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Hund - Anleinen - Pfefferspray - Tierarztkosten?

 
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josef.klupfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 11:10    Titel: Hund - Anleinen - Pfefferspray - Tierarztkosten? Antworten mit Zitat

hallo

mich würde interessieren, wie der stand der dinge bei folgendem sachverhalt ist (in bayern)

beim spazierengehen und joggen kommen mir auf öffentlichen wegen der stadt stets unangeleinte hunde entgegen. da ich bereits zweimal von solchen exemplaren der sorte "der tut nichts" gebissen wurde, habe ich aufgerüstet und mir ein pfefferspray angeschafft. aber wie sieht es jetzt aus, wenn ich das spray tatsächlich mal anweden muss, weil ich mich von einem solchen hund bedroht fühle?

falls das tier schaden nimmt und zum tierarzt muss, muss ich dann die kosten zahlen?

ich habe bereits mal bei der polizei nachgefragt, und es heisst, dass kleine hunde (schulterhöhe unter 50 cm --> klein??) nicht angeleint werden müssen. der halter muss dafür sorgen, dass das tier (grösse hierbei egal) keinen menschen belästigt oder bedroht.

der wachtmeister empfahl mir, falls ich mich bedroht fühle, das tier anzusprühen, allerdings sollte ich mein personalien nicht bekannt geben. falls der halter die polizei ruft, dann muss ich halt nachweisen, dass ich angegriffen oder bedroht wurde, was ohne zeugen schwierig ist (aussage gegen aussage). so doof es klingt, erst wenn man gebissen wurde und blutet, hat man einen "beweis".

also wer kann mir sagen, wie es wäre, wenn ich das tier einsprühe und es zum tierarzt müsste und ich die rechnung bekäme (ohne dass es mich gebissen hat, aber halt freilaufend war und ich mich bedroht fühlte)?

gibt es da präzidenzfälle oder weiss jemand, wie ich rechtlich dastehe?

vielen dank an alle, die weiterwissen, gruss josef
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 11:31    Titel: Antworten mit Zitat

also wer kann mir sagen, wie es wäre, wenn ich das tier einsprühe und es zum tierarzt müsste und ich die rechnung bekäme (ohne dass es mich gebissen hat, aber halt freilaufend war und ich mich bedroht fühlte)?

Rechnung bezahlen, oder auf den Mahnbescheid warten.

Der Wachtmeister (gibt es noch Wachtmeister in Bayern??) hat dir doch eine umfangreiche Auskunft gegeben.
Ansonsten Anzeige beim Ordnungsamt, wenn Anleinpflicht besteht.
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 21:11    Titel: Re: Hund - Anleinen - Pfefferspray - Tierarztkosten? Antworten mit Zitat

Tja Josef,

so ist das in unserem Land. Wenn Du mich angreifst, mein Hund Dich deswegen beißt und ich nicht nachweisen kann, daß Du mich wirklich angegriffen hast (weil der Hund durch seinen Biß eine Verletzung meinerseits ja verhindert hat), sind mein Hund und ich wegen Körperverletzung dran. Genau so ist das auch umgekehrt, nur dann nennt man es Sachbeschädigung...

Du kannst das auch auf andere Bereiche ausdehnen. Darf ich ein KFZ beschädigen, weil ich mich durch die meiner Auffassung nach aggressive Fahrweise des Fahrers bedroht fühle?

Ich verstehe Dein Problem durchaus. Ich selbst bin als Hundehalter nicht begeistert von anderen Hundehaltern, die ihren Hund zu allem und jedem, z.B. auch zu meinen Hunden, hinlaufen lassen.

Mit dem Pfefferspray gibt es drei Probleme:

1) Du mußt für die direkte Sachbeschädigung aufkommen (Tierarztkosten).

2) Wenn der Hund einen Beruf ausübt (was man ja nicht erkennen kann, wenn er gerade Freizeit hat), z.B. ein Blindenführhund ist, kann diese Sache für Dich richtig teuer werden. U.U. ist der Schock, den er erleidet, so groß, daß er später nicht mehr zuverlässig arbeiten kann (z.B. weil er dadurch aggressiv auf Fremde reagiert oder ängstlich, wodurch er im Dienst seinen Menschen in Gefahr bringen kann). Dann müßtest Du für diesen Schaden aufkommen, d.h. der Eigentümer des Hundes (i.d.R. eine Krankenkasse) würde sich den Wert des Hundes von Dir ersetzen lassen. Und da können Kosten in Höhe von 20.000 bis 30.000 Euro auf Dich zukommen.

Jetzt könnte man sagen "Ein so gut ausgebildeter Arbeitshund jagt keine Jogger". Aber Du hattest nicht geschrieben "wenn Du angegriffen wirst", sondern "wenn Du Dich bedroht fühlst". Und das ist relativ. "Bedroht" kann man sich z.B. auch dann fühlen, wenn einem plötzlich ein fremder großer Hund unangeleint gegenüber steht und interessiert guckt...

