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Verfasst am: 21.09.04, 12:49 Titel: Abgelehnt !!!Übernahme von Beerdigungskosten durch Sozialamt
Eine Frage:
Muss ich als Lebensgefährte,dem Sozialamt Auskünfte über meine fnanziellen Verhältnisse geben ,wenn der Adoptiv - Vater meiner Freundin verstorben ist und die Familienangehörigen einen Antrag auf Kostenübernahme der Bestattung beim Sozialamt gestellt haben ?
Weil ich bisher diese Auskünfte verweigert habe ( da ich der Auffassung bin, damit nichts zu tun zu haben ) wurde dieser Antrag vom Sozialamt und auch der Wiederspruch dagegen abgelehnt.
Nun wollen wir beim Verwaltungsgericht klagen.
Ich habe mittlerweile schon vieles zu diesem Thema gelesen ,aber keine klare Aussage zu genau dieser Konstelation gefunden.
Wär ganz toll ,wenn mir mal jemand eine gesicherte Auskunft geben könnte.
Verfasst am: 21.09.04, 15:41 Titel: Re: Abgelehnt !!!Übernahme von Beerdigungskosten durch Sozia
Andy1 hat folgendes geschrieben::
Weil ich bisher diese Auskünfte verweigert habe ( da ich der Auffassung bin, damit nichts zu tun zu haben ) wurde dieser Antrag vom Sozialamt und auch der Wiederspruch dagegen abgelehnt.
Nun wollen wir beim Verwaltungsgericht klagen.
Warum wollen Sie klagen, wenn Sie nichts damit zu tun haben? Sie schrieben ausdrücklich "wir wollen klagen", und diese Kleinigkeit hängt eben damit zusammen: das Sozialamt geht davon aus, daß Sie mit Ihrer Lebensgefährtin ähnlich wie ein Ehepaar gemeinsam wirtschaften. Um zu prüfen ob die Lebensgefährtin die Kosten tragen kann, ist deshalb auch Einblick in Ihre Finazlage nötig.
Und das Wort "wir" deutet eben recht deutlich darauf hin, daß diese Überlegung auch nicht ganz falsch ist. Andernfalls würden Sie sich gar nicht darum kümmern.
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