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Bafög-Anspruch wenn 30. Lebensjahr vollendet ist??

 
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Sven123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.02.06, 20:17    Titel: Bafög-Anspruch wenn 30. Lebensjahr vollendet ist?? Antworten mit Zitat

Hallo!
Folgendes Problem:
Person A, ehemaliger Saz 08, Fachhochschulreife über zweiten Bildungsweg (Abschluss 12/04) will im Oktober ein Studium beginnen hat allerdings zu diesem Zeitpunkt das 30.Lebensjahr vollendet.
Die Person hat sich im Zeitraum von Ende 2004 bis Ende 2005 bei diversen Stellen im ÖD (geh. Dienst) beworben, ohne Erfolg.Ebenso bei Krankenkassen als Sozialversicherungsfachangestellter.
Hat diese Person irgendwie die Möglichkeit einen Bafög-Anspruch geltend zu machen??

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar!!
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 13:37    Titel: Antworten mit Zitat

Löse gerade einen ähnlichen Fall in der Praxis und scheine mit meiner Begründung durchzukommen.

Hier kann § 10 III 2 Nr. 1 BAföG greifen. Allerdings tauchen zwei Fragen auf:

War die Aufnahme des Studiums nach Erlangung der Fachhochschulreife und vor Vollendung des 30. Lebensjahres möglich?

Dem könnten die Bewerbungen entgegenstehen.

Allerdings gilt es dann zu belegen, inwieweit für die Bewerbungen die Fachhochschulreife notwendig oder nützlich war.

Im Übrigen könnte man mit einer Orientierungsphase argumentieren, die jedem nach allgemeiner Fachhochschulreife zustehen soll, um den weiteren Berufsweg einzuschlagen. Nach dem Abitur gesteht man drei Jahre Orientierung zu. Bei älteren Semestern wird man sicherlich eine schnellere Entscheidung verlangen. Hier könnte dem Antragswilligen aber auch mit einem Jahr Orientierung geholfen sein. Das würde ich auch älteren Semestern zubilligen.

Wie es das jeweilige BAföG-Amt sieht, weiß ich natürlich nicht.

Alternativ sollte auch über die anderen Tatbestände in § 10 III 2 BAföG nachgedacht werden.
_________________
Erik Günther
http://www.hlb.de/
http://www.raeg.de/

Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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Sven123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 24.07.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 15:55    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo!
Die Aufnahme der Ausbildung vor dem 30.Lebensjahr wäre schon möglich gewesen, jedoch habe ich mich im ÖD(Ausb. geh. Dienst) beworben.Da ich als ehemaliger Saz im öffentlichen Dienst bleiben wollte.
Die Fachhochschulreife war für eine Ausbildung im ÖD Voraussetzung.
Nach vielen erfolglosen Bewerbungen (Nachweise vorhanden) habe ich nun den Entschluß gefasst einen Studiengang an der FH Ludwigshafen zu besuchen.
Dieser Studiengang wird allerdings nur im Wintersemester angeboten (ab 10/06).Zu diesem Zeitpunkt habe ich das 30. Lebensjahr aber bereits vollendet.

Also könnte ich auf Bafög Anspruch hoffen, wenn ich mit der Orientierungungsphase argumentieren würde?!

Vielen Dank!

Grüße
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RA Erik Günther
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 11.04.2005
Beiträge: 202
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Bitte mal einen Satz zum Saz. Was ist das denn?

Hier wird keine Einzelfallberatung gewährt. Sind SIe etwa mit Person A gleichzusetzen? Zu prüfen wäre vielleicht noch, ob andere Hochschulen ein zeitigeres Studium ermöglicht hätten. Ansonsten, ja ansonsten, also wirklich: Chancen für Anträge kann und will ich von hier aus nicht beurteilen.
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Erik Günther
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

RA Erik Günther hat folgendes geschrieben::
Bitte mal einen Satz zum Saz. Was ist das denn?

Soldat auf Zeit.
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