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Weglassen des Zusatz (FH)?

 
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th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 10:30    Titel: Weglassen des Zusatz (FH)? Antworten mit Zitat

Hallo,

wie sieht es aus, wenn man einen Abschluss "Diplom-Irgendwas (Fachhochschule)" abgekürzt mit "Dipl.-Irgendw. (FH)" erlangt hat. Ist es generell zulässig, das "FH" z.B. auf Visitenkarten entfallen zu lassen?

Ich vermute, der Zusatz darf nicht wegfallen, aber vielleicht hat ja jemand mehr Ahnung.
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oklaf
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Anmeldungsdatum: 04.11.2004
Beiträge: 286
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 06.02.06, 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

Du darfst eben nur den akademischen Grad führen, den du in einem ordentlichen Verfahren erlangt hast. In diesem Fall ein Diplom an einer FH. Ansonsten gaukelst Du den Leuten vor an einer Universität examiniert worden zu sein... Winken
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 07:48    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn man nur den Titel mit dem Zusatz "FH" hat, führt man mit dem Weglassen einen Titel, welchen man nicht hat.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Danke. Das war auch meine Vermutung. Es geht dabei übrigens nicht um mich. Ich wollte nur jemanden warnen, der das auf seine Visitenkarten drucken möchte und der den Zusatz für Quatsch hält.

OK, wo kein Kläger... Mir persönlich wär's zu riskant und ich würde mich dabei nicht wohl fühlen. Aber laut seiner Aussage "machen das doch alle". Womit wäre bei einem "Auffliegen" zu rechnen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 07.02.06, 13:48    Titel: Antworten mit Zitat

Die Strafbarkeit für das Weglassen des Zusatzes "FH" nach § 132a StGB wird für Visitenkarten oder ähnliches Zubehör in den juristischen Kommentierungen überwiegend verneint.
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th1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 83

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Also doch nicht strafbar?

Was bedeutet "überwiegend verneint"? Dass es keine klare Rechtsprechung gibt?

Ist es also ein Unterschied, ob man bloß das "FH" weglässt oder sich z.B. "Maurermeister" oder "Bundesminister für Umwelt, Natur und Reaktorsicherheit" auf die Visitenkarten schreibt? Rein formal hätte man ja keinen der Titel, nur bei der "FH"-Geschichte halt einen ähnlichen.

Danke für die Antworten. Lachen
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 16:47    Titel: Antworten mit Zitat

th1 hat folgendes geschrieben::
Also doch nicht strafbar?


Das bedeutet, dass man evtl. dafür nicht vor den Strafrichter kommt.

Über die sonstigen öffentlich-rechtlichen und zivilrechtlichen Folgen sagt es nichts aus.

Und ja - es kann auch sehr sehr weh tun, wenn Konkurrenzen/Verbände zivilrechtlich hiergegen vorgehen oder eine Behörde aus öffentlichem Recht.
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