anwesenheit fremder Menschen anstandslos und vertrauensvoll mitmacht, womöglich auch noch verzückt beim Kraulen brummt, dann weiß man schon mal, dass man keinesfalls eine wilde Bestie vor sich hat.
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Grüße,
Abrazo
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Nordlicht_1
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Na, die Methode ist ja wohl recht unzuverlässig.
Wenn der Mensch den Hund auf den Rücken legt, heißt es noch lange nicht, daß der Hund sich unterordnet.
Vielleicht ist er einfach nur schmusig.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 17:02    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin kein Tierarzt im Veterinäramt - aber die benutzen auch diese Methode. Und die scheint doch in der Hinsicht relativ zuverlässig zu sein, als dass kein Hund sich ungezwungen auf den Rücken legt, wenn er eine Gefahr fürchtet; ein Angstbeißer, der seinem Halter nicht vertraut, wird sich in fremder Umgebung vor fremden Menschen nicht ohne weiteres auf den Rücken legen lassen.
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Grüße,
Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 22:46    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Wie kommst Du zu solch einer Aussage? Du kennst weder die Hunde noch weißt du wie die beiden Vorfälle abgelaufen sind.

Ich komme zu meiner Einschätzung aufgrund deiner Aussagen.


Über die Hunde und wie es zu den Vorfällen gekommen ist hatte ich überhaupt nix geschrieben vor Deinen diesbezüglichen Äußerungen, da es bezüglich dessen, was ich damit darstellen wollte, völlig unerheblich war. Es ist interessant, wie Du Dir aus Informationen, die Du gar nicht hast, ein Urteil bilde kannst.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Mein Hund liegt dauernd an Orten, wo er noch nie gelegen hat und wenn ich aufstehe, muss ich auch aufpassen, dass ich nicht auf den Hund trete. Das ist normal. Aber selbst, wenn sie den Hund versehentlich tritt, ist das für einen anständigen Hund kein Grund, über seine Herrschaft herzufallen.


Woher weißt Du denn, daß der Hund "über seine Herrschaft hergefallen ist"? Und ich finde es interessant, daß Du hier öffentlich behauptest, daß Dein Hund im Moment eines Schreckens und eines starken Schmerzes evtl. nicht zuschnappen würde. Jemand, der so etwas völlig ausschließt, ist für mich kein kompetenter Hundehalter.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Wenn ein Zaun hoch und sicher genug ist, ist es kein Problem, wenn dahinter ein Hund tobt (ich als Halterin würde ihm das allerdings abgewöhnen). Und ein anständiger Hund benimmt sich auch dann anständig, wenn die Herrschaft gerade nicht auf ihn aufpassen kann. Wo sind denn unsere Hunde unter Aufsicht, wenn sie vor dem Supermarkt liegen, in dem die Herrschaft gerade einkauft? Und? Passiert etwa deswegen was? Selbst dann nicht, wenn sie unangeleint da liegen, weil die Manieren haben.
Beantwortet übrigens nicht die Frage, wieso der Hund zubiss. Ein Hund hat zu stellen, aber nicht zu beißen, es sei denn, er wird angegriffen, und dann hat er einen anerkannten Grund und wird nicht als bissig eingestuft. Dieser Hund hatte offenbar keinen anerkannten Grund.


Ich denke, es bleibt jedem selbst überlassen, auf welchem Teil seines (sehr großen) Grundstückes man seinen Hund bis wohin laufen läßt.

Und zum allerletzten Mal: Der blaue Fleck ist nicht entstanden, weil der Hund die Person angegriffen hat, sondern weil er derb gespielt hat. Das tun Hunde, wenn man sie zum Spiel auffordert, und wenn die Sache dann etwas wilder wird, man Schiß vor der eigenen Traute bekommt und den Arm wegzieht, kann es, wie in diesem Fall, einen blauen Fleck und/oder einen Kratzer geben.

