Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Frage zur Einschreibung (für absolute Experten)
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Frage zur Einschreibung (für absolute Experten)

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 17.02.06, 23:16    Titel: Frage zur Einschreibung (für absolute Experten) Antworten mit Zitat

S hat sich nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
(d.h. noch keine Hochschulzugangsberechtigung, da das Praktikum fehlte)
während des Zivildienstes an der staatlich anerkannten Privaten
Fachhochschule X für den Studiengang Wirtschaftsrecht
eingeschrieben, und dort 3 Semester studieret. Nach diesen 3 Semestern hat S sich wieder exmatrikuliert, da die Fernstudienmaterialien mangelhaft
waren, und ihm die Gebühren (200 EUR pro Monat) doch zu hoch waren.
Das Studium war Berufsbegleitend. Als Beruf wurde ein Gewerbeschein
akzeptiert.

Nun möchte S an einer "normalen" Fachhochschule Wirtschaftsjuristik studieren.

Wenn man vorher schon an einer Fachhochschule studiert hat, wird man automatisch in ein höheres Semester eingestuft.


Bei einer Einstufung in das 4. Semester ist es aberl unmöglich irgendwo in Deutschland einen Studienplatz in diesem Studiengang zu erhalten, da für höhere Semester keine
Studienplätze verfügbar sind.


Was kann S da machen?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 01:57    Titel: Re: Frage zur Einschreibung (für absolute Experten) Antworten mit Zitat

Kapitalist hat folgendes geschrieben::
S hat sich nach dem Erwerb des schulischen Teils der Fachhochschulreife
(d.h. noch keine Hochschulzugangsberechtigung, da das Praktikum fehlte)
während des Zivildienstes an der staatlich anerkannten Privaten
Fachhochschule X für den Studiengang Wirtschaftsrecht
eingeschrieben, und dort 3 Semester studieret.
Wie das ohne Hochschulzugangsberechtigung?

Hat man eine HS-Zugangsberechtigung und genügend vergleichbare Prüfungsleistungen (nach HS-Zugangsberechtigung), gibt es immer wieder möglichkeiten in einem höheren Semester einzusteigen, wenn andere Studierende abspringen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Rembrandt
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.08.2005
Beiträge: 2634
Wohnort: Saarbrücken

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 09:19    Titel: Re: Frage zur Einschreibung (für absolute Experten) Antworten mit Zitat

Kapitalist hat folgendes geschrieben::

Nun möchte S an einer "normalen" Fachhochschule Wirtschaftsjuristik studieren.
Bei einer Einstufung in das 4. Semester ist es aberl unmöglich irgendwo in Deutschland einen Studienplatz in diesem Studiengang zu erhalten, da für höhere Semester keine
Studienplätze verfügbar sind.

Der Begriff "Wirtschaftsjuristik" ist mir neu. Aber egal. Bei Jura kann man nicht im 4. Semester anfangen, dann fehlen ja alle Grundlagen.
S sollte ganz normal von vorne anfangen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kapitalist
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.08.2005
Beiträge: 67

BeitragVerfasst am: 18.02.06, 21:29    Titel: Antworten mit Zitat

S konnte an der Fernfachhochschule ohne Hochschulzugangsberechtigung studieren, da die Hochschule einen Fehler gemacht hat.


Laut dem Studentensekretariat einer örtlichen FH kann sich S nur für das 4. Semester bewerben, nicht aber für das 1., da er schon 3 Semester in dem Studiengang studiert hat.


Wenn S sich aber nicht für das erste Semester bewerben kann, sondern nur für das 4. kann er das Studium nicht aufnehmen, da für das 4. Semester keine Plätze frei sind.


S muß aber (egal ob er im 4. oder 1. beginn) alle Klausuren schreiben, da er bei der FernFH fast keine Leistungen erbracht hat.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Hochschulrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.