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Rechtschutz zahlt nicht

 
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Regina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 16.11.04, 21:53    Titel: Rechtschutz zahlt nicht Antworten mit Zitat

Hallo,

ich hab ein großes Problem! Ich habe mir ein neues Auto gekauft das sich nach zwei Wochen als ein Montagsauto rausgestellt hat. War beim Anwalt habe eine Wandlung vorgenommen. Hat auch alles gut funktioniert.
Da ich noch keine 23 Jahre alt bin war das Auto auf meine Mutter angemeldet der Fahrzeugeigentümer bin aber ich.
Meine Rechtschutz will den Fall nich bezahlen weil meine Mutter die Fahrzeughalterin ist.
Alles kein Problem meine Mutter hat auch eine Rechtschutzversicherung doch die zahlt den Fall auch nicht weil ich die Käuferin bin.
Was nun wir haben beide Verkehrsrechtschutz mit drin.

Mit freundlichen Grüßen
Regina
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:22    Titel: Antworten mit Zitat

ich würde mal sagen, dass das ganze mit verkehrsrechtschutz auch nichts zu tun hat...
es geht hier ja um einen vertrag...
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 08:23    Titel: Antworten mit Zitat

tja logisch, dass die versicherung da nicht zahlen will. noch fragen?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 09:13    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::
ich würde mal sagen, dass das ganze mit verkehrsrechtschutz auch nichts zu tun hat...
es geht hier ja um einen vertrag...


wo steht denn, daß sie ihre verkehrsrechtsschutz in anspruch nehmen wollte ? da stand nur "rechtsschutz", also sprich eine ganz normale rechtsschutzversicherung.

wer lesen kann, ist klar im vorteil....
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Odd72
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 16.09.2004
Beiträge: 145
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 09:31    Titel: Antworten mit Zitat

Anonymous hat folgendes geschrieben::

wo steht denn, daß sie ihre verkehrsrechtsschutz in anspruch nehmen wollte ? da stand nur "rechtsschutz", also sprich eine ganz normale rechtsschutzversicherung.

wer lesen kann, ist klar im vorteil....


Sehe ich genauso - allerdings sollte man dann auch lesen Winken
Der letzte Satz der Posterin lautet nun mal:
Zitat:
Was nun wir haben beide Verkehrsrechtschutz mit drin.

Noch Fragen Cool ?
_________________
(Meine Beiträge geben nur meine persönliche Meinung bzw. Erfahrung wieder. Für die Richtigkeit übernehme ich keine Gewähr.)
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.11.04, 09:36    Titel: Antworten mit Zitat

Allg. Vertragsrechtsschutz sollte hier greifen.
Wenn die Wandlung allerdings erfolgreich war, ist dann nicht ohnehin der Autohändler zum Ersatz der Ihnen entstandenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten verpflichtet?
Somit dürften Ihnen eigentlich keine Kosten entstehen ...
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Regina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 13:06    Titel: Antworten mit Zitat

Ich weiß nicht ob das Autohaus die Kosten übernimmt, die Sache ging nicht vor Gericht.
Mein Anwalt hat seine Honorar vom zurückerstattetem Geld schon einbehalten.
Ich darf mich jetzt mit zwei Versicherungen streiten wer jetzt die Kosten übernimmt. Die Rede ist von 2500 € Honorar.
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Regina
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 16.11.2004
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 17.11.04, 13:08    Titel: Antworten mit Zitat

Tut mir leid wegen meiner Aussage mit Verkehrsrechtschutz! Hab halt nicht soviel Ahnung von Versicherungen.
War nur so das ich ein Heft mit Fallbeispielen von meiner Versicherung erhalten habe bei Vertragsabschluß und der Fall mit der Wandlung war beim Verkehrsrechtschutz, nur das da Eigentümer = Fahrzeughalter war.
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