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Verfasst am: 07.02.06, 20:16 Titel: Streitwert Anfechtungsklage einer GmbH
Guten Tag,
im AktG gibt es Obergrenzen für den Streitwert. Gilt dies bei der GmbH? Wird bei der Anfechtung, beispielsweise des Gegenstandes, der Firmenwert herangezogen? Vielen Dank für die Auskunft.
Im Kommentar Thomas/Putzo, ZPO, § 3 Rn. 76 finde ich nur den Hinweis, daß die Anwendung von § 247 AktG auf andere Gesellschaften umstritten sei. Eine Fundstelle wird dort noch zitiert: Emde, DB 1996, 1557.
Sie sollten mal einen etwas dickeren Kommentar zu § 3 ZPO bzw. zu § 247 AktG wälzen.
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