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Verfasst am: 06.02.06, 16:47 Titel: Busfahrer laesst nachts Kunden in der Kälte stehen
Hallo,
vor kurzem wurde ich von einem Busfahrer spaet nachts bei -10C° in der Kälte stehengelassen. Er fuhr den letzten Bus und nahm mich trotz gueltiger Monatskarte nicht mit, weil mir 30 Cent fuer den 50 Cent teuren Nachtsbusaufpreis fehlten.
Ich kam aufgrund sehr unguenstiger Umstaende nicht an mein Geld dran und konnte mir deswegen auch kein Taxi kommen lassen, was ich ihm auch sagte. Naja, auf jedenfall bin ich dann die 5-6 kM gelaufen und war voellig unterkuehlt als ich zuhause ankam. Daraufhin war ich 8 Tage schwer krank, mit (ausnahmsweise!) Antibiotika und allem was zu einer zuenftigen Erkaeltung dazugehoert.
Ich habe mich schriftlich bei den Verkehrbetrieben beschwert, die nehmen die Angelegenheit durchaus ernst und fragten was ich verlangen wuerde.
Da ich das auf jeden Fall nicht so auf mir sitzenlassen will, und die Sache auch aussergerichtlich geregelt werden sollte, ist nun meine Frage: Wieviel Schadenersatz kann man in so einem Fall verlangen?
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 06.02.06, 17:30 Titel:
Hallo !
Zitat:
durchaus ernst und fragten was ich verlangen wuerde.
Sind Sie da ganz, ganz sicher ?
Ich bin da nicht so sicher und auch kein Fachmann, aber :
haben Sie auch Ihre Mutti verklagt, weil die bei minus 10°C vergessen hat, Ihnen die Handschuhe anzuziehen und den Schal und die Mütze und Sie deshalb einen ganz, ganz bösen Schnupfen hatten ?
Und wie steht es mit den Leuten, die Schuld sind daran, dass Sie den "normalen Bus " verpasst haben, weil sie Sie nicht rechtzeitig losgeschickt haben ?
Und die, die für die ungünstigen Umstände verantwortlich sind, dass Sie gerade nicht an Ihr Geld kamen ?
Hab´ich noch wen vergessen ?
Achja !
Den, der für die fiese Aussentemperatur verantwortlich ist.
Petrus ? Kachelmann ? El Nino ?
Na. Da kommt ja schon jetzt eine Menge an Schadenersatz zusammen........
Ganz im Ernst : freuen Sie sich, wenn Ihre Beschwerde ernstgenommen wird, würde ich sagen und "halten Sie den Ball flach".
Ihr lokales Nahverkehrsunternehmen denkt wahrscheinlich weniger an einen "aussergerichtlichen Vergleich", sondern eher an ein paar Freifahrtscheine.....
So gemein das von dem Busfahrer war (das meine ich jetzt ernst) : dass Ihnen da ein gesetzlicher Anspruch entstanden ist, wage ich zu bezweifeln.
Ich lasse mich aber gern, wie immer, eines besseren belehren !
Herzliche Grüsse
Lulu _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Bitte?!
Ich versuche mich doch nicht aus der Verantwortung zu ziehen, aber was das, pardon, Arschloch da gemacht hat war verantwortungslos³. Dank dem konnte ich ueber eine Woche nicht arbeiten! Ich darf den naechtlichen Arbeitsfrust eines Busfahrers mit meiner Gesundheit ausbaden?! Nicht mit mir!
Diese ueberhebliche Ironie haettest du dir sparen koennen lulu... tztz
Anmeldungsdatum: 06.06.2005 Beiträge: 2351 Wohnort: Wolkenkukucksheim h.d. Mond
Verfasst am: 06.02.06, 18:10 Titel:
Sie fühlen sich schnell angegriffen ?
Ich erwähnte ja bereits, dass ich es gemein finde, dass der Busfahrer Sie nicht mitgenommen hat.
Krank waren Sie aber, weil Sie womöglich zu dünn angezogen waren um durch Nacht und Nebel zu stapfen.
Und Sie mussten durch Nacht und Nebel stapfen, weil Sie kein Geld für einen Fahrschein hatten.
Das hatten Sie nicht, weil Sie ....... ?
Schuld an der Misere sind ausschliesslich Sie selbst, weil Sie nicht genügend organisiert waren.. ( nicht angemessen bekleidet, zu spät, kein Geld) und nicht jemand anderes.
In den Beförderungsbedingungen Ihres öffentkichen Personennahverkehrs steht sicherlich etwas über : Beförderung nur mit gültigem Fahrausweis ?
Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich fände es besser, der Busfahrer hätte Sie mitgenommen (und wäre ich Busfahrer, ich hätte es sicher getan).
Fest steht aber : er hätte sich aber über Vorschriften seines Arbeitgebers hinwegsetzen müssen, zu Ihren Gunsten.......vielleicht hat hier der Ton die Musik gemacht ?
