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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 08:28    Titel: Gewerbe Antworten mit Zitat

Um eine GmbH anzumelden muss man ja eine bestimmte Gewerbe auch anmelden.
Aber muss man denn auch etwas machen um einen Laden zu besitzen zB. eine Bäckerei oder eine Gastronomie ?
Wenn man eine GmbH anmeldet ist man doch automatisch ein gesetzlicher Kaufmann.
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Rembrandt
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Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 11.02.06, 10:14    Titel: Meldungen Antworten mit Zitat

Die GmbH wird beim Handelsregister angemeldet und beginnt mit der Eintragung ihr richtiges "Leben".

Zusätzlich ist aber auch das Gewerbe anzumelden, und zwar im Namen der GmbH. Dies besorgt typischerweise der Geschäftsführer.

Bei einer Gastronomie ist eine Zulassung (Konzession) beim Gewerbeamt der Stadt zu beantragen. Bei einer Bäckerei ist eine Anmeldung bei der Handwerkskammer erforderlich, dabei muss der Geschäftsführer der GmbH oder ein Betriebsleiter seinen Meisterbrief nachweisen.
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splitter
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Anmeldungsdatum: 02.02.2006
Beiträge: 104

BeitragVerfasst am: 13.02.06, 04:12    Titel: Re: Meldungen Antworten mit Zitat

Angenommen beides sind laufende betriebe ,
dann ist die Konzession ja schon vorhanden.
A will B 50% abkaufen und will es auch von einer Gbr
in eine GmbH umwandeln.

Aber das mit dem Meistebrief ist mir neu?
Du meinst Bäckermeister aber ich kenne jemanden
der mehrere laden besitz (Bäckerei) und da hat niemand den Meisterbrief.


Kann a mit der GmbH X der eine Bäckerei den er von b gekauft hat
eine Gastronomie von c kaufen und mit der GmbH unter einen Dach stellen?
Also eine Bäckerei und eine Gastronomie laufen über GmbH X
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