Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Plagiatvorwurf bei Seminararbeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Plagiatvorwurf bei Seminararbeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
NicoleG.
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 1
Wohnort: Heidelberg

BeitragVerfasst am: 02.02.06, 21:39    Titel: Plagiatvorwurf bei Seminararbeit Antworten mit Zitat

Ich stehe in der Vorbereitung auf mein erstes Staatsexamen und muss bis zum 16. Februar einen Seminarschein beim Prüfungsamt nachreichen.
Die Seminararbeit habe ich dem Dozenten vor 10 Tagen eingereicht und wollte meinen Schein heute abholen. In Kurzform: Er geht davon aus, dass ich die Arbeit nicht selbst geschrieben habe, "weil PH-Studenten so nicht schreiben". Außerdem hält er meine Themawahl für verdächtig, weil ich seine Literaturliste nicht beachtet und das Thema vorher nicht mit ihm abgesprochen habe. Er ließ durchblicken, dass er den von mir bearbeiteten Ansatz ohnehin für fragwürdig hält. Ich müsse mindestens eine kritische Stellungnahme und mögliche andere Positionen einarbeiten. (es sind allerdings schon 12 Seiten)
Ich sagte, dass ich die gewünschten Veränderungen übers Wochenende erarbeiten und ihm die korrigierte Version am Montag ins Fach legen würde. Daraufhin entgegnete er, dass ich mir keine Sonderbehandlung erwarten soll, nur ich die Frist für das Nachreichen von Scheinen einhalten muss.

Drei Fragen:
Wieviel Zeit muss man einem Dozenten für die Korrektur grundsätzlich zugestehen?
Wie soll ich den Plagiatsvorwurf entkräften (der tatsächlich zu Unrecht erhoben wurde), bzw. muss ich das überhaupt um meinen Schein zu bekommen?
Macht es Sinn, sich an den Institutsleiter zu wenden?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 01:10    Titel: Antworten mit Zitat

Sorry, es ist wohl eine ernste Frage, aber auch eine, die eindeutig gegen die Forumregeln verstößt. Hier wird Rechtsberatung nicht geleistet.

Nur mal so: wie würde das Prüfungsamt auf die Mitteilung reagieren, Sie haben alles notwendige für den Leistungsnachweis getan, nur der Prüfer braucht eben was länger?

Alles andere ist mehr die Frage, inwieweit Sie sich an die Aufgabenstellung gehalten haben, wenn Sie abseitig der Themenliste gewerkelt haben. Plagiate sind sicher nicht mit einem "so schreibt hier kein Student" nachzuweisen. Dazu sollte zumindest die vermutete Quelle nachgewiesen werden.

Mehr nicht, die Gründe sollten bekannt sein....
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.