Herzliche Grüsse
Lulu
PS: und wie gesagt : vielleicht irre ich mich, und das Recht ist auf Ihrer Seite ...... _________________ Jeder Satz, den ich äussere, muss als Frage verstanden werden, nicht als Behauptung.(Niels Bohr)
viel wichtiger jedoch und keine Frage :
Jeder Einzelne zählt ! Du auch ! www.dkms.de
Ich fände es besser, der Busfahrer hätte Sie mitgenommen (und wäre ich Busfahrer, ich hätte es sicher getan).
Nun ja, bei 20 Cent könnte er das vielleicht noch aus eigener Tasche bezahlen. Fahrgäste mitzunehmen, die das Beförderungsentgelt nicht bezahlen, kann den Busfahrer allerdings auch ganz leicht eine Abmahnung oder gar den Job kosten. Insofern könnte sein Verhalten zumindest verständlich sein.
Es gibt kein Recht, bei niedrigen Temperaturen die öffentlichen Verkehrsmittel gratis zu nutzen.
wir waren ja nicht dabei und wenn hier im Forum schon saftige Ausdrücke fallen, wer weiß wie die Diskussion verlaufen ist.
Ich schließe mich @lulu66 an: wer in solch einem Winter sehr spät Nacht nicht wintermässig und ohne ausreichende Geldmittel unterwegs ist, möge nicht die Alleinschuld an einer Erkrankung einem sich an seine Vorschriften haltenden Fahrer abwälzen.
Mein Hausarzt sagt immer, es gibt kein schlechtes Wetter, man ist nur falsch angezogen.
Im Übrigen haben wir beispielsweise in Salzburg seit fast Weihnachten Nachttemperaturen zwischen -10 und -18 Grad, ja sogar in der Früh um 7:30 Uhr noch sehr häufig -11/-12 Grad - also eben Wintertemperaturen. Da kann man bei jeder Gelegenheit eine Verkühlung oder einen Virus erwischen.
Im Übrigen Schadenersatz kann man nur verlangen, wenn ein Schaden eingetreten ist: Medikamente, Arztkosten, usw.
Ganz theoretisch könnte ich mir mitten im Winter mitten in Alaska etwas wegen unterlassener Hilfeleistung vorstellen, wage die ggf. entstandenen Schadenersatzansprüch aber nicht zu beziffern.
Ein Posting an dieser Stelle gelöscht - ich bitte doch sehr darum, von dummen Sprüchen und Ausfälligkeiten abzusehen. Ansonsten schlägt das Fallbeil des Moderators unbarmherzig zu
Ich bin selbst Busfahrer und kenne die Rechte und Pflichten eines Busfahrers.Sie sind leider auf dem falschen Weg.Wenn Sie das Geld für den Nachtzuschlag nicht bezahlen ,
muß er Sie nicht mitnehmen.
Wäre nämlich im Laufe der Fahrt ein Kontrolleur zugestiegen und er hätte Sie kontolliert,ohne das Sie den Zuschlag bezahlt hätten,hätte der Fahrer massive Probleme erhalten.Was Ihre Erkältung betrifft,da müssen Sie sich eben bei dem wetter gerecht anziehen. Eine Beschwerde bringt für Sie nichts ein.
Hallo !
Es kann sein,das es sich bei diesem Bus um einen vielleicht "Discobus"handelt ,
oder einen privatisierten Busunternehmer ,der im Auftrag fährt und eben diesen Zuschlag eben verlangt.Ich bin mir sicher,das die Dame diesbezüglich informiert war.
Ansonsten,wie schon in meinem Vortrag erwähnt,hat Sie keine Chance dagegen etwas zu unternehmen.
wenn du völlig unfähig dich zu regen, total besoffen nachts draußen in der Kälte gelegen wärst ...
... dann wäre der Busfahrer (wie jeder andere Passant auch!) aus Gründen der Hilfeleistung in der Pflicht gewesen die Polizei zu rufen, um nach dir sehen zu lassen, damit du nicht erfrierst.
Aber solange du noch selbst dazu im Stande bist, für dein körperliches Wohlbefinden zu sorgen ... darfst du das auch selbst !
Ist doch klasse, oder?
Und noch besser ist, es hat absolut nichts mit einem Bus oder Fahrgeld zu tun.
Verfasst am: 20.02.06, 12:06 Titel: Busfahrer lässt Kundin in der Kälte stehen
Die Person geht es anscheinend um die Abzocke ! Aber wie erwähnt wird Sie damit Pech haben.
Bestimmt hätte der Fahrer ,wenn Sie hilflos eventuell betrunken im Straßengraben
gelegen hätte (was ja nicht der Fall war),die pflicht gehabt in dem Fall Hilfe anzufordern.
Nur ,wenn ich die Person mitgenommen hätte und es wäre ein Kontrolleur zugestiegen,
hätte das für den Fahrer schlecht ausgesehen.Abmahnung oder Jobverlust wären eventuell die Folge gewesen.Man weiß ja nicht, was wirklich los war,was für ein Ton in dieser Nacht die Musik gespielt hat.
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