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Ich war bei einem Anwalt zur Beratung mit einem Beratungsschein für Mittellose, die aber noch nicht abgeschlossen ist, da er auf ein Privatgutachten besteht.
Ich habe leider ziemlich voreilig schon eine Vollmacht unterschrieben, die mehrere Sachen umfaßt: z.B. außergerichtl. Vertretung, Prozeßführung, sie erstreckt sich auf alle Neben - und Folgeverfahren.
Der Sachverständige wird das kennen.
Nun ist es leider so, dass Konflikte aufgetreten sind und ich mir nicht mehr sicher bin, ob ich mich von diesem Anwalt weiter vertreten lassen möchte.
Problem: die Beratung ist noch nicht abgeschlossen und ich bekomme ,- so sagte es mir eine Sachbearbeiterin vom Amtsgericht-, nur einmal für den selben Fall einen Beratungsschein.
Frage: falls ich mich dafür entscheide, das Gutachten zu machen, um wenigstens noch auf meine Beratung zu kommen, kann ich die Vollmacht aufheben und einen anderen Anwalt damit beauftragen, oder inwiefern bin ich damit jetzt gebunden?
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