3) Wenn Dich ein Hund wirklich angreift und Du das Pfefferspray benutzt, mußt Du a) auf die Windrichtugn achten, denn zu 50% bekommst Du das Spray sonst selbst ins Gesicht, und das kommt bestimmt weniger gut an. Und b) solltest Du beten! Denn bei einem Hund, der wirklich aggressiv ist, ist nicht gesagt, daß er zurückweicht, wenn er sich erschreckt oder Schmerz verspürt. Genau so gut kann er seine Aggression in diesem Moment "nach vorne" umsetzen. Und da stehst dann Du mit Deinem leeren Spraydöschen und sonst nichts in der Hand vor einem vor Schmerz rasendem Hund...

LG Waschbärin
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Abrazo
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.02.06, 23:27    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn kein Leinenzwang besteht, ist es auf gar keinen Fall ein Grund, mit Pfefferspray zu hantieren, wenn dir ein unangeleinter Hund entgegen kommt. Wenn du das mit meinem Hund machen würdest - unser Hundefreilaufpark wird dauernd von Joggern genutzt, das ist auch vollkommen in Ordnung so - würdest du nicht nur Schadenersatz zahlen müssen, sondern bekämst von mir auch noch eine Anzeige wg Tierquälerei.

Ebenso sage ich aber, sobald ein Hund Anstalten macht, dich zu jagen, dich zu bedrohen, dir gar an die Hose fassen sollte - sofort Anzeige beim Ordnungsamt (müsste auch in Bayern zuständig sein). Ein Hund hat keine Jogger zu jagen oder gar zu bedrohen. Basta. Und wenn er es tut, braucht sein Halter zwangsweise Nachhilfe in Sachen Hundeerziehung.
_________________
Grüße,
Abrazo
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 00:00    Titel: Antworten mit Zitat

Abrazo hat folgendes geschrieben::
sobald ein Hund Anstalten macht, dich zu jagen, dich zu bedrohen, dir gar an die Hose fassen sollte - sofort Anzeige beim Ordnungsamt

Schnell zum Ordnungsamt joggen, mit Hund am Bein? Winken

Ich werfe folgendes in die Diskussion:

Zitat:
BGB § 228 Notstand
Wer eine fremde Sache beschädigt oder zerstört, um eine durch sie drohende Gefahr von
sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht widerrechtlich, wenn die
Beschädigung oder die Zerstörung zur Abwendung der Gefahr erforderlich ist und der
Schaden nicht außer Verhältnis zu der Gefahr steht. Hat der Handelnde die Gefahr
verschuldet, so ist er zum Schadensersatz verpflichtet.

StGB § 34 Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib,
Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr
von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung
der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des
Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte
wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel
ist, die Gefahr abzuwenden.
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 09:23    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn ein Hund schon zweimal gebissen hat, dann könnte man wohl von einer drohenden Gefahr ausgehen. Damit läge ein Rechtfertigungsgrund vor.

"Sich bedroht fühlen" ist subjektiv und sicher schwer zu beweisen, daß eine tatsächliche Bedrohung vorliegt.

Aber Pfefferspray zu benutzen, nur weil der Hund z. B. nicht angeleint war oder gekläfft hat, halte ich für übertrieben.

Woraus besteht denn die Bedrohung?
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josef.klupfer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.02.2006
Beiträge: 17

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 10:16    Titel: danke schon mal Antworten mit Zitat

danke jurico

also prinzipiell habe ich wirklich nichts gegen hunde - ganz im gegenteil. das problem ist, dass bei uns auf den seitenstrassen oder feldwegen, die feinen herrchen oder frauchen die hunde mit dem auto gassi führen. also er oder sie fährt, der hund läuft vorm auto, oder auch daneben. teils direkt neben den reifen, bei durchaus flotter geschwindigkeit (als jogger kommt man nicht hinter so nem auto her). mir tun die tiere ehrlich gesagt sehr leid, denn wenn der hund nicht aufpasst, dann ist er im radkasten.

die gute frau, die mein anlass war zu schreiben, hat gleich drei hunde vorm auto hergehetzt. ihr "tina" war ca 50 meter vorm auto - bei mir. ich hatte das pfeffersrpay schon in der hand, hab dann aber doch lieber gebrüllt und mit dem schirm, der glücklicherweise dabei war, rumgefuchtelt als sie mein beine für beute hielt und zuschnappen wollte. die frau hatte keine möglichkeit ausser aus dem fenster zu rufen (die ärmste war ja noch mit rauchen beschäftigt). und der hund folgte nicht im allergeringsten. ich wollte das tier nicht einsprühen, weil ich mir dachte, der arme hund kann ja nichts dafür, dass so eine doofnuss seine frauchen ist und zu bequem ist, selbst ein paar meter zu gehen. sie macht das auch schon seit mehreren monaten, da ich sie immer mal wieder sehe.

ist doch schon fast tierquälerei das ganze oder?

