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2mal den gleichen Schaden...
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QuentinTarantimo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 09:06    Titel: 2mal den gleichen Schaden... Antworten mit Zitat

Hallo !

Ich habe an meinem Auto zum zweiten Mal fast den geichen Schaden. Den ersten habe ich über Gutachten abgerechnet, das wollte ich auch mit dem zweiten machen, habe allerdings jetzt Angst, dass mir das als versuchter Betrug ausgelegt wird... Wie stehen meine Chancen nicht angezeigt zu werden und wie meine Chancen, falls Anzeige mein Recht zu bekommen ??
Auf dem Gutachten (Bilder) sind beschädigte teile zu sehen, die jetzt nicht beschädigt sind (Motorhaube, keine nach hinten verschobene Stoßstange)...

Gruß.
QuentinT
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 09:11    Titel: Antworten mit Zitat

ganz einfach. Dem neu beauftragten Gutachter sagst du, dass das Fahrzeug bereits einen Vorschaden hatte, und gibst ihm das damalige Gutachten zur EInsicht. Dann wird der die bestehenden Vorschäden entsprechend berücksichtigen können.
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Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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QuentinTarantimo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 09:17    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist vielleicht nicht so gut rausgekommen, aber das Fahrzeug hatte keinen Vorschaden, da ich es ja repariert habe, nach dem ersten Schaden... alleridngs nicht von einer werkstatt ! sondern privat...
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 09:41    Titel: Antworten mit Zitat

auch ein reparierter Vorschaden ist ein Vorschaden.

Es gibt halt zwei Sorten von Vorschäden (eigentlich sogar drei): die (fachgerecht) reparierten, die (laienhaft) reparierten, und die unraparierten.

Aber die Tatsache bleibt: wenn das Auto mal einen Unfall hatte, hat es einen Vorschaden. Das muss eben beim neuen Schaden angegeben werden und wird dann entsprechend bei der Ermittlung der Schadenhöher berücksichtigt.
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QuentinTarantimo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 09:45    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, das versteh ich ja auch, schon klar...
Aber: habe allerdings jetzt Angst, dass mir das als versuchter Betrug ausgelegt wird...Wie stehen meine Chancen nicht angezeigt zu werden und wie meine Chancen, falls Anzeige mein Recht zu bekommen ??
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ihuehn
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Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

QuentinTarantimo hat folgendes geschrieben::
Okay, das versteh ich ja auch, schon klar...
Aber: habe allerdings jetzt Angst, dass mir das als versuchter Betrug ausgelegt wird...Wie stehen meine Chancen nicht angezeigt zu werden und wie meine Chancen, falls Anzeige mein Recht zu bekommen ??


Was soll denn daran Betrug sein? Einfach so machen wie Mogli vorgeschlagen hat, dann gibts bestimmt keine Probleme. Am besten alle vorhandenen Unterlagen zum Vorschaden dem Gutachter vorlegen.
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Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:25    Titel: Antworten mit Zitat

wenns so war, ist das auch kein problem.
wo soll man denn jemanden betrug unterstellen, wenn er sogar angibt, das das fahrzeug einen vorschaden hatte? dazu wird es ja auch irgendwelche belege/unterlagen geben. gutachten, fotos, evtl. sogar noch rechnungen für ersatzteile die gekauft und verbaut wurden, etc...

oder geht es darum, dass ein gleicher schaden zweimal abgerechent werden soll?
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QuentinTarantimo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:26    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Was soll denn daran Betrug sein? Einfach so machen wie Mogli vorgeschlagen hat, dann gibts bestimmt keine Probleme. Am besten alle vorhandenen Unterlagen zum Vorschaden dem Gutachter vorlegen.


Da ich ja keinen Nachweis habe, dass der erste Schaden wirklich repariert wurde und sie somit denken könnten, ich will denselben Schaden nochmlas abrechnen...
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:29    Titel: Antworten mit Zitat

wie lange ist der erste schaden her?

dazu gibt es absolut keine belege? keine fotos? kein gutachten? keine (teil-)rechnungen? gar nichts?

und jetzt ist der absolut gleiche schaden eingetreten? also, absolut gleich?
grundsätzlich kann man schäden auch unterscheiden, selbst wenn das gleiche ereignis passiert ist. normalerweise entstehen trotzdem unterscheidbar andere kratzter, andere verformungen, etc...
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QuentinTarantimo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:33    Titel: Antworten mit Zitat

Der Schaden ist über 1 jahr her... Es gibte ein Gutachten darüber, aber keine Rechnungen.
Der Schaden ist nicht genau der gleiche, da gibt es schon kleine Unterschiede...
Also wer meint noch ich könnte gefahrlos den Schaden melden ??
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:39    Titel: Antworten mit Zitat

naja, wenn es ein gutachten gibt, und unterschiede zu erkennen sind...

dann kann es ja auch nicht der gleiche schaden sein.
sicher wird die versicherung vielleicht etwas genauer hinschauen, ob nicht doch der gleiche schaden nochmal bezahlt werden soll, aber wenn das nicht der fall ist, seh ich da kein problem...
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chatterhand
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:45    Titel: Antworten mit Zitat

Hi,
wenn über die privat durchgeführte Reparatur keine Nachweise wie Bilder, Quittungen über Ersatzteilkäufe, Zeugenaussagen, evtl. TÜV-Bericht vorliegen, sehe ich die Gefahr, daß nicht in voller Höhe reguliert wird.

Eine z.B. unfachmännische Reparatur hat auch bei mir zu einem Abzug geführt.(Die 'Macke' hatte der Wagen allerdings schon, als ich ihn gekauft hatte)
_________________
chatterhand
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QuentinTarantimo
Interessierter


Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 10:47    Titel: Antworten mit Zitat

Das wäre ja nicht schlimm...
Kann ja anch dem Gutachten immernoch selbst bezahlen, oder ???
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 11:08    Titel: Antworten mit Zitat

QuentinTarantimo hat folgendes geschrieben::

Also wer meint noch ich könnte gefahrlos den Schaden melden ??


Hier im Unterforum "Verkehrsrecht" (eine Rubrik weiter oben) is einer unterwegs, der nennt sich "SV Hoppe". Der ist anscheinend Sachverständiger, KFZ-Gutachter oder sowas und hat in dem Bereich ziemlich Ahnung. . Dem kannst du die Frage auch mal stellen. Aber ich würde fast drauf wetten: eine wesentlich andere antwort wirst du dort auch nicht kriegen.
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QuentinTarantimo
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Anmeldungsdatum: 15.02.2006
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 15.02.06, 11:16    Titel: Antworten mit Zitat

Okay, danke dir !
Hab ihm mal geschrieben... Hoffentlich antwortet er...
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