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Wer darf sich "Rechtsbeistand" nennen?

 
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MadCat
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.07.2005
Beiträge: 9

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 00:22    Titel: Wer darf sich "Rechtsbeistand" nennen? Antworten mit Zitat

Hallo, darf sich jemand als "Rechtsbeistand" eines anderen bezeichnen, auch wenn er kein ausgebildeter Jurist, Anwalt o.ä. ist?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.09.05, 00:29    Titel: Re: Wer darf sich "Rechtsbeistand" nennen? Antworten mit Zitat

MadCat hat folgendes geschrieben::
Hallo, darf sich jemand als "Rechtsbeistand" eines anderen bezeichnen, auch wenn er kein ausgebildeter Jurist, Anwalt o.ä. ist?


Als berufsmäßige Bezeichnung für Nicht-Anwälte darf der Begriff nur von Leuten verwendet werden, die vor der letzten größeren Reform des Rechtsberatungsgesetzes die gerichtliche Zulassung als Rechtsbeistand erhalten haben. Das können auch Nicht-Juristen sein. Seitdem zugelassene Rechtsbeistände dürfen nur noch spezielle Bezeichnungen wie z.B. "Rentenberater" oder "Versicherungsberater" führen.
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AuerAnton
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Waakirchen

BeitragVerfasst am: 15.11.05, 17:03    Titel: Rechtsbeistand Antworten mit Zitat

Die Antwort vom Sept. 2005 ist vollkommen richtig. Ich habe meine Zulassung im August 1980 beantragt und dann nach einer mündlicher Prüfung im Dez. 1982 meine Zulassung als Rechtsbeistand erhalten.
_________________
Anton Auer
Rechtsbeistand für Bürgerl. Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsmediator (IHK)
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earli
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Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 17.11.05, 22:39    Titel: Rechtsbeistand Antworten mit Zitat

Den Beiträgen vermag ich allerdings nur zuzustimmen, wenn es um eine allgemeine (ggf. werbende) Verwendung des Begriffes "Rechtsbeistand" als Berufsbezeichnung geht.
Geht es darum, einem Dritten -gemäß dessen Bitte/Auftrag/Vollmacht- in einer Einzelsache (z.B. Forderungsangelegenheit) rechtlichen Beistand zu leisten und dazu z.B. die vertretende außergerichtliche Korrespondenz "als Rechtsbeistand" zu führen, meine ich, sollte ein solches einzelfallbezogenes Auftreten ohne Anstoß (etwa Verletzung des Rechtsberatungsgesetzes o.ä.) möglich sein.
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AuerAnton
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Anmeldungsdatum: 13.11.2005
Beiträge: 3
Wohnort: Waakirchen

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 09:12    Titel: Rechtsbeistand Antworten mit Zitat

Nochmals zur Klarstellung: Ein vom Gericht zugelassener Rechtsbeistand hat die Erlaubnis zur Rechtsberatung nach dem Rechtsberatungsgesetz!
_________________
Anton Auer
Rechtsbeistand für Bürgerl. Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht - Wirtschaftsmediator (IHK)
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earli
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Anmeldungsdatum: 17.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 18.11.05, 17:50    Titel: Rechtsbeistand Antworten mit Zitat

Das will doch auch keiner in Abrede stellen!?!
Nur war doch hier die Frage:" Wer darf sich als Rechtsbeistand eines anderen (z.B. in einer Einzelfallkorrespondenz) bezeichnen?"
Kollidiert mein Beispiel von gestern mit dem Rechtsberatungsgesetz?
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Doc_Debil
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 54
Wohnort: Greifswald

BeitragVerfasst am: 19.01.06, 05:39    Titel: Antworten mit Zitat

Darf ich dieses Thema nochmal aufgreifen???

Darf Karl Heinz, der Nachbar von Klaus Dieter, für ihn "Rechtsbeistand" sein? (meinetwegen gegenüber des Vermieters).

Und dürfen "Jura-Studenten" (was sie ja zugerne tun, da sie ja von allem Ahnung haben Sehr glücklich ) anderen "beistehen"?
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 04.02.06, 17:54    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, Jura-Studenten dürfen nur dabeistehen.Winken

RBerG § 8
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
...
3. unbefugt die Berufsbezeichnung "Rechtsbeistand" oder eine ihr zum
Verwechseln ähnliche Bezeichnung führt.
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet
werden.

http://www.rechtsbeistand.de


Das hat aber alles nix mit Mediation zu tun!
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