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Verfasst am: 06.02.06, 19:02 Titel: Probleme wegen beschädigtem Auto
Ich weis nicht wo ich das hier posten soll und wohim das gehört.
Folgende Situation: 2 jugendliche (16 & 17 Jahre)streiten sich und beschädigen dabei unbemerkt zwei Autos. Der Geschädigte entdeckte den Schaden und hat Anzeige gegen Unbekannt gemacht. Wenig später meldeten sich die Jugendlichen bei den Geschädigten, da diese von Nachbarn gehört haben, das an dem Auto ein Schaden entstanden ist. Die Anzeige konnte nicht mehr zurückgezogen werden. Nach Vernehmung bei der Polizei stellt die Staatanwaltschft das Verfahren ein.Die Eltern des 1 Jugendlichen melden den Schaden ihrer Haftpflicht Versicherung. Diese schickt einen Gutachter. Daraufhin lehnte die Versicherung die Zahlung ab.
Einer der Geschädigten lies einen KV machen. Daraufhin wurde dessen Schaden von den Eltern des Verursachers bezahlt. Der andere Geschädigte sagte uns der Schaden würde 2200 Euro kosten, wollte aber kein Kostenvoranschlag oder Gutachten machen lassen. Daraufhin lies ich einen KV machen bei einer Autolackiererei ca.1400 Euro. Darauf möchte der Geschädigte sich nicht einlassen. Dieser will nun ein Gutachten erstellen lassen. Dann kommen die Kosten des Gutachters noch dazu, sowie den Ausfall des Fahrzeugs. Wie soll ich mich jetzt verhalten??
Wir werden bei der Versicherung Wiederspruch einlegen. Dann brauchen wir sowieso etwas schriftliches.
Gruss: Moselkater
warum lehnt die versicherung die zahlung ab? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Weil angeblich Mutwille vorliegt. Obwohl die Staatsanwaltschaft sowie die Poliizei keinen Mutwillen erkannt hat und das Verfahren wegen Sachbeschädigung eingestellt wurde.
Gruss: Moselpirat
Nicht versichert sind Schäden, die der Versicherungsnehmer (oder eine mitversicherte Person) vorsätzlich verursacht haben; grobe Fahrlässigkeit wäre allerdings versichert (wir reden ja von Haftpflicht).
Da wir nicht wissen, wie sich das Ganze zugetragen hat, können wir auch nicht beurteilen, ob hier noch grobe Fahrlässigkeit oder schon Vorsatz ("bedingter Vorsatz" würde für den Ausschluss ausreichen) vorliegt. In jedem Fall hat der Versicherer die Beweislast dafür, dass der Schaden seiner Meinung nach vorsätzlich verursacht wurde.
Wir kennen die Umstände des Einzelfalles nicht; insofern ist eine Prognose, ob dem Versicherer dieser Beweis gelingt, von hier aus nicht möglich. Immerhin kann man versuchen, den Versicherer verurteilen zu lassen, dass er hier Versicherungsschutz zu gewähren hat. Aber dafür braucht´s einen Rechtsanwalt, der sich mit Schadenersatzrecht (da gibt´s einige) und Versicherungsvertragsrecht (davon gibt´s nicht allzuviele) auskennt. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Die Versicherung hat einen Gutachter der Dekra geschickt, um den Schaden aufzunehmen. Dieser war meiner Meinung schon voreingenommen. Bevor dieser die Jugendllichen zum Hergang befragt hat, hat dieser schon sein Urteil gefällt und die zu den Geschädigten Bemerkung gemacht: "Das bezahlt die Versicherung nicht".
Ich möchte jetzt hingehen und einen Widerspruch bei der Versicherung einreichen und diese vielleicht dazu zu bewegen, vielleicht aus Kullanz einen Teil des Schadens zu begleichen.
Gruss: Moselkater
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