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"Versteckte" Mängel?

 
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MZirkus
Gast





BeitragVerfasst am: 20.09.04, 08:53    Titel: "Versteckte" Mängel? Antworten mit Zitat

Moin!
Ich habe eine Frage zum Thema "Versteckte" Mängel:

Unser Haus wurde 2000 fertiggestellt, die Gewährleistung wurde nach VOB vereinbart.

Jetzt tritt über die Fassade Wasser ein und der Fassadenbauer sagt: Das müssen wir privat bezahlen, da die Gewährleistung (VOB=2Jahre) abgelaufen ist.

Ich habe aber mal etwas von "Versteckten" Mängeln und 5 Jahre Gewährleistung gehört. Der assadenbauer sagt: Sowas käme quasi nur bei Vorsatz in Frage und trifft hier nicht zu.

Weiß jemand mehr dazu und kann mir weiterhelfen?

Danke!

M Zirkus
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Ismir Egal
Gast





BeitragVerfasst am: 21.09.04, 20:33    Titel: Re: "Versteckte" Mängel? Antworten mit Zitat

Wenn VOB vereinbart, gilt 2 Jahre, nach BGB 5 Jahre.

Sie sollten einen Sachverständigen, andere Firma zur Begutachtung beauftragen. Liegen versteckte Bausachmangel vor dann können Sie entscheiden, ob es Sinnvoll ist gerichtlich vorzugehen.
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