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Verfasst am: 02.02.06, 22:33 Titel: Werbeplakat für Studiengebühren in Schulen
Hi,
ich habe in unserer Schule (in Baden-Württemberg )seit wenigen Tagen ein großes Werbeplakat für Studiengebühren hängen sehen.
Titel: "500 Euro für ein besseres Studium"
Es ist vom Kultusministerium und gibt Argumente für Studiengebühren
schreibt aber auch ab wann sie kommen...
Das Plakat ist also eindeutig wertend...
Mein erster Gedanke ist dabei, ist das nicht ein Verfassungsbruch?
Denn wenn ich mich recht erinnere ist im Grundgesetz die politische Neutralität von öff. Einrichtungen , also auch Schulen verankert.
Kann mir jemand den Paragraph sagen??? ich find den nämlich nich...
Es steht zwar kein Parteiname drunter, aber es könnte wohl 1:1 so als CDU-Plakat übernommen werden, außerdem bezieht es ganz klar Stellung zu einem politischen Streitpunkt ... und das ganz zufällig knapp 2 Monate vor der Landtagswahl...ganz nebenbei wohl auch eins der wichtigsten für am Schulleben beteilite landespolitische Thema...
Mein erstes Anliegen: Wo ist die pol. Neutralität verankert?
Außerdem: Hat ein Vorgehen gegen das Plakat (außerdem wurden den 13ern auch entsprechende "Info"-(Ich nenne es eher "Propaganda" -)Broschüren im Unterricht ausgeteilt) irgendwelche Chancen? Wenn ja was soll man da tun? Vllt sogar ne Klage beim Bundesverf.gericht? Was könnte man noch für Argumente für/gegen finden?
Oder sollte man eher sich zunächst bei der Schulleitung beschweren?
Ich weiß, es ist eigentlich nur ne Kleinigkeit, aber bei etwas gegen die Verfassung (steht das mit der pol. Neutralität nich sogar im GG?) bin ich nicht tolerant...sowas bin ich nicht bereit zu dulden...
Im GG suchen wir nicht nach Paragraphen, sondern nach Artikeln. Aber nun zum Thema. Eine Verfassungsbeschwerde setzt unter anderem in der Zulässigkeit voraus, dass man selbst betroffen ist, d.h. der Beschwerdeführer muss in eigenen Grundrechten betroffen sein. Beschwerdegegenstand ist jeder Akt der öff. Gewalt (Gesetze, Urteile, Verwaltungsakte). Im Umkehrschluss (käme es zu einem Verbot) könnte man von einer eventuellen Grundrechtsverletzung sprechen (Art.5 I S.2 1.Var GG). Des weiteren muss der Rechtsweg erschöpft werden, bevor man letztinstanzlich Verfassungsbeschwerde zum BVerfG einlegen kann. Die Verletzung eines Grundrechts ist durch das Plakat m.E. nicht gegeben.
Ich denke, dass Sek II Schüler jedoch in der Lage sind sich mit politischen Themen auseinanderzusetzen und vielleicht kostet es der CDU/CSU ja den ein oder anderen Wähler. Es ist seitens der Lehrerschaft natürlich unzulässig, den Schülern eine polit. Meinung einzubläuen, den Lehrern obliegt es vielmehr polit. Neutral zu wirken.
Ich befinde das ganze keineswegs als Kleinigkeit, daher würde ich Ihnen nahe legen einmal mit dem Schulleiter zu sprechen und diesen zu fragen, ob er bzgl. des Plakates Einwilligung oder Genehmigung erteilt hat.
Ein Tipp meinerseits, gegen diese Art der Arbeit kann man unter anderem auch selbst tätig werden. Ich bin seit langem Mitglied der Sozialdemokraten und habe dort schon als Student und Schüler interessante Mitarbeit bekommen und konnte somit damals ein Gleichgewicht zu solch ähnlichen "Aufrufen" herstellen.
das Spannungsfeld zwischen der Pflicht der Regierung über aktuelle Gesetzesvorhaben zu informieren und dem Verbot, mit staatlichen Mitteln (z.B. Geld, zur Verfügung Stellung von Kommunikationswegen) (Partei-)Werbung zu betreiben ist wahrscheinlich unauflösbar.
Als Anhänger der Oposition oder Gegner des Gesetzesvorhabens halte ich im Zweifel jede Information für böse Propaganda, als Regierungsfreund selbst heftige Propaganda für ziemlich informativ...
Sauber wäre hier ein Verbot jeder Öffentlichkeitsarbeit der Regierung. Nur leider nicht sachgerecht.
Im geschilderten Beispiel, wird die Zahl der Abiturienten, die geblendet von dem Plakat CDU wählen höchstwahrscheinlich deutlich hinter der Zahl von Abiturienten zurückbleiben, die lieber eine Partei wählen, die ihnen verspricht, nichts zahlen zu müssen. Hier wäre es für die Regierung (aus parteipolitischen Gründen) am besten, auf jede Information zu verzichten. Bei Schülern und Studenten wird man Studiengebühren nicht populär machen können, da diese gegen deren kurzfristigen Interessen sind.
Was die konkrete Ausgestaltung des Plakates betrifft, kann ich mir kein Urteil erlauben, da ich es nicht kennen.
Aber allein die Tatsache, dass die Information der Regierung wertend ist, führt sicher nicht zu einer Rechtswidrigkeit. Natürlich ist es auch Teil der Informationspflicht der Regierung warum Sie eine bestimmte Regelung trifft und nicht nur dass diese getroffen worden ist.
Wenn der Werbecharakter jedoch im Vordergrund steht, sieht die Sache natürlich anders aus.
Und in welchem Artikel ist die Pol. Neutralität von Schulen verankert?
Wenn ich den weiß, kann ich ja vllt erstmal ein Brief an die Schulleitung schreiben oder so...
aber ich muss mich dabei natürlich auf das Gesetz beziehen! Aber ich finde nicht wo das steht
Und welche Rechtswege müssen vor einer Verfassungsbeschwerde erschöpft werden? also was kann man unternehmen bevor es zu einer Verfassungsbeschwerde kommen kann?
Vllt werde ich das mal fotographieren damit ihr euch hier ein Bild vom Plakat verschaffen könnt...
Vielen Dank auf jeden fall für diese ausführliche Information.
Eine polit. Neutralität der Schulen ist nicht im GG verankert, darum kann man gegen dieses Plakat nicht verfassungsrechtlich Vorgehen, bzw. gar eine Verfassungsbeschwerde einlegen. Jedenfalls darf jede Partei für ihre Ziele werben (verfassungsmäßiges Recht), solange die Ziele verfassungskonform sind. Ich meinte den Umkehrschluss in meinem Beitrag, käme es zu einem Verbot, wäre dieses verfassungsrechtlich zu prüfen.
Rechtsweg ist der Weg, der den Einzelnen mit dem Begehren, die behauptete GR-Verletzung zu überprüfen und auszuräumen, vor die deutschen staatlichen Gerichte führt. Er beginnt uU bei der Verwaltung, wenn nämlich dem Gerichtsverfahren das Widerspruchsverfahren vorgeschaltet ist und endet mit der Entscheidung gegen die kein Gericht mehr aufgerufen werden kann (§90 II S.1 BVerfGG, gestützt auf Art.94 II S.2 GG). Zur Rechtswegserschöpfung gibt es Ausnahmen, die hier jedoch irrelevant sind.
Schauen Sie doch einmal in das Schulgesetz, weiterhin habe ich noch zwei links für Sie
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