Was aber, wie jetzt schon zigmal geschrieben, völlig egal ist bezüglich Lissy's Fall. Es geht nur darum "Hund verursacht eine Bagatellverletzung". Warum/weshalb/weswegen ist absolut schnurz für die Mühlen der Bürokratie. Und wenn Du den Hunden in meinem Beispiel 100 mal unterstellst, blutrünstige Bestien zu sein, hingegen dem Hund in Lissy's Fall unterstellst, er hätte nur aus Versehen und ohne böse Absicht dem Kind ins Gesicht geschnappt, ist das dem zuständigen Sachbearbeiter völlig egal. Hier zählt das Resultat, und das ist eine gemeldete Verletzung, verursacht durch einen Hund der gebissen hat.

Abrazo hat folgendes geschrieben::

Die hessischen Durchführungsverordnungen lese ich mir aber nicht auch noch durch. Das macht man schön selber. Gegen rechtswidrige Anweisungen kann man übrigens auch protestieren, ggf. klagen.


Ich dachte, Du kennst sie, weil Du sie mit den Regularien von NRW verglichen hast. Das kann man nur wenn man beide kennt.


Abrazo hat folgendes geschrieben::
Ich bin kein Tierarzt im Veterinäramt - aber die benutzen auch diese Methode. Und die scheint doch in der Hinsicht relativ zuverlässig zu sein, als dass kein Hund sich ungezwungen auf den Rücken legt, wenn er eine Gefahr fürchtet; ein Angstbeißer, der seinem Halter nicht vertraut, wird sich in fremder Umgebung vor fremden Menschen nicht ohne weiteres auf den Rücken legen lassen.


Aua...

Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 23:25    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Über die Hunde und wie es zu den Vorfällen gekommen ist hatte ich überhaupt nix geschrieben

Dann lies noch mal, was du geschrieben hast.

Zitat:
Woher weißt Du denn, daß der Hund "über seine Herrschaft hergefallen ist"?

Weil du das geschrieben hast. Zur Erinnerung: du hast über zwei Fälle geschrieben.

Zitat:
Und ich finde es interessant, daß Du hier öffentlich behauptest, daß Dein Hund im Moment eines Schreckens und eines starken Schmerzes evtl. nicht zuschnappen würde. Jemand, der so etwas völlig ausschließt, ist für mich kein kompetenter Hundehalter.

Wahrscheinlich sind die Hunde keine kompetenten Hunde, die so etwas nicht tun - bei ihrer eigenen Herrschaft, wohlgemerkt. Ein Hund, der seine eigene Herrschaft in die Notaufnahme befördert, reagiert nicht normal.

Zitat:
Ich denke, es bleibt jedem selbst überlassen, auf welchem Teil seines (sehr großen) Grundstückes man seinen Hund bis wohin laufen läßt.

Da denkst du falsch. Näheres regeln die Hundegesetze bzw. -verordnungen. Wer nicht einsieht, dass die da ein Mitspracherecht haben, ist ein unzuverlässiger Halter.

Zitat:
sondern weil er derb gespielt hat.

Der klassische Satz: der will ja nur spielen.

Zitat:
Warum/weshalb/weswegen ist absolut schnurz für die Mühlen der Bürokratie.

Nein. Auch Hessen ist Teil des Rechtsstaates Deutschland.

Zitat:
Hier zählt das Resultat, und das ist eine gemeldete Verletzung, verursacht durch einen Hund der gebissen hat.

Was erst einmal durch ärztliches Attest über die Art der Verletzung nachgewiesen werden muss. Und danach muss, wie gesagt, geklärt werden, wie es zu der Verletzung kam.

Zitat:
Ich dachte, Du kennst sie, weil Du sie mit den Regularien von NRW verglichen hast.

Präziser gesagt: die Verwaltungsvorschriften zur Durchführung der Gefahrhundverordnung (oder wie immer die hessische Version des Hundegesetzes jetzt heißt, bei den zahlreichen von Land zu Land unterschiedlichen Bezeichnungen vergesse ich das immer). Die gibt es nämlich üblicherweise auch noch.
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Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

Okay Abrazo, wenn ich eine Diskussion auf diesem Niveau will, dann geh ich in eins der Guzziguzzi-Hundeforden, wo diese Tierkommunikatoren und Pendelfritzen rumspringen.

Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

Wir sind hier in einem Rechtsforum. Da sollte das bestehende Recht schon Priorität haben.

Aber, Lissy, ich würde wirklich ruhig Blut bewahren.

Hunde können im Großen und Ganzen aus drei Gründen beißen:

a) aus Aggressivität
b) nach Provokation (direkter Angriff)
c) Unfall

Schwierigkeiten bekommt man nur bei der ersten Möglichkeit.
Bei einem Hund aber, der bekanntermaßen täglich unter Menschen ist, nahe Kontakte mit Fremden, auch Kindern gewohnt ist und mit dem es zuvor nie Probleme dabei gegeben hat, erscheint der Aggressionsbiss immer als die am wenigsten wahrscheinliche Möglichkeit. In so einem Fall wird man sich also bemühen, die Ursachen zu ermitteln, natürlich nicht, wenn der Halter nicht sein Teil dazu beiträgt.
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Abrazo
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Waschbärin
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Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 22:37    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
Wir sind hier in einem Rechtsforum. Da sollte das bestehende Recht schon Priorität haben.


Eben. Und da geht es mir gegen den Strich solch pseudofachmännisches Geschreibsel bezüglich der Analyse von Verletzungen, die durch Hunde entstanden sind, und deren Ursachen zu lesen. Ohne die betreffenden Hunde, Verletzungen und äußeren Gegebenheiten zu kennen, teilst Du hier munter die Hunde ein in gefährliche Hunde und Hunde, die nur aus Versehen gebissen haben. Obwohl das gar nicht das Thema war.

Mir gind es einzig und allein darum, aufzuzeigen, wie schnell ein Hundehalter in die Mühlen der Bürokratie geraten kann, auch durch eine Bagatellverletzung, ohne das der Geschädigte eine Anzeige schaltet, wenn im betreffenden Bundesland eine Meldepflicht für Verletzungen, die durch Hunde verursacht werden, besteht.

Liebe Anrazo, es gibt unterschiedliche Gesetze und eine unterschiedliche Handhabung dieser Gesetze in den einzelnen Bundesländern. Auch wenn Du das vehemment abstreitest.

Waschbärin
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 01.02.06, 23:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Hundebiss ist eine Körperverletzung. Bundesweit.
Die Frage, die sich in solchen Fällen in erster Linie stellt, ist, hat der Halter sich aufgrund mangelnder Sorgfalt der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht oder nicht.
Bundesweit.
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lissy
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Anmeldungsdatum: 10.05.2005
Beiträge: 1500

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 12:42    Titel: Antworten mit Zitat

Es geht in der Hauptsache darum, ob dem Hundehalter Fahrlässigkeit oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann. Wie schon gesagt, der Hund befand sich freilaufend auf dem Grundstück. Die Anwesenheit des Hundes ist dem Personenkreis, der ständig auf dem Grundstück verkehrt, bekannt. Das Kind und die Eltern gehören zu diesem Personenkreis und waren an dem Tag, als es passierte schon mehrere Stunden auf dem Grundstück zusammen mit anderen Personen, dem Hundebesitzer und dem Hund. Trotzdem hat niemand das Geschehen beobachtet.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 03.02.06, 21:39    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn das Kind keine Schreckreaktion gezeigt hat und nicht geweint hat und die Verletzung vergleichsweise harmlos war (Eltern übertreiben fast genau so gern wie Hundehalter), dann wird wohl jeder vernünftige Mensch eher in Richtung Unfall denken.
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Nordlicht_1
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 10:05    Titel: Antworten mit Zitat

Wie passt das zusammen?

