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Verfasst am: 30.01.06, 19:33 Titel: Studium zum zweiten Semester möglich?
Hallo, nicht steinigen wenn ich mich jetzt nicht 100% korrekt ausdrücke und vielleicht einige Fragen das Sachverhaltes offen bleiben, bin (noch) ein Laie....
Beteiligt sind Person A, Hochschule K und Hochschule B, alle Beteiligten wohnen bzw. liegen in NRW.
Person A ist es auf Grund eines noch bestehenden Dienstverhältnisses nicht erlaub ein ordentliches Studium zu beginnen, dieses Dienstverhältniss ließe sich aber zum Sommersemester 2006 beenden. Person A studiert als Gasthörer neben dem bestehenden Dienst an der Hochschule K Rechtswissenschaften und hat bereits an einer Klausur teilgenommen. Person A möchte nun an weiteren Klausuren teil nehmen.
(Ist das rechtens?)
Nun besteht für den Studiengang Rechtswissenschaften (Staatsexamen) an der Universität B keine Zulassungsbeschränkung im zweiten Semester und ein Quereinstig ist auf Antrag möglich, allerdings wird ein Leistungsnachweiß gefordert. Nun stellt sich für Person A die Frage, ob die an der Universität K geschriebene(n) und bestandene(n) Klausur(en) als Leistungsnachweiß ausreichen und anrechnugsfähig ist/sind, so dass Person A im zweiten Semester als Quereinsteiger anfangen kann?
Ist dieser Fall zu speziell oder lässt er sich so überhaupt beantworten? Wenn er zu speziell ist, dann würde ich mich freuen, wenn er gesperrt wird und man mir unter Umständen mitteilen könnte, wer einen in einem solchen Fall gut beraten kann. Ansonsten viel Spaß mit dem Fall... _________________ MfG
CAB
Verfasst am: 30.01.06, 21:15 Titel: Anerkennung eines Leistungsnachweis
Ob die Hochschule einen Leistungsnachweis anerkennt, kann nur die Hochschule selbst beantworten. Einfach beim Prüfungsamt anrufen und nachfragen.
Ob es sich lohnt, ein bestehendes Arbeitsverhältnis für das Studium der Rechtswissenschaften aufzugeben, ist auch so eine Frage. Man begibt sich auf einen langen und dornenreichen Weg, und das Licht am Ende des Tunnels ist oft genug eine Neonröhre im Wartezimmer der Agentur für Arbeit.
Hmm, ok dann werde ich mich demnächst mal da hin begeben...
Also erstens bleibt mir kaum was anderes übrig als den Dienst zu quittieren, schließlich ist ein Zivildienst eben maximal 9 Monate lang und die Aussichten mit einem abgeschlossennen rechtswissenschaftlichen Studium sind doch um einiges größer als jene eines ungelernten Hilfsarbeiters in einer psychatrischen Klinik... Trotzdem danke für die Antwort... _________________ MfG
CAB
Nicht selten unterscheidet sich die Arbeit der Juristen von der der ungelernten Hilfskräfte in psychiatrischen Einrichtungen kaum.
Der Weg über das Prüfungsamt ist der richtige. Es sollte da aber auch eine Satzung vorhanden sein, die die rechtliche Grundlage für die Anerkennungsentscheidungen bildet und die eine Überprüfung der Entscheidung ermöglicht oder auch voraussagbar macht, wie zu entscheiden ist. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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