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erbe mit 25 geld und Haus

 
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neo
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 11:24    Titel: erbe mit 25 geld und Haus Antworten mit Zitat

hallo,

ich bin neu hier. ich versuche mal meine situation zu erläutern!
Also ich bin 24 jahre und studiere, beziehe bafög!! 1996 ist eine großtante von mit gestorben und hat uns 5 enkeln einen kleinen betrag ca 2000€ und eine altes haus in dem meine oma und opa noch leben als erbe hinterlassen. dieses erbe so weit ich das weiß jeder enkel mit 25 ausgezahlt bekommen. da unsere familienverhältnisse nicht so super sind, habe ich das erbe ansich nchz vorliegen. ich werdees mir aber besorgen nächste woche!! wie sieht aber die rechtslage aus bezüglich bafög. was sind die freibeträge. kann ich das erbe ablehnen?

so weit erst mal! vieleicht kann mir einer helfen!!
dnake
mf
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Hans
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 239
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 18.09.04, 12:10    Titel: Re: erbe mit 25 geld und Haus Antworten mit Zitat

Hallo Neo,

wegen der BAFÖG-Frage versuch es mal hier: http://www.studentenwerk-aachen.de/willkommen.asp?links=bafoeg/menu.asp&rechts=bafoeg/bafoeg/bafoegforum/default.asp

da scheinen ganz kompetente Leute am Werk zu sein.

Das Erbe "ablehnen" geht nicht mehr. Die Frist zur Ausschlagung der Erbschaft beträgt sehcs Wochen von dem Zeitpunkt an, an dem Du Kenntnis davon erlangt hast, dass Du Erbe bist.

Wenn die Familienverhältnisse nicht so super sind, wird es jetzt im Rahmen der Erbauseinandersetzung wahrscheinlich noch dicker kommen. Nach Deiner Darstellung sieht die Sache rechtlich wie folgt aus:

Es besteht eine Erbengemeinschaft aus fünf Personen, die auseinandergesetzt werden muss. Wesentlicher bestandteil des Erbes ist ein Haus, das von weiteren Familienagehörigen bewohnt wird (mit/ohne Mietvertrag?) . Jeder der Erben hat das Recht, die Auseinandersetzung zu verlangen, § 2042 BGB. Das bedeutet im Fall des Hauses die Einleitung einer Teilungsversteigerung, wenn sich die fünf Erben untereinander nicht einig werden.Bis dahin müssen alle fünf Erben gemeinsam die Kosten der Unterhaltung des Hauses tragen., § 2038 BGB.

Wenn man hier seinen Frieden haben will, sollte man das Haus schätzen lassen und den Erbanteil an den Miestbietenden der übrigen Miterben veräußern.

Gruß Hans
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neo
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 19:32    Titel: Re: erbe mit 25 geld und Haus Antworten mit Zitat

hallo,

danke erstmal ich werde mir den link mal anschauen.

das problem ist eigentlich das ich von dem haus ja keinen finanziellen nutzen habe. ich habe keinerlei einkommen daraus!!

na ja. erstmal danke ich melde mich auf jeden fall die woche!!

MFG
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