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Verbrieftes Rückkaufsrecht beim KFZ-Händler

 
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dornroeschenklein
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 28.01.06, 18:14    Titel: Verbrieftes Rückkaufsrecht beim KFZ-Händler Antworten mit Zitat

Für unser Leasingfahrzeug hat uns der Händler ein verbrieftes Rückkaufsrecht unterschrieben. Nachdem wir das Auto jetzt wieder zurückgeben, wickelt der Händler die Angelegenheit über die VW-Bank ab. Diese hat ein Wertgutachten machen lassen, bei dem wir äußerst schlecht wegkommen und uns geschrieben, dass dieses KFZ nun allgemein zum Verkauf angeboten wird. In ganz Deutschland findet man jedoch kein Auto mit unserer Ausstattung in den Datenbanken. Weder bei den VW-Händlern, noch bei mobile.de, autoscout24,.......... Es darf also davon ausgegangen werden, dass das Auto nicht annähernd zu enem reellen Preis verkauft werden soll, sondern weit darunter an einen Händler (vielleicht den unseren) und wir die Differenz zur Ablösesumme zu zahlen haben. Was ist nun mit dem Rückkaufsrecht? Das hat uns doch der Händler unterschrieben und nicht die VW-Bank. Wenn wir nun selbst keinen Käufer finden, der den tatsächlichen Wert des Autos bezahlt, haben wir knapp verloren, oder? Kann dazu jemand etwas schreiben? Sehr böse
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 10:12    Titel: Antworten mit Zitat

Die Frage ist natürlich, wie dieses "Rückkaufsrecht" vom Händler formuliert ist. Ohne den Wortlaut zu kennen, kann das natürlich nicht beurteilt werden, ob es etwas wert ist oder nicht.

Das Wertgutachten von VM brauchst Du nicht zu akzeptiere. Du kannst auch ein eigenes über den Tüv oder die Dekra in Auftrag geben. Dieser Marktwert wird meistens von den Herstellern akzeptiert.

Andererseits kannst Du das Fahrzeug auch zum Restwert übernehmen (mehr wohl kaum, da der Marktwert darunter zu liegen scheint) und dann versuchen selbst zu verkaufen, um den Verlust möglichst gering zu halten.

Ob die VW- Bank über solche Portale wie z.b. mobile.de verkauft, weiß ich aber nicht. Die meisten Hersteller haben auf ihrer HP ein eigenes Verwertungsportal. Oder es wird nur den Händlern angeboten, wobei der Preis dann allerdings niedriger ist, als der Marktwert.

Deswegen kannst Du auch versuchen, daß Fahrzeug zum Restwert zu erwerben, um es selber zu verkaufen.
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Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.

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dornroeschenklein
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 11:44    Titel: Verbrieftes Rückkaufsecht Antworten mit Zitat

Hallo Christoph,
das mit dem Zusammenhang Restwert und Leasinrate hab ich jetzt kapiert. Wurde auch schon in anderen Beiträgen erörtert. Was mir nicht ganz klar ist, warum behauptet VW, das Auto stünde bundesweit zum Verkauf, aber nach Recherchen bei anderen VW-Häusern wird er nicht mal auf der Händlerliste geführt? Es ist auch nicht so, dass VW das Auto zum Wert nach dem Gutachten verkaufen will, sondern auch darunter, wenn sich angeblich kein Käufer findet. Wenn es nirgends angeboten wird, findet sich auch kein Käufer. Ist das denn alles rechtens? Leider ist es mir finanziell nicht möglich, das Auto selbst abzulösen, um es dann weiterzuverkaufen. Echt dumm gelaufen. Der Händler drückt mir nicht nur die Differenz zum Restwert aufs Auge, die ich zähneknirschend hinnehmen muss, sondern auch die Differenz zum Verkaufserlös. Dann hab ich nen Haufen Geld bezahlt und erst kein Auto.
Ich bin echt sauer. Sehr böse

Vielen Dank Ihr Bemühen

Mit freundlichen Grüßen
dornröschenklein Weinen
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das würde ich noch mal bei VW nachfragen, wo das Auto nun angeboten wird. Du kannst denen ja sagen, daß der ortsansäßige Händler dieses Angebot nicht findet.

