| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
martin 1 Gast
|
Verfasst am: 10.11.04, 18:45 Titel: forderung an gegnerische kfz-vers. nach unfall |
|
|
hi.
im fall a hat eine person x einen unfall beim rückwärtsfahren verursacht.
an dem fahrzeug des dahinterstehenden unfallgegners m ist ein schaden entstanden.
m hat von dem gutachter seines vertrauens ein unfallgutachten erstellen lassen.
dieses sagt aus:
rep.-kosten: 1086 €
widerbeschaffungswert: 1200 €
restwert: 190€
rechnung des gutachters: 250 €
welche forderung sollte m jetzt an die gegnerische vers. stellen?
welche zahlung hat er zu erwarten?
kann die rep. sofort erfolgen oder muß abgewartet werden ob die vers. zahlt?
würde mich freuen ein paar antworten zu bekommen und bedanke mich schonmal bei euch.
grüsse
martin |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 10.11.04, 20:28 Titel: |
|
|
Kommt drauf an!
Erfolgt die Reparatur gemäß Gutachten oder wird das Fahrzeug verschrottet? |
|
| Nach oben |
|
 |
martin 1 Gast
|
Verfasst am: 11.11.04, 20:37 Titel: |
|
|
die reparatur werde ich selber vornehmen ( bin vom fach ) oder ich verkaufe das auto.
je nachdem was am sinnvollsten ist in finanzieller hinsicht ist.
weiß aber nicht wieviel geld ich bei den beiden möglichkeiten bekomme. |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 12.11.04, 09:05 Titel: |
|
|
| Bei einer selbst vorgenommenen Reparatur erhältst Du von der Versicherung die Reparaturkosten gemäß Gutachten abzüglich der 16% MwSt., da diese bei Selbstreparatur ja nicht anfällt. Die Gutachterkosten muß die Versicherung ebenfalls erstatten. |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 12.11.04, 09:08 Titel: |
|
|
Und im zweiten Fall:
Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert zuzüglich Gutachterkosten. |
|
| Nach oben |
|
 |
martin 1 Gast
|
Verfasst am: 12.11.04, 15:18 Titel: |
|
|
| wenn ich das auto verkaufen möchte muss ich dies erst tuen und bekomme dann das geld? muss ich dann den kaufvertrag hinschicken? oder sage ich ich möchte das auto zum restwert verkaufen und bekomme dann in diesem fall 1010€? |
|
| Nach oben |
|
 |
goldaktie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2004 Beiträge: 172 Wohnort: Wiesbaden
|
Verfasst am: 13.11.04, 17:45 Titel: |
|
|
| martin 1 hat folgendes geschrieben:: | | Oder sage ich ich möchte das auto zum restwert verkaufen und bekomme dann in diesem fall 1010€? |
Korrekt.
Es sei denn, die Reparaturkosten netto würden unter diesem Betrag liegen
Mir ist nicht ganz klar, oder der von Dir angegebene Betrag brutto oder netto ist. |
|
| Nach oben |
|
 |
martin 1 Gast
|
Verfasst am: 15.11.04, 15:39 Titel: |
|
|
alle angaben inkl. mwst.
ich teile der versicherung also mit das ich das auto verkaufen möchte und bekomme dann wiederbeschaffungswert - restwert ohne das dieser deal bereits gelaufen ist ?
oder muss ich das auto erst an den höchstbietenden den der gutachter ermittelt hat zum restwert abgeben und bekomme dann das geld?
kann ich das auto auch an jemand anderen verkaufen wenn dieser mehr bietet?
wird das überprüft oder reicht die vorlage eines kaufvertrages?
fragen über fragen
danke |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 15.11.04, 16:29 Titel: |
|
|
Egal wie Du Dich entscheidest, die Versicherung wird wohl irgendwelche Belege sehen wollen, Reparaturrechnung, Kaufvertrag o. ä.
Ich versteh das Gewese um die paar Kröten Differenz in diesem Fall zwischen Verschrotten, Verkaufen und Reparieren aber nicht so wirklich.
Was WILLST Du denn am liebsten mit dem Auto machen?
Reparieren und weiterfahren oder verkaufen. Das ist eigentlich die wichtigste Frage. |
|
| Nach oben |
|
 |
goldaktie FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 08.10.2004 Beiträge: 172 Wohnort: Wiesbaden
|
Verfasst am: 15.11.04, 21:00 Titel: Entscheidung: was mache ich |
|
|
Die Entscheidung was Du machst mußt Du selbst treffen.
Reparaturkosten nach Gutachten bekommst Du netto. MWSt. nur gegen Vorlage einer Rechnung. Ansonsten reicht ein Nachweis der Instandsetzung durch Fotos (am Besten mit aktueller BILD-Zeitung zum Nachweis des Aufnahmezeitpuntes... BILD hat halt die größten Buchstaben ).
Wenn Du das Auto verkaufst, bekommst Du Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert. Den Restwert gibt Dir der Aufkäufer. Wenn Du einen höheren Restwert erzielst und die Versicherung nichts davon erfährt, hast Du i.d.R. Glück gehabt. Grundsätzlich gilt jedoch, daß sich niemand an einem Schaden bereichern soll. |
|
| Nach oben |
|
 |
martin 1 Gast
|
Verfasst am: 15.11.04, 21:20 Titel: |
|
|
nagut dann lass ich mir die rep.kosten -16% auszahlen.
muß mann echt ein foto schciken?
habe ich noch nie gehört.
der unterschied ist immerhin 74 euro. egal hab keine zeit mir ein neues zu suchen.
will mich ja nicht bereichern aber wenn man schon durch die dummheit anderer leute solch ein ärger hat sollte man doch nehmen was man kriegen kann, oder?
danke für die vielen antworten.
martin |
|
| Nach oben |
|
 |
Gast
|
Verfasst am: 15.11.04, 21:48 Titel: |
|
|
Bei einem Gesamtschaden von ca. 1.200,- Euro ist eine Differenz von 74,- Euro zwischen den verschiedenen Möglichkeiten allerdings nicht sooo viel, als dass es sich dafür lohnen würde, grossartig Stress zu machen und ggfs. noch Gutachter oder Rechtsanwälte mit dem Fall zu beschäftigen, auch wenn man dadurch evtl. Recht bekommen würde.
Rechne die 74,- Euro gegen Deine Freizeit und Lebensqualität und das entfallene Kostenrisiko und die Zeit für Gutachtertermine und Gerichtsprozesse; da kommt jeder Mensch sofort von alleine auf die Idee des geringsten Widerstandes. |
|
| Nach oben |
|
 |
martin 1 Gast
|
Verfasst am: 16.11.04, 15:51 Titel: |
|
|
ja klar auch wenn mich der anruf bei der gegnerischen versicherung gestern schonwieder sehr geärgert hat.
" ....sie bekommen sowiso nur rep. kosten - 16 % ob sie ihr auto dann verkaufen ist nicht unsere sache......."
verbrecher! |
|
| Nach oben |
|
 |
|