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recht.de :: Thema anzeigen - Nur mündlicher Kaufvertrag, aber Quittung über Betrag! OK?
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Nur mündlicher Kaufvertrag, aber Quittung über Betrag! OK?

 
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sidney1412
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Anmeldungsdatum: 21.06.2005
Beiträge: 217

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 22:39    Titel: Nur mündlicher Kaufvertrag, aber Quittung über Betrag! OK? Antworten mit Zitat

Hallo...
vor 2 Jahren gab Person X, wegen Trenunng von seiner Frau und neuer Wohnung, auch seine 2 Rassekatzen samt Zubehör ab.
Person Z kaufte die 2 Katzen und das Zubehör für einen relativ niedrigen Preis. Der Kaufvertrag erfolgte mündlich (Zeugen eventuell vorhanden). Person Z bekam schriftlich nur eine Quittung das der ausgemachte Betrag gezahlt wurde.
In den Papieren, die im besitz von Z sind, steht Person X aber noch drin, da diese von der damaligen Züchterin ausgefüllt wurden.
Nach nun 2 Jahren ruft Person X bei Z an und fragt wie es den Katzen geht, er hätte nun eine neue Partnerin, die ebenfalls Katzen mag und er würde die Katzen gerne nächste Woche besuchen! Verblüfft stimmt Z zu!
Jetzt hat Z Angst das X "seine " Katzen zurück haben will!
Hat X noch ein Recht auf die Katzen?
Müsste Z einen Kaufvertrag vorlegen um seinen Besitz zu beweisen?
Reicht eine Quittung als Kauf-und Besitznachweis?
Kann Z zur Abschreckung eine Kostenauflistung an X geben, mit Auflistung aller Unkosten zb. Tierarzt, Futter, ...?
Was sollte Z tun um die Katzen zu behalten?

danke, gruss, sid
_________________
*Das einzig Schlimmere als 35 und Single zu sein ist, 35 und geschieden zu sein.* C.Y.
www.galgo-in-not.de
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 00:55    Titel: Antworten mit Zitat

Die Quittung müsste reichen, wenn drauf steht, wofür das Geld gezahlt wurde.
Sie bestätigt dann, dass ein mündlicher Kaufvertrag bestand. Wenn er den beanstanden will, muss er das erst mal beweisen, was bei einem mündlichen Kaufvertrag schwerlich möglich sein wird, zumal dann, wenn ihm das erst nach 2 Jahren einfällt.

Schließlich haben Tiere insofern einen andere Bedeutung als 'normale' Sachen, als dass die Bindung zwischen Mensch und Tier auch als schützenswertes Rechtsgut de facto anerkannt ist.

Will sagen: hüte die Quittung sorgfältigst, dass er sie in der Not nicht auffrisst, die ist der Beweis, nicht die noch nicht umgeschriebenen Papiere.

Vielleicht hofft er ja nur, dir die Katzen abschwatzen zu können.
_________________
Grüße,
Abrazo
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