Falsch ist, dass eine Hundebiss eine Straftat ist

und

Ein Hundebiss ist eine Körperverletzung. Bundesweit.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ein Hundebiss ist dann eine Straftat, wenn der Halter den Hund als gefährliches Werkzeug gebraucht hat; dann handelt es sich um eine gefährliche Körperverletzung gem. § 224 StGB.

Ein Hundebiss ist aber auch dann eine Straftat, wenn als Ursache Fahrlässigkeit erkannt wird. Wenn ein Hund einen tötet, ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Halter wg fahrlässiger Tötung angeklagt wird.

Selbstverständlich ist nicht der Hund strafbar, aber ich denke, das ist ausreichend geklärt. Aber der Halter kann sich wg seiner Art und Weise der Hundehaltung durchaus strafbar machen, selbst dann, wenn niemand zu Schaden gekommen ist - siehe § 143 StGB "unerlaubter Umgang mit gefährlichen Hunden".
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Nordlicht_1
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Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Hundebiss eine Körperverletzung ist und eine Körperverletzung eine Straftat, dann ist doch auch ein Hundebiss eine Straftat.
Damit ist diese Aussage:

Falsch ist, dass eine Hundebiss eine Straftat ist

schlichtweg falsch.


Ein Hundebiss ist aber auch dann eine Straftat, wenn als Ursache Fahrlässigkeit erkannt wird. Wenn ein Hund einen tötet, ist also die Wahrscheinlichkeit hoch, dass der Halter wg fahrlässiger Tötung angeklagt wird.

Falsch: Es wäre Körperverletzung mit Todesfolge.
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 20:30    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Körperverletzung ist nicht zwingend eine Straftat. Körperverletzung kann auch Ergebnis eines Unfalls sein.

Ebenso Ergebnis einer Notwehr. (Wenn einer dich überfällt und dein Hund verteidigt dich, indem er tüchtig zubeißt, so ist das Ergebnis gefährliche KV, die jedoch nicht rechtswidrig und damit auch nicht strafbar ist.)

Fahrlässige Tötung:
Zitat:
Ein Hundehalter kann sich der fahrlässigen Tötung schuldig machen, wenn wegen seiner frei laufenden Hunde eine Radfahrerin stürzt und zu Tode kommt.

Dies entschied das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart im Fall eines Hundehalters, der seine beiden Hündinnen (ein Rottweiler/Dobermann und ein Berner Sennenhund/Border-Collie-Mischling) auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf einer Wiese ihr "Geschäft" verrichten lassen wollte. Dabei gab er dem Ziehen der Hunde, die die Örtlichkeit kannten, nach und ließ sie schon vor dem Überqueren der Fahrbahn von der Leine. Eine Radfahrerin stürzte bei dem Versuch, einem der Hunde auszuweichen, der - für sie überraschend - von rechts über die Fahrbahn lief, und zog sich dabei so schwere Kopfverletzungen zu, dass sie noch am selben Tag verstarb.

Das OLG bestätigte die Verurteilung des Hundehalters wegen fahrlässiger Tötung (Verletzung der Pflichten als Hundehalter) durch das Amtsgericht. Die Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 25 Euro behielt damit Bestand. Die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsbegründung hätte keinen Rechtsfehler ergeben. Die Urteilsfeststellungen seien mithin rechtsfehlerfrei zu Stande gekommen. Der Hundehalter habe seine Behauptung nicht nachweisen können, einer der Hunde habe erstmals den Befehl, bei ihm zu bleiben, nicht befolgt und sei in Richtung Straße weggerannt, was er nicht habe vorhersehen können.

Im BGH-Urteil wg dem von Kampfhunden getöteten Kind in Hamburg ließ, wenn ich mich recht erinnere, der BGH die Möglichkeit offen, das Gericht hätte auch auf fahrlässige Tötung erkennen können, das sei aber seine Sache.

Zitat:
Falsch ist, dass eine Hundebiss eine Straftat ist

Ein Hundebiss ist keine Straftat des Hundes. Du hast anscheinend den Kontext nicht beachtet, in dem dieser Satz stand.
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Abrazo
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