Wo wird das Fahrzeug also angeboten ?

Natürlich ist der LG verpflichtet, bestmöglich zu verwerten, um den Schaden für den Kunden gering zu halten.

Du könntest der Bank noch anbieten, zeitgleich nach einem Käufer zu suchen und ihn an die Bank weiterleiten. D.h. selber Anzeigen auf den Internet-Portalen schalten. Vielleicht nützt das was. Jeder Versuch macht klug.

Nun kommt aber noch ein dritter Wert ins Spiel:

1. Der kalkulatorische Restwert lt. Leasingvertrag

2. der tatsächliche Zeitwert lt. Gutachten.
Dies ist allerdings nur der Wert des Fahrzeuges.

3.) der tatsächlich erzielbare Marktwert durch Angebot und Nachfrage.

das ist leider der Wert der tatsächlich zum Tragen kommt. Was nützt der schönste Gutachterwert, wenn es keinen Käufer gibt, der bereit ist, das Fahrzeug zu diesem Preis zu kaufen ?

Sinkt die Nachfrage, sinkt auch der Preis.

Das klassische kapitalistische Spiel von Angebot und Nachfrage.

Um was für ein sagenhaftes Modell handelt es sich eigentlich ? Doch nicht etwa um einen Phaeton, der ausgestattet wie ein Weihnachstbaum ist ?
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dornroeschenklein
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 30.01.06, 18:58    Titel: Leasingende Antworten mit Zitat

Hallo Christoph,
es handelt sich um einen VW-Sharan Family Comfortline mit "ASS+ZEHNER-Ausstattung". Heißt: Viel mehr Zubehör gab es nicht. Echt ein Jammer, für das Auto. Weinen

Habe es jetzt im VW-Forum (www.sgaf.de) eingestellt. Vielleicht klappt es mit der Schadensbegrenzung. Noch lieber wäre mir ein unvorhergesehener Geldregen. Dann wär ich selbst wieder mobil.

Die VW-Bank ist nicht bereit, die Frist zu velängern und gibt auch keine Auskunft darüber, wo das Auto angeboten wird. Keiner ist zuständig, man wird im Kreis verbunden und erfährt nichts. Und sowas wirbt mit "Fairplay". Harte Nuss!

Danke vielmals für Ihre Antwort
Grüße von dornröschenklein
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 31.01.06, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe da eben gerade einen gesehen, der am 30.01. eingestellt wurde. Ist das Deiner ? Aufgrund der Ausstattung kann es tatsächlich schwierig werden, einen angemessenen Preis zu erzielen.

Die Ausstattung ansich wirkt sich nicht mehr in dem Maße wertsteigernd aus, was sie einmal gekostet hat. Und sie muß auch zum Grundmodell passen. Der Sharan ist ja eher eine Familienkutsche und gewisse Ausstattungsvarianten "passen" dann nicht mehr.

Aber was Du so schreibst, zeigt schon Zweifel auf, inwieweit die VW-Bank hier wirklich versucht, bestmöglich zu verwerten, wozu sie aber verpflichtet ist. Es gibt ein Urteil, entweder von einem Landgericht oder OLG, welches besagt, daß der LG verpflichtet ist, ein Fahrzeug bestmöglich zu verwerten, da er sich sonst dem LN gegenüber schadensersatzpflichtig macht. Es ist schon etwas älter und ich weiß nicht, wo es zu finden wäre.

An der Stelle wäre zumindest prophylaktisch ein Besuch bei einem Fachanwalt angeraten, der sich im Leasingrecht auskennt. Nur um der VM-Bank mal Beine zu machen, damit die nicht glauben, sich alles erlauben zu können.

Andererseits hat die VW-Bank aber das sog. Andienungsrecht, d.h. wenn die VW-Bank dieses Recht ausübt, kann sie Dich verpflichten, daß Fahrzeug zum Restwert abzukaufen. Du könntest es zwar anschließend sofort versuchen weiterzuverkaufen, mußt aber diesen Zeitraum erstmal mit einer Finanzierung überbrücken.

