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Verfasst am: 03.12.05, 19:57 Titel: Pferd verkauft, Verkäufer will es zurück. Eilt!
Hallo,
A hat vor ca. 1 Jahr ein Pferd an B verkauft. A war mit diesem Pferd sehr schlecht umgegangen. Das Pferd stand z.B. irgendwo auf einer Koppel, bekam 1 x in der Woche Futter, wurde geschlagen, hatte nie einen Hufschmied gesehen etc. A hatte noch weitere Pferde, die wurden aber, soweit mir bekannt, vom Tierschutzverein "gerettet".
B kam mit dem Pferd nicht klar und konnte auch nicht reiten. B hat sich C als Reitbeteiligung gesucht. C hat sich liebevoll um das Pferd gekümmert und ihm sein Trauma genommen. B wurde schwanger und hatte auch kein Geld mehr für ein Pferd. B hat C das Pferd -mit Vertrag- vor ca. 1/2 Jahr verkauft. In dem Vertrag bestätigt B, alleiniger Eigentümer des Pferdes zu sein.
Jetzt behauptet B, A hätte sich gemeldet und A gibt an, ein Vorkaufsrecht auf das Pferd zu haben und sie wolle das Pferd zurück. Ob A. ein Vorkaufsrecht hat, kann ich nicht sagen, da B sich diesbezüglich nicht äußert und es auch sonst, leider, nicht so mit der Wahrheit hält.
Ist es möglich, daß C das Pferd an A zurückgeben muß? C geht liebevoll mit dem Pferd um, hat ihn aufgepäppelt (er war sehr abgemagert), ihm seine Angst genommen etc. und möchte natürlich nicht, daß das Pferd wieder in die Hände von A kommt und möglicherweise wieder "leiden" muß. Außerdem hängt C natürlich sehr an dem Pferd.
Kann man im Zweifelsfall B für die entstanden Kosten haftbar machen, wenn sie das Vorkaufsrecht verschwiegen hat, oder nur für den Kaufpreis?
In erster Linie sind wir für gute Tipps dankbar, wie man vorgehen kann, daß das Pferd nicht wieder in die Hände von A kommt.
Wenn ein Tierschutzverein sich der anderen Pferde angenommen hat, sollte man den heraus finden. Denn es gibt da ja auch noch das Tierschutzgesetz, und der Verein hätte gewiss keine Ansprüche stellen können, wenn die Tiere ordnungsgemäß gehalten worden wären. Dann wird er gewiss dabei behilflich sein, dass A das Pferd nicht wieder bekommt.
Möglich ist aber auch, dass B gelogen hat, dass es nicht A war, der das Pferd schlecht behandelt hat, sondern B. In dem Falle müsste aber mit A zu vehandeln sein.
1) kann A behaupten was er will, er muss es schlüssig beweisen können.
2) wenn ihm seine Tiere weggenommen worden sind, dann ist er haarscharf an einen Haltungsverbot vorbeigeschlittert und sollte sich nicht zuweit aus dem Fenster lehnen, denn das kann man ja noch nachholen.
3) wenn B das Pferd nicht frei von Rechtsmängel verkauft hat, kann man ihm klagen bis er seines Lebens nicht mehr froh wird.
4) lassen sich persönlichen Bindungen an das Tier durchaus geltend machen.
5) glauben sie Abrazo kein Wort, denn der will mit seinen Hund zur Hetzjagd gehen. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
2. der eigene Hund liegt mir näher als die fremde Wildsau, denn die ist dreckig, stinkt und lässt sich nicht am Bauch kraulen.
Guter Gedanke.
Wenn man die Säue ein wenig mit Deodorant und Intimspray behandeln würde, könnte man sie gar nicht mehr von den feinen Herrn Jägern unterscheiden und alles wäre in Ordnung.
Dafür bekommen Sie ein WWF Ansteckbärchen. _________________ Mit freundlichen Grüssen,
aber bitte mit der nötigen Skepsis geniessen, ist nur meine Meinung.
Verfasst am: 15.02.06, 15:19 Titel: Re: Pferd verkauft, Verkäufer will es zurück. Eilt!
cabudel hat folgendes geschrieben::
Jetzt behauptet B, A hätte sich gemeldet und A gibt an, ein Vorkaufsrecht auf das Pferd zu haben und sie wolle das Pferd zurück. Ob A. ein Vorkaufsrecht hat, kann ich nicht sagen, da B sich diesbezüglich nicht äußert und es auch sonst, leider, nicht so mit der Wahrheit hält.
Vorkaufsrecht heißt A muss es ausüben, und kann zu den gleichen Konditionen, nicht zu besseren, in den Vertrag eintreten. Was B sagt ist daher egal.
cabudel hat folgendes geschrieben::
Kann man im Zweifelsfall B für die entstanden Kosten haftbar machen, wenn sie das Vorkaufsrecht verschwiegen hat, oder nur für den Kaufpreis?
Sollte machbar sein. _________________ Frank Richter
Rechtsanwalt
Verfasst am: 15.02.06, 18:19 Titel: Re: Pferd verkauft, Verkäufer will es zurück. Eilt!
Hallo Marion,
ich gehe mal davon aus, daß das Pferd einen Equidenpass besitzt und Person C inzwischen als Eigentümerin darin eingetragen ist? Dann würde ich, wäre ich Person C, der Dinge harren die da kommen. Wenn Person B der Person A das Vorkaufsrecht für das Pferd zugesichert hat im Falle eines evtuellen Weiterverkaufes, und dann das Pferd an Person C verkauft hat, ohne Person A darüber zu informieren (und Person A konnte aus diesem Grund das Vorkaufsrecht nicht nutzen), dann hat Person B ein Problem mit Person A, nicht Person C. Denn Person B hat einen Vertrag gebrochen, nicht Person C.
Letztendlich wird Person A auch gegen Person B nichts ausrichten können, denn selbst in schriftlichen Kaufverträgen wird meistens nicht festgehalten, was passiert, wenn einer der beiden Vertragspartner vertragsbrüchig wird. So hätte Person A eine Vertragstrafe in einer festgelegten Höhe im Kaufvertrag vereinbahren können, sollte Person B sich an eine Klausel des Vertrages nicht halten. Und die meisten Pferde werden gar nicht mit schriftlichem Kaufvertrag verkauft, sondern immer noch "per Handschlag" (= mündlichem Kaufvertrag). Wenn so eine Sache vor Gericht geht, dann geht sie meistens aus wie das Hornberger Schießen.
Sollte Person A doch in irgend einer Weise eine gerichtliche Vollmacht erwirken, nach welcher Person C das Pferd an ihn übergeben müßte, denke ich, daß eine gepfefferte Aufstellung über die Unterhaltskosten im letzten halben Jahr für das Pferd (Stall, Futter, Tierarzt, Schmied, sonstige Aufwendungen wie z.B. Fahrkosten zum Stall usw.), die Person C dann natürlich von Person A einfordert, einen Gesinnungswandel herbeiführen würden. Als Anhaltspunkt könnte man sich an den Tagessätzen orientieren, die Gestüte für die Unterbringung fremder Pferde üblicherweise verlangen. Z.B. zahlt man für Stuten, die zur Bedeckung einige Tage auf einem Gestüt verbleiben, für die Unterbringung meist 8 bis 15 Euro pro Tag, je nach Unterbringung der Stute (Stall/Koppelgang)
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