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Verfasst am: 12.11.04, 20:02 Titel: Schadenersatz nach §249
Hallo zusammen,
meine Versicherung hat einen von mir verursachten Brillenschaden über EUR 300,- lediglich mit EUR 100,- beglichen. Da beide Brillengläser gebrochen waren, hat die Versicherung einfach den Zeitwert angesetzt und erstattet. Die Geschädigte musste nun EUR 200,- draufzahlen, damit ihre Sehfähigkeit wieder hergestellt war.
Ist das Vorgehen der Versicherung (sie schaltete einen Gutachter ein) korrekt?
Verfasst am: 12.11.04, 20:15 Titel: Schadensersatz zum Zeitwert
Grundsätzlich ist im Haftpflichtfall der Zeitwert einer beschädigten Sache zu ersetzen. Wenn der Zeitwert korrekt ermittelt wurde, ist das Vorgehen korrekt.
Es gibt jedoch einzelne Urteile zur Ersatzpflicht bei Brillen (auch bei Schutzkleidung für Motorräder), die sagen daß hier der Anschaffungswert zu ersetzen ist, weil es sich um keine Verbrauchsgüter, sondern um Hilfen handelt. Diese Rechtssprechung hat sich aber nicht allgemein durchgesetzt (für Brillen ja noch nachvollziehbar, wenn die Dioptrinzahl stimmt. Bei allen anderen Gegenständen - auch bei Schutzkleidung - ist Abnutzung schon ein Thema).
An Deiner Stelle würde ich mich beschweren. Auch würde ich eine Nebenkostenpauschale (i.d.R. 20 Euro, zum Teil wird auch 25,- zugesprochen) verlangen für Aufwendungen wie Porto, Fahrten, Telefonate. In diesem Fall wirst Du Dir beim Optiker auch eine neue Brille machen lassen. Sofern Du vorher zum Augenarzt mußt (bei normaler Fehlsicht nicht zwingend, aber wenn noch "was" am Auge dazukommt kann es anders aussehen), solltest Du Dir vom Hausarzt eine Überweisung geben lassen. Warst Du in diesem Quartal noch nicht bei Deinem Hausarzt, mußt Du sonst die 10 Euro Praxisgebühr zahlen - und kannst sie ebenfalls bei der Versicherung einreichen.
Verfasst am: 15.11.04, 10:56 Titel: Re: Schadensersatz zum Zeitwert
goldaktie hat folgendes geschrieben::
Es gibt jedoch einzelne Urteile zur Ersatzpflicht bei Brillen (auch bei Schutzkleidung für Motorräder), die sagen daß hier der Anschaffungswert zu ersetzen ist, weil es sich um keine Verbrauchsgüter, sondern um Hilfen handelt. Diese Rechtssprechung hat sich aber nicht allgemein durchgesetzt (für Brillen ja noch nachvollziehbar, wenn die Dioptrinzahl stimmt. Bei allen anderen Gegenständen - auch bei Schutzkleidung - ist Abnutzung schon ein Thema).
und es gibt wahrscheinlich genausoviele urteile, die einen zeitwertabzug auch bei brillen für gerechtfertigt ansehen. ein "grundsatzurteil" is mir bisher jedenfalls noch nicht untergekommen...
deshalb hab ich es in "" gestellt...in dem bereich wird es wohl auch noch geraume zeit dauern, bis mal ne höchstrichterliche entscheidung fällt...
wenn dann kann man in jedem einzelfall zum amtsgericht rennen, und dort heisst es dann je nach richter: daumen hoch oder runter... prozesrisiko nennt man das, nicht?!
wobei mir persönlich die argumentation gegen den zeitwertabzug bei brillen nicht schlüssig ist.
scharniere leiern aus, die fassung und gläser zerkratzen im laufe der zeit, bestimmte beschichtungen lösen sich mit der zeit vom glas...warum soll da kein zeitwertabzug vorgenommen werden?
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