Viel Erfolg
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dornroeschenklein
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Anmeldungsdatum: 28.01.2006
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 14.02.06, 21:30    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Christoph,

nun ist das Kapitel endlich abgeschlossen Traurig ; Sehr glücklich
Konnten die Ablösesumme für ein paar Tage ausleihen und haben in dieser Zeit einen Käufer gefunden, der jetzt hoffentlich einigermaßen stolz seine Familie sicher und komfortabel herumkutschiert. - Allseits gute Fahrt.

Einen Wehmutstropfen hat die Geschichte noch, weshalb ich hier auch nochmals schreibe.

Als es darum ging, wer denn nun den Fahrzeugbrief hat, stellte sich heraus, dass dieser nicht, wie angekündigt an die VW-Leasing geschickt wurde, sondern im Autohaus parat lag. Das erklärt vielleicht, die mangelhafte Auskunft über den Stand der Dinge bei der VW-Leasing in Braunschweig. Die Quittung lief über das Autohaus.

Da dieses das Fahrzeug zwischenzeitlich abgemeldet hatte, war es schwierig, das Auto vom Hof zu bekommen. Die Nummernschilder wurden beim Abmelden gleich entsorgt, sonst hätte man es auf ein paar Tage günstig zulassen können. Sog. Rote Nummern gab uns das Autohaus nicht raus. Hätten sie ja bezahlt.
Auch sonst kann von Kundenfreundlichkeit nicht die Rede sein. Ist auch gemein, dass das Autohaus nicht noch mehr von uns profitieren konnte...

Und jetzt kommt echt noch der Ober-Hammer: Beim eher zufälligen Nachrechnen der letzten Service-(Fahrzeugaufbereitungs)Rechnung, stellte sich heraus, dass das Autohaus die letzten Rechnungen vom November alle mit 19% Ust. berechnet hat. Kann man da noch cool bleiben? Cool. Wieder Ärger.

Und so was ist eines der angesagtesten Autohäuser im Umkreis, mit Filialen rund ums Gäu.
Wär glatt ein Bericht in der Zeitung wert, gleich über deren halbseitigen Anzeigen?

Na ja, wenn einmal der Wurm drin ist.....

Unser Fazit:
Heute noch ein Leasingauto lenken,
morgen schon ans Ende denken.
Schnell ist sie da die letzte Frist,
eh du's versiehst, du Fußgänger bist.
(nicht grad Goethe, aber es reimt sich Smilie )

danke für deine informativen Postings
Grüße von dornroeschenklein
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 09:28    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

vielen Dank für die Info. Aber insgesamt bist Du ja noch ganz ordentlich aus der Sache rausgekommen. Auch wenn nun noch einige Merkwürdigkeiten auftreten.

Aber wieso jetzt noch diese Verfahrensweise ? Du hattest mir doch mitgeteilt, daß es ein Vertrag auf KM-Basis war. Und dann haftet sooderso der Garant für den Restwert und bei KM-Verträgen ist das entweder der Händler oder die LG, aber niemals der LN.

Als es darum ging, wer denn nun den Fahrzeugbrief hat, stellte sich heraus, dass dieser nicht, wie angekündigt an die VW-Leasing geschickt wurde, sondern im Autohaus parat lag. Das erklärt vielleicht, die mangelhafte Auskunft über den Stand der Dinge bei der VW-Leasing in Braunschweig. Die Quittung lief über das Autohaus.


Normalerweise werden die Brief beim LG deponiert. Andererseits ist es auch nicht unüblich, daß der Händler sie treuhänderisch verwaltet und nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen an den LN rausgeben darf.

Aber das mit der MwSt ist wirklich ein Hammer. Da hatte einer wirklich keine Ahnung. Wer weiß wie viele Kunden davon noch betroffen sind, und es bis heute nicht gemerkt haben.

Die örtliche Presse, vor allen Dingen die mit den vier Buchstaben, interessieren sich bestimmt für so etwas. Sehr böse

Gruß Christoph
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