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Verfasst am: 07.02.06, 12:18 Titel: Vorstrafe und Prokura
Ist eine Vorstrafe grundsätzlich ein Hindernis für eine Prokuristenstellung?
Wenn nein: Besteht eine Aufklärungspflicht über Vorstrafen bei Prokuraerteilung, ohne explizit gefragt zu werden? ( Vorstrafe: Untreue, Betrug, Unterschlagung in selben Tätigkeitsfeld)
normalerweise wird Prokura ja Mitarbeitern erteilt.
Zumindest bei mir war es so, dass mein Arbeitgeber bei der Einstellung nach Vorstrafen gefragt hat (und ein polizeiliches Führungszeugnis angefordert hat). Bei der Erteilung der Prokura hat dann niemand mehr gefragt. Wäre ja auch doppelt gemoppelt gewesen...
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