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Was ist Recht?

 
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jurico
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 03.08.2005
Beiträge: 6123
Wohnort: Chemnitz

BeitragVerfasst am: 19.02.06, 17:45    Titel: Was ist Recht? Antworten mit Zitat

Was ist Recht?

Wer sich einmal mit dieser Frage befaßt, kommt meiner Ansicht nach nicht am Rechtsbegriff Kants vorbei. Kant formuliert die Frage so:

Immanuel Kant hat folgendes geschrieben::
Was ist Recht?

Diese Frage möchte wohl den Rechtsgelehrten, wenn er nicht in Tautologie
verfallen, oder, statt einer allgemeinen Auflösung, auf das, was in irgend
einem Lande die Gesetze zu irgend einer Zeit wollen, verweisen will, eben so
in Verlegenheit setzen, als die berufene Aufforderung: Was ist Wahrheit? den
Logiker. Was Rechtens sei (quid sit iuris), d.i. was die Gesetze an einem
gewissen Ort und zu einer gewissen Zeit sagen oder gesagt haben, kann er
noch wohl angeben; aber, ob das, was sie wollten, auch recht sei, und das
allgemeine Kriterium, woran man überhaupt Recht sowohl als Unrecht
(iustum et iniustum) erkennen könne, bleibt ihm wohl verborgen, wenn er
nicht eine Zeitlang jene empirischen Prinzipien verläßt, die Quellen jener
Urteile in der bloßen Vernunft sucht (wiewohl ihm dazu jene Gesetze
vortrefflich zum Leitfaden dienen können), um zu einer möglichen positiven
Gesetzgebung die Grundlage zu errichten. Eine bloß empirische Rechtslehre
ist (wie der hölzerne Kopf in Phädrus’ Fabel) ein Kopf, der schön sein mag,
nur schade! daß er kein Gehirn hat.

Kants Antwort lautet:

Immanuel Kant hat folgendes geschrieben::
Das Recht ist also der Inbegriff der Bedingungen, unter denen die Willkür
des einen mit der Willkür des andern nach einem allgemeinen Gesetze der
Freiheit zusammen vereinigt werden kann.

(Immanuel Kant, Die Metaphysik der Sitten, Erster Teil. Metaphysische Anfangsgründe der Rechtslehre, Einleitung in die Rechtslehre, § B. Was ist Recht?)



Fragwürdig:

Liefert Kants Rechtsbegriff – auch heute noch, nach mehr als 200 Jahren? – wirklich ein allgemeines "Kriterium, woran man überhaupt Recht ... erkennen" und vom „Unrecht“ unterscheiden kann?

Überzeugt dieser Rechtsbegriff? Was läßt sich Kant entgegnen?

Welche anderen Kriterien gibt es, Recht "als Recht" und damit als "gerecht" zu erkennen?


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