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Finanzierung - Schadensersatz

 
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StrangeOne
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Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 14:11    Titel: Finanzierung - Schadensersatz Antworten mit Zitat

Ich habe am Freitag Abend ein Auto gekauft. Wollte mich eigentlich nur umsehen und habe mich dann etwas vorschnell entschieden. Ist eine Tageszulassung mit angeblich toller Ausstattung und tollem Preisvorteil. Damit mir kein anderer das Fahrzeug wegschnappen kann, habe ich ich zugegriffen. Beim genauen Studium habe ich dann festgestellt, dass die Ausstattung zwar toll, aber eben genau Serie ist(Platinum, 206cc). Und der Preis entspricht dem Listenpreis. Den eingeräumten Rabatt für den 15j Gebrauchten bekomme ich auch überall, genauso den Zinssatz.
Unter den Vorraussetzungen möchte ich den Markt doch noch etwas sondieren und von meinem Rücktrittsrecht gebrauchmachen.
Kann ich aus dem Vertrag raus, ohne dass mir weitere Kosten entstehen. War ja quasi erst gestern. Kann es Schadenserstzforderungen geben?
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Christoph
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 16:15    Titel: Antworten mit Zitat

Unter den Vorraussetzungen möchte ich den Markt doch noch etwas sondieren und von meinem Rücktrittsrecht gebrauchmachen.

Ein gesetzliches Rücktrittsrecht hast Du aber nicht, das ist Dir schon klar ?

Das gibt es nur im sog. Fernabsatzhandel, aber nicht im stationärem Handel, wo Du Dein Fahrzeug gekauft haben dürftest.

Hier hilft nur verhandeln. Vielleicht ist der Händler kulant, zurücknehmen muß er aber nicht, wenn Du es Dir anders überlegst.
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StrangeOne
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Anmeldungsdatum: 19.02.2006
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 16:29    Titel: Antworten mit Zitat

schonmal danke für die schnelle Antwort. Kaufvertrag und Finanzierungsvertrag sind doch zwei verknüpfte Verträge. Ich habe bei der Finanzierung ein 14-tägiges Rüchtrittsrecht, ohne Angabe von Gründen. Wenn der eine Vertrag hinfällig ist, müßte es der zweite auch werden? So ähnlich habe ich es mal gehört. Bliebe evt. Schadensersatz.
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Christoph
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Anmeldungsdatum: 15.09.2004
Beiträge: 2674
Wohnort: Lüpiland

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 16:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das da noch ein Finanzierungvertrag hintersteht, wußte ich nicht.

Wenn nach § 358 Abs. 2 ein Darlehnsvertrag widerrufen werden kann, kann auch der damit verbunden Liefervertrag widerrufen werden.

Am besten morgen gleich zum Händler und alles widerrufen.
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