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OP Instrument verblieb in der Wunde

 
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ilka
Gast





BeitragVerfasst am: 10.11.04, 09:30    Titel: OP Instrument verblieb in der Wunde Antworten mit Zitat

Hallo!

Ich wurde im Juni am Kiefer operiert. Ober- und Unterkiefer wurden verlagert und mit Platinen und Schrauben in der neuen Stellung fixiert. Bei der Operation ist ein ca. 1,5 cm langer, 0,3 cm Ø großer Instrumentenaufsatz in der Wunde verblieben. Dies wurde mir von dem Arzt im 2.Termin nach der OP mitgeteilt. Nach Aussage des Arztes beinträchtigt das Teil nicht die Heilung (es ist wie alles andere aus Titan) und könnte - rein theoretisch - dort verbleiben ohne negative Auswirkungen. Er möchte jedoch das Teil in einer Mini-OP entfernen. Er vergleicht die Schwere dieser OP mit der operativen Entfernung eines Weisheitszahnes. Die Schrauben und Platinen empfiehlt er, nicht zu entfernen. Dies ist aber meine eigene Entscheidung. Ich könnte natürlich auch die 20 Schrauben und 6 Platinen entfernen lassen und damit zusammen auch das OP-Instrument. Wie ich mich hier entscheide, weiß ich noch nicht.
Ich tendiere aber eher dazu alles auf einem Mal entfernen zu lassen. Ich habe das große Bedürfniss nun alles loszuwerden(!).

Die OP an sich ist damals gut verlaufen und die Kieferorthopädin ist zufrieden mit dem Ergebnis. Ich habe zur Zeit auch keine physischen Probleme mit dem Fremdkörper. Allerdings kann ich über psychische Probleme klagen. Basierte doch die Entscheidung zur Behandlung (2-3 OPs und 2 Jahre Zahnspange) zu mehr als die Hälfte auf Vertrauen, welches ja nun erschüttert ist. Einen anderen Arzt möchte ich jedoch nicht in Anspruch nehmen, da ich auch da stark verunsichert bin (immerhin wird in meinem Gesicht operiert) und der erste Arzt hat - abgesehen von dem einen Vorfall - schon 2 x gut gearbeitet. Er hat also nicht "gepfuscht". Ungern möchte ich einen rechtlichen Prozess haben, der Jahre dauert, Geld und Nerven kostet (ich bin nicht Rechtschutz versichert. Der Arzt soll aber auch nicht "einfach so" weitermachen, als wäre nichts gewesen. Wir planen im November ein Gespräch mit ihm bzgl. weitere Vorgehensweise (Schrauben/ Platinen und Fremdkörper). Wie soll ich mich nun bzgl. OP-Fehler verhalten? Wie ich herausgefunden habe, hat er sein Mißgeschick weder der Krankenkasse, noch der Kieferorthopädin gemeldet. Außer der Röntgenaufnahmen, die der Kieferorthopädin vorliegen, auf denen das Teil deutlich zu erkennen ist, gibt es also anscheinend keinerlei Dokumentation über den Vorfall.

Ich freue mich über Ihre Meinungen

Freundliche Grüße Ilka
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Gast






BeitragVerfasst am: 10.11.04, 17:32    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte verschone uns mit diesem Gewimmer von psychischen Störungen.
Das nervt....

Ich nehme jetzt mal den theoretischen Fall an dass ein Arzt ein Werkzeug vergessen hat.
Dies ist sicher nicht Zeichen einer zuverlässigen Arbeit.
Zumal bei ner KieferOP man im Normalfall ein 1,5cm langes Metallstück erkennen sollte - auch wenn sehr viele Schrauben daneben liegen.
Ferner zählt ein zuverlässiges OP Team nach der OP gleich das Besteck um zu sehen ob was fehlt (sowas kann passieren aber wenn man es durch Gewissenhaftigkeit merkt während der Patient noch auf der Liege ist is das kein Problem).

Der Patitent sollte sich überlegen ob es sich um einen zuverlässigen Arzt handelt der eben einen Fehler gemacht hat.
Allerdings würde ich mir das gut überlegen weil man so einen Fehler durch Gewissenhaftigkeit vermeiden kann!
Danach sollte der Patient eventuell den Arzt wechseln.
Wenn es der Patient wünscht kann er das OP Teil entfernen lassen.
Ferner ist es sinnvoll Schmerzensgeld zu fordern.
Dies ist insbesondere wichtig da nach so einer OP der Patient wohl 14 Tage arbeitsunfähig ist.
Dafür hat der Arzt Schadensersatz zu leisten.
(Dies ist im übrigen auch eine Überlegung bei dem behandelnden Arzt zu bleiben - er weiß dass wenn er nochmal Pfusch macht und der Patient länger krankgeschrieben werden muss eine ziemliche Rechnung auf ihn zukommt).
Ohne Anwalt wird der Patient wohl nicht auskommen!
Und es muss geklagt werden da unter Umständen eine hohe Schadensersatzrechnung entsteht!
Der Patient darf nicht vergessen seinen Arbeitgeber auch über das passierte zu informieren damit dieser seine Forderungen gegen den Arzt geltend machen kann er der Arbeitnehmer ausfällt!
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Gast






BeitragVerfasst am: 15.11.04, 10:16    Titel: Antworten mit Zitat

Auch eine Röntgenaufnahme ist irgendwann verjährt - wohl aber nicht für den, der sie ständig betrachtet.
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