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Rötgenbild vom Zahnarzt

 
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Jack
Gast





BeitragVerfasst am: 18.09.04, 07:42    Titel: Rötgenbild vom Zahnarzt Antworten mit Zitat

Sehr böse Muss ein Zahnarzt ein von seinem Patienten gemachte Panoramaröntgenaufnahme abgeben an den Patienten, wenn diese seinen Zahnarzt wechseln will.
Der Z meint das sei seine Aufnahme der Patient meint er habe diese Leistung bezahlt incl. Material und Arbei sie stehe Ihm zu.
Wer hat recht. Muss der Zahnarzt dias Bild kostenlos herrausgeben damit der Patient von einer weiteren Aufnahme beim neuen Zahnarzt verschont bleibt?

Jack
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Gast






BeitragVerfasst am: 18.09.04, 22:13    Titel: Re: Rötgenbild vom Zahnarzt Antworten mit Zitat

Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Patienten und müssen auf Anforderung dem Patienten herausgegeben werden.
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Gast






BeitragVerfasst am: 21.09.04, 15:28    Titel: Re: Rötgenbild vom Zahnarzt Antworten mit Zitat

Greift hier das "Recht am eigenen Bild"?
Oder gehört die Röntgenaufnahme dem Urheber? (Urheberrecht)
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Michael A. Schaffrath
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 20:13    Titel: Re: Rötgenbild vom Zahnarzt Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
Röntgenaufnahmen sind Eigentum des Patienten und müssen auf Anforderung dem Patienten herausgegeben werden.


Nicht ganz korrekt.

Gut erklärt findet man es hier:

http://www.dccv.de/bauchredner/br99_2/br99_2_einsicht_des_patienten_in_krankenunterlagen.pdf
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