Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Ratenzahlung (verträge)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Ratenzahlung (verträge)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
daTreiba
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 11:19    Titel: Ratenzahlung (verträge) Antworten mit Zitat

Ich (19Jahre) kaufe ein Radioauf Ratenzahlung. Bei der Auslieferung kommt es zu einer Verwechslung. Mir wird ein Drucker geliefert.
a) welche Verträge sind zustande gekommen ?!
b)welche verträge sind wirksam ?!
c) was kann ich tun dass ich nicht den Drucker behalten muss ?! (§-Angabe)
d: Was wäre wenn ich 17 jahre alt bin. Kann der Verkäufer von mir den Drucker zurück verlangen ?!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
daTreiba
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2006
Beiträge: 14

BeitragVerfasst am: 05.02.06, 12:28    Titel: RE ANTWORT Antworten mit Zitat

also .. die hälfte der personen, mit denen ich gesprochen habe sagten, es wäre ein Kaufvertrag nach 433 zustande gekommen .. die anderen sagten NEIN -- ich bin soweit das ich denke es ist ein KV zustande gekommen ... nur ist die Frage jetz .... handelt es sich um eine Falschlieferung .. oder ... ist durch den Ratenkauf 499 eher 503 .. rückgaberecht anzuwenden ?!
und unter (d) ... ist kein vertrag zustande gekommen oder ?! minderjähriger darf eigentlich keine Ratenverträge abschliessen ?!

ich bin schon ganz xxxxx Auf den Arm nehmen bitte um hilfe .. nur orientierungen wären bereits hilfreich :
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 06:16    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist ein Kaufvertrag zustande gekommen, § 433 I BGB. Eventuell ist § 505 zu beachten.

Bei der Lieferung des Druckers liegt eine Falschlieferung vor. Sie begründet Mängelrechte des Käufers. Der Käufer sollte Nacherfüllung verlangen und den Drucker zurückschicken.

Bei einem Minderjährigen ist der Vertrag schwebend unwirksam, er bedarf der Zustimmung der Erziehungsberechtigten. Der Verkäufer kann den Drucker zurück verlangen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hogwarts
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 899
Wohnort: Lummerland

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 06:52    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
es sind zwei Verträge zu stande gekommen.
A ein Kaufvertrag. B ein Kreditvertrag. Beide Verträge sind mit 18 gültig. Mit 17 ist der Kaufvertag schwebend, wenn des Radio teurer ist als das Taschengeld. Der Kreditvertrag ist mit 17 ohne Zustimmung der Eltern nichtig. Den Drucker musst du reklamieren.

Gruß Hogwarts

@ daTreiba, wenn Du schon Paragrafen zietierst, nenne bitte auch das Gesetz.
@ er ist nicht schwebend unwirksam sondern schwebend wirksam
_________________
Die Kunst der Personalführung ist es, den Mitarbeiter so über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 07:14    Titel: Antworten mit Zitat

Hogwarts hat folgendes geschrieben::

@ er ist nicht schwebend unwirksam sondern schwebend wirksam

Einen Kreditvertrag gibt es im BGB nicht, sondern einen Darlehensvertrag, § 488 BGB. Ein solcher liegt hier nicht vor.

Der Begriff "schwebend unwirksam" ist gängige Praxis, schauen Sie doch mal bei Google nach.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.