back to the roots; wäre eine leinenpflicht, so könnte man deutlich unterscheiden, ob das herrchen das tier im griff hat oder nicht. mit dem ganzen wischi waschi gesetz zeug in der brd kann man den ganzen tag munter ruminterpretieren.

ich werde künftig die tiere einsrühen, wenn sie auf mich zulaufen, bellen, knurren und dabei auf unter einem meter bei mir sind. kein besitzer, der noch 10 oder mehr meter weg ist, macht mir weiss, dass er oder sie das tier im griff hat. bei aller tierliebe, die gesundheit des menschen geht noch vor der gesundheit des tieres.

gruss jofes
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Waschbärin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 28.02.2005
Beiträge: 792

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 18:04    Titel: Re: danke schon mal Antworten mit Zitat

Hallo Josef,

ich verstehe Dein Problem nicht. Du schreibst, daß Du von Hunden belästigt wirst, die von Ihren Besitzern am Auto laufen gelassen werden. Folglich hast Du doch deren Autokennzeichen und kannst diese Leute anzeigen. Ich denke mal, daß sie dort, wo sie fahren, gar nicht fahren dürften (meist werden landwirtschaftliche bzw. forstwirtschaftliche Wege genutzt, die für den übrigen KFZ-Verkehr gesperrt sind). Zudem verstößt es gegen die Straßenverkehrsordnung, Hunde von einem fahrenden KFZ aus zu führen. Oder aber der Halter verstößt gegen die Hundeverordnung, weil er den Hund ohne Aufsicht laufen läßt. Und/oder es handelt sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, wenn der Hund überlastet oder gefährdet wird. Angriffspunkte geben Dir diese Hundehalter doch wirklich zu genüge, und anonym sind sie auch nicht, dank des Autokennzeichens.

josef.klupfer hat folgendes geschrieben::

ich werde künftig die tiere einsrühen, wenn sie auf mich zulaufen, bellen, knurren und dabei auf unter einem meter bei mir sind. kein besitzer, der noch 10 oder mehr meter weg ist, macht mir weiss, dass er oder sie das tier im griff hat. bei aller tierliebe, die gesundheit des menschen geht noch vor der gesundheit des tieres.


Dann wirst Du auf jeden Fall Schwierigkeiten bekommen. Denn wenn Du nicht nachweisen kannst, daß Dich das Tier wirklich angreifen wollte, dann hast Du schlechte Karten. Und erst recht dann, wenn es sich um einen Vertreter handelt, der wirklich aggressiv ist (siehe mein vorheriges Posting).

LG Waschbärin
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Nordlicht_1
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.07.2005
Beiträge: 47

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 18:09    Titel: Antworten mit Zitat

Kennt der Wachtmeister aus Bayern den Sachverhalt?
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Abrazo
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Anmeldungsdatum: 30.05.2005
Beiträge: 5941
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.02.06, 20:33    Titel: Antworten mit Zitat

Es handelt sich um einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.

Es ist sogar ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz, einen Kleinhund neben dem Fahrrad laufen zu lassen, das darf man erst, wenn der Hund die entsprechende Größe hat und entsprechend beansprucht werden kann.

Nach der Straßenverkehrsordnung dürfte das auch verboten sein, weil der Fahrer sich nicht gleichzeitig auf den Hund und auf sein Fahrzeug konzentrieren kann.

Da fallen Hundegesetze schon gar nicht mehr ins Gewicht.

Also, in so krassen Fällen gibt es nur eins: Autonummer aufschreiben und ab damit zur Polizei.

Bevor du an das Pfefferspray denkst, denk mal an den Normalfall: der Normalfall ist (jedenfalls bei uns), dass Jogger, Fahrradfahrer, Spaziergänger, auch Senioren und Eltern mit Kleinkindern sich einen großen Hundefreilauf mit überwiegend großen Hunden (inkl. Rottweiler, Schäferhunde, Kampfhunde) friedlich teilen. Vorteil für die Nicht-Hundehalter: in einem Freilauf mit zivilisierten Haltern und Hunden sind die Wege nicht beschissen Lachen, die Hunde sind nämlich so erzogen, dass sie nicht auf Wege machen. Es kommt dauernd zu Begegnungen mit all diesen Passanten und Hunden; es stört aber niemanden, wenn ein Rottweiler 30cm neben einem Jogger oder Kleinkind vorbei läuft, weil allgemein bekannt ist, dass die Hunde erzogen sind und überhaupt kein Interesse an Belästigungen oder gar Bedrohungen und Angriffen haben, folglich auch nicht diesen Eindruck machen. Von dieser Situation ausgehend wäre jede Besprühung mit Pfefferspray eindeutig nicht durch Notwehr gerechtfertig und als Tierquälerei zu werten.

Ich plädiere dringend dafür, sich diesen Normalfall friedlicher Koexistenz vor Augen zu halten - und deswegen jedes Verhalten, das von diesem Normalfall abweicht, zur Anzeige zu bringen; genau das ist nämlich im Interesse der serösen Hundehalter.
_________________
Grüße,
Abrazo
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